Auflebung Unterhalt

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    • Auflebung Unterhalt

      Hi zusammen,
      tatsächlich komme ich mal mit einem eigenen Anliegen...
      Die jüngste Tochter- mittlerweile 24 Jahre alt hat in 02/ 03. 2023 ihren Bachelor in Theaterpädagogik gemacht. Ich habe daraufhin (auf Grund eigener Recherche) den Unterhalt - nach Ansage eingestellt. Meine Tochter (klassische Informationskomplettverweigerin) hat darauf hin über ihre Anwältin ausrichten lassen, dass sie ihren Bachelor gemacht hätte und ich aktuell keinen Unterhalt zahlen bräuchte.
      Gleichzeitig hat Sie über Ihre RAin mit Blick/ Hinweis auf zukünftigen Unterhaltsbedarf mitteilen lassen, daß sie in 09/ 2024 das Masterstudium in gleicher Fachrichtung beginnen würde. Bis dahin würde sie eine Assistentenstelle innehaben und eigenes Geld verdienen.
      Es existiert ein OLG-Urteil über eine unbefristete Unterhaltsquote aus Zeiten des Berufsleben. Mittlerweile bin ich - seit 3 Monaten - Rentner mit ca 40% weniger Einkommen.
      Der Einfachheithalber habe ich in der Zeit, wo ich keinen Unterhalt zahlen brauchte etwas Geld beiseite gelegt um jetzt mit dem doch deutlich geringeren Einkommen besser zurechtzukommen...
      Soweit so gut...
      Ich gehe davon aus, dass mich Töchting mit kurzer Frist zur Unterhaltszahlung auffordern wird.
      Wie ist hier eigentlich die "Rechtslage"?
      Ist eine solche Pause legitim? Ich vermute mal ja, ich vermute sogar, daß diese 1jährige berufsbegleitende Pause - übrigens in Ihrem Beruf - angerechnet werden würde...
      Wie seht ihr das(?), wie wäre die vorgeschlagene Vorgehensweise?
      PS: Kontakt zur Tochter besteht keiner...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • hallo,

      ich würde der Tochter mitteilen, dass sie für den Titel bzw. das Urteil den Verzicht erklären soll. Da sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen hat und dementsprechend die Grundlage für diesen Titel weggefallen ist. Zumal sie jetzt auch erst einmal berufstätig ist. Natürlich würde grundsätzlich der Unterhaltsanspruch wieder aufleben, wenn sie sich für das masterstudium einschreibt. Allerdings muss hier neu gerechnet werden, da du inzwischen Rentner bist und sich dementsprechend deine Einkünfte verändert haben. Und dass es insofern zielführend wäre hier auch Bafög zu beantragen, der ja, wie sie weiß, den Unterhaltsanspruch verringern würde.

      insofern bittest du um die Verzichtserklärung binnen 14 Tagen, da du ansonsten dies gerichtlich klären lassen müsstest, was du natürlich ungerne machen würdest.

      bezüglich der neuberechnung ab Oktober 2024 möge sie dir bitte die Immatrikulationsbescheinigung sowie die Unterlagen des anderen Elternteils zukommen lassen zusammen mit dem bafögantrag/bescheid, damit du ihr deine Unterlagen zukommen lassen kannst.



      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi @Euklid,
      die Tochter hat das Bachelorstudium ja nicht unterbrochen, sondern Anfang vergangenen Jahres erfolgreich abgeschlossen.
      Ab (voraussichtlich) September diesen Jahres will sie im gleichen Fach Ihren Master dranhängen...
      So hat sie es zumindest nach ihrem Bachelorabschluss angekündigt (ankündigen lassen)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Ja, aber wenn man seinen Master anschließt, muss man das direkt machen und kann nicht sagen, och ich gehe erst mal 1 Jahr arbeiten. Es sei denn, es gibt ernsthafte Gründe, z.B. zu wenig Studienplätze.
      Sonst fehlt die Zielstrebigkeit.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hi @AnnaSophie,
      bezüglich der Immatrikulationsbescheinigung bin ich mir mehr als unsicher, ob dies als Beleg ausreicht...
      Aus zurückliegender Erfahrung folgendes:
      Meine ältere Tochter hat ein Bachelorstudium beginnen wollen und Unterhalt von mir gefordert. Auf Aufforderung schickte sie mir einen Studienvertrag (heißt das so ?( ). Dieser war allerdings unvollständig (einige Seiten fehlten). Im Laufe des weiteren Schriftwechsels stellte sich heraus, daß meine Tochter mich seinerzeit betrügen wollte: Es handelte sich nämlich um ein Teilzeitstudium, bei dem üblicherweise kein Unterhalt zu zahlen ist...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Na ja, das wird immer so geschrieben überall:
      Man darf seine Eltern nicht unnötig lange belasten und hat seine Ausbildung zielstrebig und ohne unnötige Unterbrechungen zu vollenden.
      Wenn man im Internet guckt, wird z.B.
      Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 2.2.2010, Az. 15 WF 17/10
      erwähnt.
      Vielleicht wissen andere da mehr?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo zusammen,
      hat jemand hier eine Ahnung (oder fundiertes Wissen) wann üblicherweise die Einschreibzeiten für ein Studium beginnen/ enden?
      Gibt es da einheitliche Zeiten bundesweit, ist das Ländersache oder gar jede Hochschule Universität macht ihr eigenes Ding?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Letzeres.
      Das hängt von allem möglichen ab, z.B. ob und welche Beschränkungen es gibt, welche Nachweise man braucht, wie lange geprüft wird ...
      Oft ist der Start ca. am 15.7.
      Bei zulassungs-/bedingungsfreien Studiengängen kann man sich bis ca. 15.10. einschreiben.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      im Zweifelsfall macht jede Hochschule ihr eigenes Ding. Das kann sich sogar unterscheiden in Bezug auf Master und Bachelor. Zukassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin zusammen,

      also platt gesagt muss ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang der Studiengänge gelten. Also das Studium / die Ausbildung in mehreren Etappen sollen der gängigen Rechtsprechung nach zügig und zusammenhängend absolviert werden. Dabei kann es so Konstrukte geben wie "erst Ausbildung im Krankenhaus, danach Medizinstudium". Das wäre ein zusammenhängender Strang. Die Assistentenstelle ist auch inhaltlich passend? Also es gibt durchaus Fälle, in denen ein sogenanntes "Gap Year" ebenfalls anerkannt wurden, somit also die Unterhaltspflich dadurch nicht erlosch. Also sowas wie Praktika, Auslandsaufenthalt usw..

      Das geht schon alles in Richtung Detailprüfung.

      Was ist denn mit Bafög und/oder dem anderen Elternteil?

      VG