Abstufung nach DDT letztlich unwirksam

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    • Abstufung nach DDT letztlich unwirksam

      Hallo!
      Bei über zwei Unterhaltsberechtigten wird ja bekanntlich jeweils um eine Stufe nach der DDT abgestuft.
      Was bringt einem diese Berechnung bei gleichzeitigem Trennungsunterhalt?
      Bei der Bedarfsberechnung der Kinder wird das gemeinsame Einkommen der Eltern genommen und nicht abgestuft, richtig?
      Nun darf sich die Mutter den ungedeckten Bedarf des Kindes, also die Differenz aus dem Bedarf nach dem beiderseitigen Einkommen und der Zahlung des Vaters + halbes Kindergeld von ihrem Einkommen abziehen. Durch die Abstufung zahlt man zwar ein wenig weniger Kindesunterhalt, zahlt aber mehr oder bekommt weniger Trennungsunterhalt ( je nach Einkommen der Mutter ), da sich die Mutter die höhere Differenz ( durch Abstufung) nun abzieht.
      Habe ich was übersehen?
      Danke