Zu dem Sachverhalt:
Ich bin nebenberuflich Teilhaber einer GbR und wir sind schon seit 2009 am Markt tätig. Leider haben wir was unsere Verluste angeht nicht aufgepasst, die Bescheide dahingehend waren alle vorläufig und das FA hat nun rückwirkend unsere Verluste/Gewinne nicht anerkannt und auf Liebhaberei plädiert, da wir in absehbarer Zeit wohl den Totalgewinn nicht erzielen werden. Kurzum mir steht eine heftige Steuernachzahlung von ca. EUR 30.000,- ins Haus.
Meine Frage: In der Zeit wo es noch keine Liebhaberei war, habe ich durch die Verluste der GbR ja meine Lohnsteuer drücken können und mehr netto gehabt, was sich ja auf den Unterhalt ausgewirkt hat. Nun sind gerade neue Verhandlungen im Gange, weil der volljährige Sohn meint, ich würde zu wenig Unterhalt zahlen und hat mich vor dem FamG verklagt. Die Nachzahlung von 30k ans Finanzamt habe ich natürlich nicht in der Portokasse und muss mir das stunden lassen oder eben einen Kredit aufnehmen.
Können die Stundungsraten bzw. Kreditraten auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet werden? Die Firma bestand schon vor meiner Scheidung.
Grüße
Geospot
Ich bin nebenberuflich Teilhaber einer GbR und wir sind schon seit 2009 am Markt tätig. Leider haben wir was unsere Verluste angeht nicht aufgepasst, die Bescheide dahingehend waren alle vorläufig und das FA hat nun rückwirkend unsere Verluste/Gewinne nicht anerkannt und auf Liebhaberei plädiert, da wir in absehbarer Zeit wohl den Totalgewinn nicht erzielen werden. Kurzum mir steht eine heftige Steuernachzahlung von ca. EUR 30.000,- ins Haus.
Meine Frage: In der Zeit wo es noch keine Liebhaberei war, habe ich durch die Verluste der GbR ja meine Lohnsteuer drücken können und mehr netto gehabt, was sich ja auf den Unterhalt ausgewirkt hat. Nun sind gerade neue Verhandlungen im Gange, weil der volljährige Sohn meint, ich würde zu wenig Unterhalt zahlen und hat mich vor dem FamG verklagt. Die Nachzahlung von 30k ans Finanzamt habe ich natürlich nicht in der Portokasse und muss mir das stunden lassen oder eben einen Kredit aufnehmen.
Können die Stundungsraten bzw. Kreditraten auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet werden? Die Firma bestand schon vor meiner Scheidung.
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"Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
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