Lohnsteuernachforderung unterhaltsrelevant bei der Berechnung des Unterhalts für einen Volljährigen?

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Lohnsteuernachforderung unterhaltsrelevant bei der Berechnung des Unterhalts für einen Volljährigen?

      Zu dem Sachverhalt:

      Ich bin nebenberuflich Teilhaber einer GbR und wir sind schon seit 2009 am Markt tätig. Leider haben wir was unsere Verluste angeht nicht aufgepasst, die Bescheide dahingehend waren alle vorläufig und das FA hat nun rückwirkend unsere Verluste/Gewinne nicht anerkannt und auf Liebhaberei plädiert, da wir in absehbarer Zeit wohl den Totalgewinn nicht erzielen werden. Kurzum mir steht eine heftige Steuernachzahlung von ca. EUR 30.000,- ins Haus.

      Meine Frage: In der Zeit wo es noch keine Liebhaberei war, habe ich durch die Verluste der GbR ja meine Lohnsteuer drücken können und mehr netto gehabt, was sich ja auf den Unterhalt ausgewirkt hat. Nun sind gerade neue Verhandlungen im Gange, weil der volljährige Sohn meint, ich würde zu wenig Unterhalt zahlen und hat mich vor dem FamG verklagt. Die Nachzahlung von 30k ans Finanzamt habe ich natürlich nicht in der Portokasse und muss mir das stunden lassen oder eben einen Kredit aufnehmen.

      Können die Stundungsraten bzw. Kreditraten auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet werden? Die Firma bestand schon vor meiner Scheidung.

      Grüße
      Geospot
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • Hallo @Geospot,
      Zunächst 2 Fragen:
      Existiert ein (unbefristeter) Unterhaltstitel?
      Was macht Dein Sohn aktuell?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo @Kakadu59:

      - Nein, existierte nur bis zur Volljährigkeit
      - Er studiert ein "Alibi"-Studium gerade, um von mir Unterhalt zu bekommen. "Alibi"-Studium deswegen, weil sein eigentliches Studium, was er machen wollte, keinen NC hat, aber nicht hier angeboten wird wo er wohnt. Er wohnt noch bei seiner Mam. Bevor er hier das Studium angefangen hat, hat er schon verlauten lassen, dass er eigentlich was anderes studieren will. Er ist jetzt im zweiten Semester.
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • @Geospot,
      ...hatte mal kurz in dem anderen Faden quergelesen...
      Das mit dem nicht mehr vorhandenenTitel ist aktuell noch ganz gut...ABER;
      Dein Sohn hat ja, wie Du schriebst, eine Klage vor dem Fam.-Gericht losgetreten...(hier sollte es eigentlich schon entsprechenden außergerichtlichen(!) Schriftverkehr mit dessen Anwalt gegeben haben?)
      Falls das Unterhsltsverfahren in einem Beschluß endet so wird dieser unbefristet sein. Außerdem bedeutet das auch für Dich, dass Du einen Anwalt haben mußt.

      Zumindest in Diesem Zusammenhang sollte es kein Problem sein, dass die Steuerschuld bei der Unterhaltsquote mit zu berücksichtigt wird.

      Wie ist es mit der KM? Die ist ja auch barunterhsltspflichtig. Liegen hier entsprechende Einkommensunterlagen vor?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • @Kakadu59: Ja, ich bin ja im ISUV und habe eine Anwältin, die mich ganz gut betreut. Allerdings konnte sie nicht einschätzen, wie das mit der LSt Nachzahlung zu bewerten ist. Die anderen Informationen haben wir eingefordert und die wurden dann auch so pö a pö geliefert.

      Wenn das FamG einen neuen unbefristeten Titel anordnet, dann aber nur solange, wie mein Sohn auch studiert, oder?
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • unbefristet heißt unbefristet...
      Das kann ggf. mit einem Vergleich verhindert werden....
      Edith: Bevor die Klage beim Gericht anhängig wurde: gab es da keinen Schriftverkehr durch den gegn. Anwalt?
      Sind die Einkommensunterlagen der KM komplett beleghaft vorliegend, so daß von Eurer Seite eine Berechnung durchgeführt werden könnte?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      The post was edited 1 time, last by Kakadu59 ().

    • @Kakadu59:

      Die Güteverhandlung ist am Donnerstag diese Woche. Aber nur um das richtig zu verstehen: Wenn wir (Mein Sohn und ich) nicht zu einer Einigung während der Verhandlung kommen (Vergleich), entscheidet das Gericht und dann ist der Titel unbefristet. Wenn ich den dann ändern lassen will, muss ich vors FamG ziehen und eine Änderungsklage anstrengen oder?

