Lohnsteuernachforderung unterhaltsrelevant bei der Berechnung des Unterhalts für einen Volljährigen?

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    • Lohnsteuernachforderung unterhaltsrelevant bei der Berechnung des Unterhalts für einen Volljährigen?

      Zu dem Sachverhalt:

      Ich bin nebenberuflich Teilhaber einer GbR und wir sind schon seit 2009 am Markt tätig. Leider haben wir was unsere Verluste angeht nicht aufgepasst, die Bescheide dahingehend waren alle vorläufig und das FA hat nun rückwirkend unsere Verluste/Gewinne nicht anerkannt und auf Liebhaberei plädiert, da wir in absehbarer Zeit wohl den Totalgewinn nicht erzielen werden. Kurzum mir steht eine heftige Steuernachzahlung von ca. EUR 30.000,- ins Haus.

      Meine Frage: In der Zeit wo es noch keine Liebhaberei war, habe ich durch die Verluste der GbR ja meine Lohnsteuer drücken können und mehr netto gehabt, was sich ja auf den Unterhalt ausgewirkt hat. Nun sind gerade neue Verhandlungen im Gange, weil der volljährige Sohn meint, ich würde zu wenig Unterhalt zahlen und hat mich vor dem FamG verklagt. Die Nachzahlung von 30k ans Finanzamt habe ich natürlich nicht in der Portokasse und muss mir das stunden lassen oder eben einen Kredit aufnehmen.

      Können die Stundungsraten bzw. Kreditraten auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet werden? Die Firma bestand schon vor meiner Scheidung.

      Grüße
      Geospot
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    • Hallo @Geospot,
      Zunächst 2 Fragen:
      Existiert ein (unbefristeter) Unterhaltstitel?
      Was macht Dein Sohn aktuell?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo @Kakadu59:

      - Nein, existierte nur bis zur Volljährigkeit
      - Er studiert ein "Alibi"-Studium gerade, um von mir Unterhalt zu bekommen. "Alibi"-Studium deswegen, weil sein eigentliches Studium, was er machen wollte, keinen NC hat, aber nicht hier angeboten wird wo er wohnt. Er wohnt noch bei seiner Mam. Bevor er hier das Studium angefangen hat, hat er schon verlauten lassen, dass er eigentlich was anderes studieren will. Er ist jetzt im zweiten Semester.
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    • @Geospot,
      ...hatte mal kurz in dem anderen Faden quergelesen...
      Das mit dem nicht mehr vorhandenenTitel ist aktuell noch ganz gut...ABER;
      Dein Sohn hat ja, wie Du schriebst, eine Klage vor dem Fam.-Gericht losgetreten...(hier sollte es eigentlich schon entsprechenden außergerichtlichen(!) Schriftverkehr mit dessen Anwalt gegeben haben?)
      Falls das Unterhsltsverfahren in einem Beschluß endet so wird dieser unbefristet sein. Außerdem bedeutet das auch für Dich, dass Du einen Anwalt haben mußt.

      Zumindest in Diesem Zusammenhang sollte es kein Problem sein, dass die Steuerschuld bei der Unterhaltsquote mit zu berücksichtigt wird.

      Wie ist es mit der KM? Die ist ja auch barunterhsltspflichtig. Liegen hier entsprechende Einkommensunterlagen vor?
      Gruß Kakadu59
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    • @Kakadu59: Ja, ich bin ja im ISUV und habe eine Anwältin, die mich ganz gut betreut. Allerdings konnte sie nicht einschätzen, wie das mit der LSt Nachzahlung zu bewerten ist. Die anderen Informationen haben wir eingefordert und die wurden dann auch so pö a pö geliefert.

      Wenn das FamG einen neuen unbefristeten Titel anordnet, dann aber nur solange, wie mein Sohn auch studiert, oder?
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    • unbefristet heißt unbefristet...
      Das kann ggf. mit einem Vergleich verhindert werden....
      Edith: Bevor die Klage beim Gericht anhängig wurde: gab es da keinen Schriftverkehr durch den gegn. Anwalt?
      Sind die Einkommensunterlagen der KM komplett beleghaft vorliegend, so daß von Eurer Seite eine Berechnung durchgeführt werden könnte?
      Gruß Kakadu59
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    • @Kakadu59:

      Die Güteverhandlung ist am Donnerstag diese Woche. Aber nur um das richtig zu verstehen: Wenn wir (Mein Sohn und ich) nicht zu einer Einigung während der Verhandlung kommen (Vergleich), entscheidet das Gericht und dann ist der Titel unbefristet. Wenn ich den dann ändern lassen will, muss ich vors FamG ziehen und eine Änderungsklage anstrengen oder?

