Hallo,
eine kleine traurige Anekdote vorne weg. Die Mutter meiner Tochter hat es geschafft, dass mein Kind schon seit Jahren keinen Kontakt zu mir wünscht. Sie war jetzt schon 2 Jahre zur Schule in Kanada wo ich freiwillig zum regulären Unterhalt schon viel Geld dazugegeben habe bzw. meine Mutter ihre Oma wo auch kein Kontakt besteht. Wenn Sie im Sommer mal zu Besuch ist und beim hiesigen Schwimmverein ihren Training nach geht liege ich im Busch des Freibades wie ein Spanner um zumindest für einen kurzen Moment mal einen Blick auf mein Kind zu bekommen.
Ab diesem Sommer will sie in dem USA Journalismus studieren die Wahl des Studiengangs freut mich sehr weil ich als Dozent an einer Deutschen Hochschule genau das unterrichte.
Sie wird die Tage auch 18. Jahre alt und hat aktuell eine Beistandschaft beim Jungendamt für die Berechnung des Unterhaltes beantragt. Da unsere Berechnung sehr komplex wird, habe ich das Jugendamt um einen Termin gebeten aber bisher keine Antwort erhalten. Ich habe auch meine Ex-Frau gebeten mir ihre Unteralgen und die von unserer Tochter zukommen zu lassen, damit ich auch rechnen kann. Trotz mehrfacher Fristen verweigert sie dies. Mittlerweile kam bei mir ein Dokument zum Halbstipendium unsrer Tochter an. Sie bekommt 25.000 Doller als Stipendium (rund 23.200 Euro) zusätzlich kostet das Studium pro Jahr noch 30.000 Dollar.
Wir haben noch einen gemeinsamen Sohn der 14 Jahre alt ist und für den ich nach Düsseldorfer Tabelle auch Unterhalt bezahle.
Meine Fragen:
Das sind schon recht komplexe Fragen, würde mich freuen, wenn einer von euch die ein oder andere Frage beantworten könnte oder mir zumindest eine Tendenz nennen könnten.
Vielen Dank liebe Grüße
Joe
eine kleine traurige Anekdote vorne weg. Die Mutter meiner Tochter hat es geschafft, dass mein Kind schon seit Jahren keinen Kontakt zu mir wünscht. Sie war jetzt schon 2 Jahre zur Schule in Kanada wo ich freiwillig zum regulären Unterhalt schon viel Geld dazugegeben habe bzw. meine Mutter ihre Oma wo auch kein Kontakt besteht. Wenn Sie im Sommer mal zu Besuch ist und beim hiesigen Schwimmverein ihren Training nach geht liege ich im Busch des Freibades wie ein Spanner um zumindest für einen kurzen Moment mal einen Blick auf mein Kind zu bekommen.
Ab diesem Sommer will sie in dem USA Journalismus studieren die Wahl des Studiengangs freut mich sehr weil ich als Dozent an einer Deutschen Hochschule genau das unterrichte.
Sie wird die Tage auch 18. Jahre alt und hat aktuell eine Beistandschaft beim Jungendamt für die Berechnung des Unterhaltes beantragt. Da unsere Berechnung sehr komplex wird, habe ich das Jugendamt um einen Termin gebeten aber bisher keine Antwort erhalten. Ich habe auch meine Ex-Frau gebeten mir ihre Unteralgen und die von unserer Tochter zukommen zu lassen, damit ich auch rechnen kann. Trotz mehrfacher Fristen verweigert sie dies. Mittlerweile kam bei mir ein Dokument zum Halbstipendium unsrer Tochter an. Sie bekommt 25.000 Doller als Stipendium (rund 23.200 Euro) zusätzlich kostet das Studium pro Jahr noch 30.000 Dollar.
Wir haben noch einen gemeinsamen Sohn der 14 Jahre alt ist und für den ich nach Düsseldorfer Tabelle auch Unterhalt bezahle.
Meine Fragen:
- Da meine Tochter zwar bei ihrer Mutter gemeldet ist aber nur wenige Woche im Jahr wegen dem Studium und dem Leistungsschwimmen in Deutschland sein kann ist sie dann noch ein privilegiertes Kind oder ein unprivilegiertes Kind? Wenn ja hat sie dann nur einen Anspruch auf insgesamt 930 Euro auch wenn die Mutter sehr gut verdient und ich gut?
- Das Stipendium wird ja „voll“ auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird da trotzdem wie bei dem bereinigten Netto bei mir was von abgezogen?
- Über die Krankenkasse meiner Tochter habe ich keine Informationen wie es da weiter geht. Bisher war sie als Kind einer Beamtin über die Beihilfe und die private Krankenversicherung versichert. Hat da Jemand eine Idee wie das in diesem Fall weiter gehen könnte.
- Etwas Komplexer Wohnwertvorteil. Bei meiner eigenen halben Eigentumswohnung wird der Wohnwertvorteil minus Tilgung und Zinsen bis zum Betrag des Wohnwertvorteil gerechnet. Genauso bei meiner Ex-Frau die das Familienhaus alleine übernommen hat. BGH, Beschluss vom 9.3.2022, XII ZB 233/21 ist das richtig?
- Ich besitze seit 2003 noch mein Elternhaus auf dem meine Mutter aber einen 100% Niesbauch hat. Ich vermute da ich da keine Einkünfte habe kommt die nicht mit in die Berechnung.
- Meine Ex-Frau hat seit ca. 2016 das Haus ihrer Eltern übernommen. Dort besteht keine Niesbauch, es wird aber auch keine Miete bezahlt, die Eltern meiner Ex-Frau Zahlen aber die Tilgung und Zinsen. Somit hat meine Ex-Frau dort ja einen monatlichen finanziellen Gewinn in Form der Tilgung. Ist dies für die Berechnung des Unterhals relevant?
- Kann die Mitgliedschaft und sonstige Kosten z.B. Anwalt in dem Bezug auf den Unterhalt beim bereinigten Netto angerechnet werden?
Das sind schon recht komplexe Fragen, würde mich freuen, wenn einer von euch die ein oder andere Frage beantworten könnte oder mir zumindest eine Tendenz nennen könnten.
Vielen Dank liebe Grüße
Joe