Unterhaltsstreitigkeiten Kostenübernahme

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    • Unterhaltsstreitigkeiten Kostenübernahme

      Hallo zusammen,

      wer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines Unterhaltsstreites?
      Beispiel: KV verweigert Erhöhung des Kindesunterhalts, bzw. zahlt nicht mehr...


      Können gemeinsame Rücklagen des Kindes dafür herangezogen werden?
      Meines Wissens zahlt der Prozess-Verlierer alle Kosten nebst beider Anwaltskosten?
      Was passiert bei einer gütigen Einigung? Jeder seinen Anteil? Die KM hat einen tatsächlichen Anspruch auf Kindesunterhalt...
      Danke für euren Input
    • Hallo Kakadu59,

      danke für den Hinweis.
      Die dort aufgeführten Anmerkungen sind mir nicht ganz klar.

      Beispiel: KV teilt KM mit, er zahlt nicht.
      KM leitet Verfahren ein.
      Wenn jetzt der KV sofort anerkennt, dann muss die KM auch zahlen? Er hat es ja drauf angelegt und die KM zu diesem Schritt genötigt. Das fände ich nicht richtig.

      Und was passiert, wenn es im Termin eine gütliche Einigung gibt? Beide anteilig? Meist läuft es doch darauf hinaus, das der Richter einen Vorschlag zur Güte macht und beide Parteien des Friedens Willen diesem zustimmen.
      Damit gäbe es keinen Unterlegenen und es müssen auch beide Parteien jeweils Ihren Part bezahlen?
    • Hallo Puma,

      Wenn es auch hier das baldvolljährige Kind betrifft, rate ich dringend von einem Verfahren ab.
      Bis zur Volljährigkeit ist das eher nicht erledigt.
      Dann müsste das Kind in das Verfahren eintreten mit Folge der Kostentragung bei (teilweise) Ablehnung oder gar Rücknahme.
      Einigen sich die Parteien hingegen erst gerichtlich (was ja auch immer schon vorher ohne Hilfe von Anwälten möglich ist), werden in der Regel die Kosten gegeneinander aufgehoben. Ebenso wenn sich Obsiegen und Unterliegen wertmäßig die Waage halten.
      Immer nur in der Regel, weil der Richter einen doch ziemlich großen Ermessensspielraum hat um Kosten auch je nach Verhalten der Parteien "umzulegen".
      Bei uns wurde dem volljährigen Kind trotz Rücknahme des Rechtsmittels die vollen Kosten aufgebrummt...

      Ach ja, und bei gerichtlicher Einigung (=Vergleich) kommt noch eine "kleine" Einigungsgebühr oben drauf. Die jeder Anwalt auf den Streitwert rauf haut.
      Machen die Richter gerne, weil sie dann nicht so viel Pinseln müssen.
      Mein Tipp daher immer: außergerichtlich einigen und von dem gesparten Geld schön Urlaub machen (oder Essen gehen)....

      Gruß Tanja