      Ja, natürlich gabs den Schriftverkehr vorher, nur die Gegenseite hat völlig überzogene Vorstellungen vom Unterhalt. Er hat nebenbei ordentlich dazu verdient und hat lange mit dieser Information hinterm Berg gehalten. Daneben war er in Thailand und New York. Natürlich will er das finanziert haben. Ein Angebot, dass ich meinem Sohn machte, dass ich ihm einen gewissen Betrag pro Monat an Unterhalt bedingungslos zahle für die nächsten zwei Semester, ohne das ich Ergebnisse oder Einkünfte sehen will, hat er rundweg abgelehnt. Seitdem geht die Kommunikation nur noch über die Anwälte. Als da keine Einigung erzielt werden konnte, kam die Klage von der Gegenseite. :cursing:
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    • Hallo Villa,

      deine Zweifel habe ich geteilt, deswegen ist es ja zu dem Eklat gekommen. Wie ich jetzt in einem alten WA Chat gefunden habe, hat er mir eine Immatrikulation für die HS hier schon im August 2023 geschickt und geschrieben, dass er einige Credits von Internationaler BWL da mitnehmen kann, wenn er dann nach zwei Semestern nach Bayreuth geht und Jura studieren will. Er hat insgesamt nur 24 SWS an der HS studiert, aber alle Kurse vom ersten Semester belegt mit Ausnahme von Mathematik bestanden. Die Frage warum er nicht gleich nach Bayreuth gegangen ist, wurde nicht beantwortet (ich weiß es natürlich inoffiziell - die KM hat Zweifel gehabt, dass er sein Leben alleine in Bayreuth - fern der Heimat - auf die Kette bekommt. Sie arbeitet übrigens auch an der gleichen HS an der er gerade studiert und er wohnt auch noch zuhause bei ihr).

      Gruß
      Geospot
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    • hallo,

      dann würde ich das bei dem gerichtlichen Termin auch gleich anbringen, ob er nun nach Bayreuth wechseln wird, wie angekündigt oder ob er sein Studium zielstrebig zu Ende bringen wird. Denn solange er das nicht vorhat macht auch ein unbefristeter Titel keinen Sinn.zumal wenn er schon angekündigt hat, dass dies nur ein Parkstudium ist.
      Und dann darauf verweisen lassen, dass es zwar möglich ist die Fachrichtung zu wechseln, aber nicht mit Vorsatz. Dann hätte er auch die zwei Semester irgendwo arbeiten können und dann erst wieder Unterhalt fordern.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      Danke für den Hinweis!

      Ja, das hat er deutlich mit Vorsatz gemacht. Ich werde das gleich bei dem Gespräch mit meiner Anwältin heute nochmal vorbringen.

      Grüße
      Geospot
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    • Also heute Verhandlung gewesen:

      Da kam dann raus, dass der Sohnemann sich nun doch nicht für den Wirtschaft und Recht Studiengang in Bayreuth eingeschrieben hat, sondern nur für Rechtswissenschaften, also Jura und so nebenbei erwähnt hat, das Wirtschaft nichts für ihn sei. Das klang aber noch ganz anders als er sich hier bei der HS eingeschrieben hat. Da sagte er nämlich das er genau die Kombi Wirtschaft und Recht eigentlich machen wollte, weil sehr gefragt in der Wirtschaft.
      Also Märchenstunde und er hat einfach zwei Parksemester gemacht, weil er hätte ja schon nach dem ersten dann merken können, dass das nix für ihn ist, wenn er eigentlich nur Recht machen wollte, was hier bei der HS nicht angeboten wird. Das ganze zog sich dann über zwei Stunden und der Fakt mit dem Vorsatz wurde leider nicht so recht gewürdigt von der der Richterin. Ich habe also zwei Semester für nix finanziert.
      Leider wurde das nicht so recht gewürdigt und die gegnerische Anwältin kam dann vom hundersten ins tausende...egal.
      Am Ende konnten wir uns dann auf einen Vergleich einigen, dass ich ihm noch 1200,- nachzahle für die vergangenen Semester und nun 525,- Unterhalt ab August zahle, ohne das Einkommen von ihm angerechnet wird, wenn er nebenbei jobt. Meine Anwältin hat auch noch vermerken lassen, dass wir eine Abänderungsoption haben, sollten sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern. (was sie ja auch tun werden, nur die Bescheide vom FA sind eben noch nicht da).
      Am Ende zahle ich jetzt 525,- statt 830,- wie gefordert, mit der Option das anpassen zu lassen, wenn ich die Lohnsteuerforderung bekommen. Ich denke, damit kann ich leben.

      Was mich natürlich stört ist, dass er jetzt mit Vorsatz zwei Semster geparkt hat und davon wahrscheinlich keinen Credit auf sein Studium in Bayreuth anrechnen kann. Auch ist die Regelstudienzeit für Jura deutlcih länger als der Bachelor in Recht und Wirtschaft.
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