Hi zusammen,
tatsächlich komme ich mal mit einem eigenen Anliegen...
Die jüngste Tochter- mittlerweile 24 Jahre alt hat in 02/ 03. 2023 ihren Bachelor in Theaterpädagogik gemacht. Ich habe daraufhin (auf Grund eigener Recherche) den Unterhalt - nach Ansage eingestellt. Meine Tochter (klassische Informationskomplettverweigerin) hat darauf hin über ihre Anwältin ausrichten lassen, dass sie ihren Bachelor gemacht hätte und ich aktuell keinen Unterhalt zahlen bräuchte.
Gleichzeitig hat Sie über Ihre RAin mit Blick/ Hinweis auf zukünftigen Unterhaltsbedarf mitteilen lassen, daß sie in 09/ 2024 das Masterstudium in gleicher Fachrichtung beginnen würde. Bis dahin würde sie eine Assistentenstelle innehaben und eigenes Geld verdienen.
Es existiert ein OLG-Urteil über eine unbefristete Unterhaltsquote aus Zeiten des Berufsleben. Mittlerweile bin ich - seit 3 Monaten - Rentner mit ca 40% weniger Einkommen.
Der Einfachheithalber habe ich in der Zeit, wo ich keinen Unterhalt zahlen brauchte etwas Geld beiseite gelegt um jetzt mit dem doch deutlich geringeren Einkommen besser zurechtzukommen...
Soweit so gut...
Ich gehe davon aus, dass mich Töchting mit kurzer Frist zur Unterhaltszahlung auffordern wird.
Wie ist hier eigentlich die "Rechtslage"?
Ist eine solche Pause legitim? Ich vermute mal ja, ich vermute sogar, daß diese 1jährige berufsbegleitende Pause - übrigens in Ihrem Beruf - angerechnet werden würde...
Wie seht ihr das(?), wie wäre die vorgeschlagene Vorgehensweise?
PS: Kontakt zur Tochter besteht keiner...
tatsächlich komme ich mal mit einem eigenen Anliegen...
Die jüngste Tochter- mittlerweile 24 Jahre alt hat in 02/ 03. 2023 ihren Bachelor in Theaterpädagogik gemacht. Ich habe daraufhin (auf Grund eigener Recherche) den Unterhalt - nach Ansage eingestellt. Meine Tochter (klassische Informationskomplettverweigerin) hat darauf hin über ihre Anwältin ausrichten lassen, dass sie ihren Bachelor gemacht hätte und ich aktuell keinen Unterhalt zahlen bräuchte.
Gleichzeitig hat Sie über Ihre RAin mit Blick/ Hinweis auf zukünftigen Unterhaltsbedarf mitteilen lassen, daß sie in 09/ 2024 das Masterstudium in gleicher Fachrichtung beginnen würde. Bis dahin würde sie eine Assistentenstelle innehaben und eigenes Geld verdienen.
Es existiert ein OLG-Urteil über eine unbefristete Unterhaltsquote aus Zeiten des Berufsleben. Mittlerweile bin ich - seit 3 Monaten - Rentner mit ca 40% weniger Einkommen.
Der Einfachheithalber habe ich in der Zeit, wo ich keinen Unterhalt zahlen brauchte etwas Geld beiseite gelegt um jetzt mit dem doch deutlich geringeren Einkommen besser zurechtzukommen...
Soweit so gut...
Ich gehe davon aus, dass mich Töchting mit kurzer Frist zur Unterhaltszahlung auffordern wird.
Wie ist hier eigentlich die "Rechtslage"?
Ist eine solche Pause legitim? Ich vermute mal ja, ich vermute sogar, daß diese 1jährige berufsbegleitende Pause - übrigens in Ihrem Beruf - angerechnet werden würde...
Wie seht ihr das(?), wie wäre die vorgeschlagene Vorgehensweise?
PS: Kontakt zur Tochter besteht keiner...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift