Tochter beginnt anscheinend Ausbildung, Titel/Verzicht

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    • Tochter beginnt anscheinend Ausbildung, Titel/Verzicht

      So... nun scheint es soweit.
      Mein Verhältnis zu meinen Töchtern kann man als durchaus gestört bezeichnen.
      Die Mutter hat es ja geschafft, beide Töchter komplett vom Rest der Familie zu isolieren (also auch dem gesamten Strang mütterlicherseits).

      Meine jüngere Tochter ist nun 18 geworden und ich habe fleißig einen Titel bedient, der seinerzeit in einer Gerichtsverhandlung bestätigt wurde. Zusätzlich habe ich als sie 18 wurde und ich hoffen konnte, dass Muddi nicht mehr unmittelbaren Zugriff auf das Geld hat zwei Stufen mehr auf ein Sparkonto der Tochter direkt eingezahlt.

      Nun ja, wie gesagt, der Kontakt ist nahezu null. In den letzten 3 Jahren habe ich einmal einen Glückwunsch auf Telegram bekommen, auf Whatsapp bin ich geblockt und einmal ein Dankeschön für eins meiner regelmäßigen Geschenke. Ich bin ja schon froh, dass diese nicht wie früher zurückgeschickt werden mit einer bösen Botschaft der Mutter dran klebend.

      Also: meine jetzt 18 jährige Tochter, von der ich glaubte, dass ich noch mindestens 4-5 Jahre Unterhalt zahlen müsste schreibt mir per Telegram, ich bräuchte ab sofort nicht mehr zahlen. Auf meine Frage, warum nicht kam sogar eine Antwort: simpel und kurz: die Anspruchsgrundlage wäre nicht mehr gegeben.

      So, jetzt kann ich mir einen Reim draus machen. Sie hat im Lotto gewonnen, sie hat geheiratet, aber vielmehr vermute ich, sie hat doch unerwartet (sie war in der Oberstufe soviel ich weiß) eine Ausbildung angefangen.
      Die Telegram Nachricht war so gar nicht der Wortlaut meiner Tochter, nun ja, ich habe sie lange nicht mehr gesehen oder gesprochen. Sehr nüchtern, kurz und tatsächlich anwaltlich sachlich formuliert (möglicherweise von der Schwester, die Jura studiert souffliert).

      Ich habe jetzt zurückgeschrieben, dass noch ein Titel besteht, ich eine Messengernachricht dazu noch über Telegram nicht als Kommunikationsmittel sehe und daher der Meinung bin, den Titel weiterhin bedienen zu müssen.
      Nach der letzten Nachricht war wieder "still ruht der See", d.h. ich gehe weder davon aus, dass ich eine Nachricht zurück bekomme, noch, dass ich eine Verzichtserklärung oder den Titel bekommen werde.

      Eigentlich grotesk, im Grunde genommen habe ich mit dieser Nachricht einen mittleren 5 stelligen Betrag bekommen, indes freuen kann ich mich nicht. In der letzten Nachricht hatte ich geschrieben, dass ich meine Tochter sehr gerne weiter unterstütze, aber ich ja überhaupt nichts weiß von ihr. Daraufhin kam nur die Antwort, sie wünscht keinen Kontakt.

      Wie ist hier die Sachlage ohne Verzichtserklärung (oder gilt eine Messengernachricht als solche) oder Herausgabe des Titels?
    • Hallo Maccie,

      ohne ausdrückliche Verzichtserklärung und/oder Herausgabe des Titels hast Du nichts in der Hand.
      Du wirst nicht umhin kommen, den Gerichtsvollzieher mit einem Schreiben loszuschicken mit dem Inhalt: Herausgabe des Titels oder unwiderruflicher Verzicht auf Rechte aus dem Titel.
      Sonst läufst Du Gefahr, dass das Kind später einfach vollstrecken lässt...
      Du solltest auch gleich androhen, ein Verfahren auf Herausgabe anstrengen zu müssen, sollte sie keine Verzichtserklärung ab- oder den Titel herausgeben.
      Ohne Rechtssicherheit würde ich mich nicht zurück lehnen....

      Gruß Tanja
    • Halt halt....

      ich würde einen T.... tun, gegen meine Tochter ein Verfahren anzustrengen.

      Sie hat mir jetzt schriftlich simpel mitgeteilt, dass sie keinen Unterhalt mehr will, da sie nicht bedürftig ist.

      Dabei belasse ich es einfach. Ich gehe sogar davon aus, dass sie mir die diesmonatige Zahlung zurückerstattet. Wenn nicht, auch egal. Auch wenn Muddi wahrscheinlich noch im Hintergrund agiert, fiese Tricks traue ich meiner Tochter nicht zu.

      Ich werde den Betrag ab jetzt ansparen. Einkalkuliert war er sowieso. Möglicherweise geht die Ausbildung (wenn es eine ist) in die Hose (soll´s ja schon gegeben haben), dann bin ich wieder dabei. Ansonsten wird vielleicht wann auch immer ein Sparbuch seinen Besitzer wechseln.
    • Hallo Maccie,
      ein persönliches Gespräch mit deiner Tochter ist bei diesen Umständen wahrscheinlich nicht möglich? Hast du es mal vorgeschlagen? Ruf sie doch einfach mal an oder klingel mal persönlich an der Tür. Oder schreib ihr einen handschriftlichen persönlichen Brief indem du alles erklärst und sie bittest dir den Titel auszuhändigen. Ich persönlich habe schlechte Erfahrungen mit whatsapp gemacht, da wird mal was ganz schnell falsch verstanden.
      Es wäre schon beruhigender wenn du den Titel hättest, ist doch auch richtig so, musst ja nicht Klagen sondern auf einem dieser Wege versuchen ans Ziel zu kommen.
      LG
      Theo
    • Hallo Theo,

      bei Anruf wird sie nicht drangehen, wenn ich vorbeifahre, wird nicht aufgemacht und das ganze als Stalking gewertet. Persönliche Briefe habe ich schon unzählige geschrieben. Alle unbeantwortet (angekommen sind sie).
      Meine Tochter hat mir per Whatsapp noch einmal ausdrücklich mitgeteilt, dass sie keinen Kontakt wünscht. Ich habe jetzt einen Brief, in dem sie mir mitteilt, dass sie keinen Unterhalt mehr benötigt, da die Vorraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

      Das muss reichen. Den für den Monat September zu viel geleisteten Unterhalt hat sie nicht zurück überwiesen. Ich kann nur Mutmaßungen anstellen, wahrscheinlich hat Muddi im Hintergrund gesagt: "wenn er so blöd ist und weitergezahlt hat, behalt es doch. Zurückzahlen brauchst du sowieso nicht, da du es als verbraucht deklarieren kannst".

      Ich werde da jetzt auch nicht weiter nachhaken. Traurig genug ist es. Schön, dass sie im Leben voran kommt zumindest ausbildungstechnisch und finanziell.

      LG
    • Hallo Maccie,
      da hast du Recht, gute Einstellung. Ich würde dir wünschen das sie irgendwann wieder Kontakt zu dir aufnimmt.

      Mein Arbeitskollege hat nächste Woche mit seinem volljährigen Sohn einen Gerichtstermin, Thema Unterhalt, der Kollege hat aufgrund fehlender unvollständiger Einkommemsnachweise, (trotz mehrfacher Anwaltlicher Aufforderung) der Mutter, die Unterhaltszahlungen zum 18 komplett eingestellt. Diese weigert sich vehement die Zahlen vollständig offen zu legen. Das unterstützende Jugendamt hat offensichtlich auch keine Ahnung und beraten in der Sache falsch, anfangs hat das Jugendamt den Fragenbogen zu Erfassung des Einkommens für unter 18jährige ausgehändigt in dem nur der nicht betreuende Auskunft geben muss. Nach der Information das die Mutter auch Auskunft geben muss, kamen einige Unterlagen mit geschwärzten Zahlen......
      Mit meinem eigenen Kind vor Gericht weil die Mutter das Einkommen nicht offen legt, (könnte theoretisch auch ein Vater sein) eine Horrorvorstellung. Den Kampf kann man nicht gewinnen, da gibt man zugunsten des Kindes nach und fällt wieder runter. Bin gespannt, vermute es läuft auf einen Vergleich raus......
      LG
      Theo