Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe einige Fragen zur Unterhaltsberechnung im Wechselmodell.
Wir sind bereits geschieden, Unterhalt wurde damals schon mal von der Anwältin ausgerechnet. ( Gemeinsame Anwältin die mein Mann vertrat).
Jetzt soll der Unterhalt neu berechnet werden. Wir wollen es alleine versuchen. Die Rechnung an sich ist ja nicht so schwer, nur bei der "Bereinigung" sind wir uns noch nicht so ganz einig.
Ich hab bereits beim OLG Celle nachgelesen und das übliche wie Altersvorsorge, km-Pauschale, Wohnvorteil/Kredit ist soweit klar.
1. Mein Ex bewohnt ein EF-Haus (BJ 2003) Er möchte nun Sanierungskosten anrechnen lassen. Er musste Windfederbretter erneuern (vorher Holz, jetzt Schiefer), Laminat und meint die Gasheizung wäre auch bald dran.
Beim OLG Celle steht das alles etwas schwammig. Es geht ja hauptsächlich darum den Wohnwert zu erhalten. Was gehört da alles zu? Laminat auch oder ist das eher Schönheitsreparatur? Ist nach 20 Jahren natürlich etwas abgenutzt.
Was ist mit der Heizung? Sie ist auch schon 20 Jahre alt, sicher wird sie nicht ewig halten. Aber noch läuft sie. Man kann ja nicht in die Zukunft schauen wie lange. Darf er dafür monatlich was zur Seite legen und was wäre angemessen?
Und wie werden die Kosten dann berücksichtigt? Ich würde jetzt annehmen, daß sie auf die vermutete Lebensdauer verrechnet werden. Hab ich da recht? (z. B. Heizung 20000€/ Lebensdauer ca 20 Jahre = 83€/monat. was bei der Bereinigung abgezogen werden darf.)
Ach, und eine Photovoltaikanlage hat er sich auch aufs Dach gesetzt. In Sachen Umwelt+Nachhaltigkeit sicher toll, aber ist ja momentan nicht zwingend notwendig. Deswegen würde ich jetzt vermuten, daß er die Kosten nicht einbringen kann oder?
2. Ich bin damals aus dem Haus ausgezogen. Musste einen Kredit aufnehmen um mir Küche und Sofa (alte hätte nicht in meine Wohnung gepasst). Rate 156€. Ist das abzugsfähig? Ich hab mal gelesen, daß alles Unvermeidliche, was den Kindern zugute kommt, kann abgezogen werden. Und durch das Wechselmodell leben sie ja die Hälfte der Zeit bei mir. Man findet unterschiedliche Aussagen im Netz.
3. Unser ältester Sohn studiert, ist also nicht privilegiert. Kann dessen Unterhalt für die Berechnung des Jüngsten abgezogen werden? Umgekehrt ist das ja zulässig soweit ich weiß.
Ich hab bestimmt noch einige Fragen mehr, ich belasse es aber erstmal hiermit.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eventuelle Antworten
L.G. Gilmore girl
ich bin neu hier und habe einige Fragen zur Unterhaltsberechnung im Wechselmodell.
Wir sind bereits geschieden, Unterhalt wurde damals schon mal von der Anwältin ausgerechnet. ( Gemeinsame Anwältin die mein Mann vertrat).
Jetzt soll der Unterhalt neu berechnet werden. Wir wollen es alleine versuchen. Die Rechnung an sich ist ja nicht so schwer, nur bei der "Bereinigung" sind wir uns noch nicht so ganz einig.
Ich hab bereits beim OLG Celle nachgelesen und das übliche wie Altersvorsorge, km-Pauschale, Wohnvorteil/Kredit ist soweit klar.
1. Mein Ex bewohnt ein EF-Haus (BJ 2003) Er möchte nun Sanierungskosten anrechnen lassen. Er musste Windfederbretter erneuern (vorher Holz, jetzt Schiefer), Laminat und meint die Gasheizung wäre auch bald dran.
Beim OLG Celle steht das alles etwas schwammig. Es geht ja hauptsächlich darum den Wohnwert zu erhalten. Was gehört da alles zu? Laminat auch oder ist das eher Schönheitsreparatur? Ist nach 20 Jahren natürlich etwas abgenutzt.
Was ist mit der Heizung? Sie ist auch schon 20 Jahre alt, sicher wird sie nicht ewig halten. Aber noch läuft sie. Man kann ja nicht in die Zukunft schauen wie lange. Darf er dafür monatlich was zur Seite legen und was wäre angemessen?
Und wie werden die Kosten dann berücksichtigt? Ich würde jetzt annehmen, daß sie auf die vermutete Lebensdauer verrechnet werden. Hab ich da recht? (z. B. Heizung 20000€/ Lebensdauer ca 20 Jahre = 83€/monat. was bei der Bereinigung abgezogen werden darf.)
Ach, und eine Photovoltaikanlage hat er sich auch aufs Dach gesetzt. In Sachen Umwelt+Nachhaltigkeit sicher toll, aber ist ja momentan nicht zwingend notwendig. Deswegen würde ich jetzt vermuten, daß er die Kosten nicht einbringen kann oder?
2. Ich bin damals aus dem Haus ausgezogen. Musste einen Kredit aufnehmen um mir Küche und Sofa (alte hätte nicht in meine Wohnung gepasst). Rate 156€. Ist das abzugsfähig? Ich hab mal gelesen, daß alles Unvermeidliche, was den Kindern zugute kommt, kann abgezogen werden. Und durch das Wechselmodell leben sie ja die Hälfte der Zeit bei mir. Man findet unterschiedliche Aussagen im Netz.
3. Unser ältester Sohn studiert, ist also nicht privilegiert. Kann dessen Unterhalt für die Berechnung des Jüngsten abgezogen werden? Umgekehrt ist das ja zulässig soweit ich weiß.
Ich hab bestimmt noch einige Fragen mehr, ich belasse es aber erstmal hiermit.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eventuelle Antworten
L.G. Gilmore girl
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