      Ja, natürlich gabs den Schriftverkehr vorher, nur die Gegenseite hat völlig überzogene Vorstellungen vom Unterhalt. Er hat nebenbei ordentlich dazu verdient und hat lange mit dieser Information hinterm Berg gehalten. Daneben war er in Thailand und New York. Natürlich will er das finanziert haben. Ein Angebot, dass ich meinem Sohn machte, dass ich ihm einen gewissen Betrag pro Monat an Unterhalt bedingungslos zahle für die nächsten zwei Semester, ohne das ich Ergebnisse oder Einkünfte sehen will, hat er rundweg abgelehnt. Seitdem geht die Kommunikation nur noch über die Anwälte. Als da keine Einigung erzielt werden konnte, kam die Klage von der Gegenseite. :cursing:
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • Hallo Villa,

      deine Zweifel habe ich geteilt, deswegen ist es ja zu dem Eklat gekommen. Wie ich jetzt in einem alten WA Chat gefunden habe, hat er mir eine Immatrikulation für die HS hier schon im August 2023 geschickt und geschrieben, dass er einige Credits von Internationaler BWL da mitnehmen kann, wenn er dann nach zwei Semestern nach Bayreuth geht und Jura studieren will. Er hat insgesamt nur 24 SWS an der HS studiert, aber alle Kurse vom ersten Semester belegt mit Ausnahme von Mathematik bestanden. Die Frage warum er nicht gleich nach Bayreuth gegangen ist, wurde nicht beantwortet (ich weiß es natürlich inoffiziell - die KM hat Zweifel gehabt, dass er sein Leben alleine in Bayreuth - fern der Heimat - auf die Kette bekommt. Sie arbeitet übrigens auch an der gleichen HS an der er gerade studiert und er wohnt auch noch zuhause bei ihr).

      Gruß
      Geospot
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • hallo,

      dann würde ich das bei dem gerichtlichen Termin auch gleich anbringen, ob er nun nach Bayreuth wechseln wird, wie angekündigt oder ob er sein Studium zielstrebig zu Ende bringen wird. Denn solange er das nicht vorhat macht auch ein unbefristeter Titel keinen Sinn.zumal wenn er schon angekündigt hat, dass dies nur ein Parkstudium ist.
      Und dann darauf verweisen lassen, dass es zwar möglich ist die Fachrichtung zu wechseln, aber nicht mit Vorsatz. Dann hätte er auch die zwei Semester irgendwo arbeiten können und dann erst wieder Unterhalt fordern.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      Danke für den Hinweis!

      Ja, das hat er deutlich mit Vorsatz gemacht. Ich werde das gleich bei dem Gespräch mit meiner Anwältin heute nochmal vorbringen.

      Grüße
      Geospot
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • Also heute Verhandlung gewesen:

      Da kam dann raus, dass der Sohnemann sich nun doch nicht für den Wirtschaft und Recht Studiengang in Bayreuth eingeschrieben hat, sondern nur für Rechtswissenschaften, also Jura und so nebenbei erwähnt hat, das Wirtschaft nichts für ihn sei. Das klang aber noch ganz anders als er sich hier bei der HS eingeschrieben hat. Da sagte er nämlich das er genau die Kombi Wirtschaft und Recht eigentlich machen wollte, weil sehr gefragt in der Wirtschaft.
      Also Märchenstunde und er hat einfach zwei Parksemester gemacht, weil er hätte ja schon nach dem ersten dann merken können, dass das nix für ihn ist, wenn er eigentlich nur Recht machen wollte, was hier bei der HS nicht angeboten wird. Das ganze zog sich dann über zwei Stunden und der Fakt mit dem Vorsatz wurde leider nicht so recht gewürdigt von der der Richterin. Ich habe also zwei Semester für nix finanziert.
      Leider wurde das nicht so recht gewürdigt und die gegnerische Anwältin kam dann vom hundersten ins tausende...egal.
      Am Ende konnten wir uns dann auf einen Vergleich einigen, dass ich ihm noch 1200,- nachzahle für die vergangenen Semester und nun 525,- Unterhalt ab August zahle, ohne das Einkommen von ihm angerechnet wird, wenn er nebenbei jobt. Meine Anwältin hat auch noch vermerken lassen, dass wir eine Abänderungsoption haben, sollten sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern. (was sie ja auch tun werden, nur die Bescheide vom FA sind eben noch nicht da).
      Am Ende zahle ich jetzt 525,- statt 830,- wie gefordert, mit der Option das anpassen zu lassen, wenn ich die Lohnsteuerforderung bekommen. Ich denke, damit kann ich leben.

      Was mich natürlich stört ist, dass er jetzt mit Vorsatz zwei Semster geparkt hat und davon wahrscheinlich keinen Credit auf sein Studium in Bayreuth anrechnen kann. Auch ist die Regelstudienzeit für Jura deutlcih länger als der Bachelor in Recht und Wirtschaft.
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde

      The post was edited 1 time, last by Geospot ().

    • New

      So, endlich ein Update zu dem Fall:

      Das FA hat Ernst gemacht und auf mich kam eine LSt Rückzahlung in Höhe von rund 30k EUR zu, die ich teilweise finanzieren musste. Soweit- so schlecht. Das war zum Zeitpunkt des Vergleichs mit dem FamG noch nicht 100% klar und noch nicht alle Bescheide da, deswegen wurde das nicht bei den 525,- berücksichtigt. Jetzt hat meine RAin nochmal gerechnet und wenn ich den Unterhalt voll an meine privilegierte Tochter zahle, bleibt 0,- EUR für meinen Sohnemann und er sollte Bafög beantragen. Nun zieht sich dieser Prozess allerdings schon seit Mitte Februar in die Länge und meine RAin kommt immer mit neuen "Ausflüchten" warum sie keine Änderungsklage stellen kann. Erst haben angeblich Gehaltsunterlagen gefehlt, dann war sie im Urlaub bzw. krank, nun muss angeblich die Zuständigkeit des Gerichts geklärt werden und ich darf schön weiter bezahlen. In der Zwischenzeit kam auch eine Mail von meinem Sohnemann, wo ich mich doch bei einem bafög-Portal anmelden sollte und Auskünfte geben sollte. Ich habe ihn darauf hin mehrfach per email aufgefordert, mir die vorausgefüllten PDFs bitte per Mail zukommen zu lassen, da ich keine BundID habe und auch keine beantragen werde. Daraufhin kam nun auch nichts zurück.

      Nun ist mir der Kragen geplatzt, und ich habe (eigenmächtig) nur einen EUR Anfang Mai gezahlt. Was wird jetzt passieren? Kann er den Titel des FamG gegen mich einsetzen oder muss er klagen? Wenn letzteres muss er das an meinem Wohnort tun und nicht an seinem Studienort und dann wäre ja die Zuständigkeit geklärt. Wenn er seinen Hauptwohnsitz an seinem Studienort gemeldet hat, müsste ich da klagen (ist ca. 200km von mir entfernt) und würde natürlich erheblich mehr kosten. Was wäre hier taktisch am besten: Zu warten bis er klagt oder ihm mit der Änderungsklage zuvor kommen?

      Gruß
      Geospot
      ---
      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde

      The post was edited 1 time, last by Geospot ().

    • New

      Hallo Geospot,
      aus meiner Sicht wird mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Vergleich (den ich nicht kenne), der Unterhalt direkt über den Gerichtsvollzieher über eine Lohnpfändung bei Dir "eingetrieben" werden können. Je nachdem wie radikal die Gegenseite reagiert, wird dir das nicht mal mitgeteilt. Also nicht wundern wenn dein Chef plötzlich anruft und zur Audienz bittet. Es Bedarf auch keiner Gerichtsverhandlung zum Vollstrecken. Der Vergleich ist ein Titel, mit dem man umgehend vollstrecken lassen kann, ich sag immer ,er ist "wie Bargeld". Das Thema Vergleich gab es schon öfter, ich werde keinen mehr schließen, nur noch Urteile akzeptieren. Ein Vergleich hat den Nachteil, das er kommende Veränderungen nicht wirklich sicher berücksichtigen kann, so das Änderungen oft dazu führen das wieder eine Gerichtsverhandlung stattfinden muss. Extrem frustrierend, wenn sich nach kurzer Zeit etwas ändert was nicht berücksichtigt wurde. Hinzu kommt das die Anwälte und Gerichte ein Eigeninteresse an Vergleichen haben. Die Anwälte bekommen eine deutlich höhere Vergütung und die Gerichte/Richter müssen keine Urteile schreiben und begründen. In einem Vergleich (hat der Richter gesagt) können eigentlich nur ausgewiesene Beträge (z.B. Unterhaltszahlungen) sicher, pfändungstechnisch umgesetzt werden. Nebenabreden wie eine Option bei einer Lohnsteuernachzahlung ist allgemein formuliert und somit geldtechnisch nicht auszugleichen oder anzurechnen (theoretisch ja....praktisch nein). Da hätte, z.B. im Vergleich explizit stehen müssen, das bei einer Nachzahlung von z.B. 20.000€ der Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Steuerrückzahlung der Unterhalt um 100€ im Monat vermindert wird. Das wusstest du ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht.....Vergleiche sind schwierig.
      Ich bin kein Anwalt sondern berichte hier nur aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen. Falls das jemand anders sieht, korrigiert mich bitte.
      VG
      Theo