franzk wrote:
wieso wird dann nicht bei der Titelerstellung des UET im gleichen Atemzug ein Titel gegen den BET erstellt mit dem Inhalt: ...
Soetwas in der Art sollte man machen.
Man könnte auch noch reinschreiben, dass der UET sich verpflichtet erst mal weiterzuzahlen, unter Vorbehalt, und nach Eingang obiger Dokumente das JA dann eine Neuberechnung erstellt und dann alles entsprechend verrechnet wird.
Das würde einen Gerichtsgang vermutlich meist unnötig machen und wäre für alle Beteiligten fair.
Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.