Hallo,
Ich habe in den anderen threads schon gesucht, aber leider keine passende Antwort gefunden. Daher probiere ich es einfach mal.
Ich habe 2 Töchter: eine ist 16, die andere wird 18.
Derzeit zahle ich 128% KU laut Düsseldorfer Tabelle. Es gibt dazu ein Gerichtsbeschluss.
Beide Kinder gehen die nächsten Jahre aufs Gymnasium in Bayern.
Die KM ist Beamtinin in teilzeit(Lehrerin ca 4500 netto bei vollzeit) .KM und beide Kinder wohnen in bester Lage auf 200qm Eigentum EFH, abbezahlt(ca 800.000 Euro Immobilienwert)
Jetzt die Frage: Was passiert, wenn ich meine Arbeitszeit freiwillig reduziere? Z.b. soweit, dass sich laut Düsseldorfer Tabelle 105% KU ergeben würde. Wird dann mein altes vollzeit Gehalt als fiktives Gehalt angenommen und der KU bleibt unverändert?
Bonus Frage:
Falls ich heiraten sollte, werden dann Einkünfte z.b. Zinsen oder Lohn oder Ertrag pv Anlage meiner neuen Frau beim KU berücksichtigt? Oder zählt weiterhin nur meine Steuererklärung (getrennt veranlagt)?
Danke für eure Antworten.
Ich habe in den anderen threads schon gesucht, aber leider keine passende Antwort gefunden. Daher probiere ich es einfach mal.
Ich habe 2 Töchter: eine ist 16, die andere wird 18.
Derzeit zahle ich 128% KU laut Düsseldorfer Tabelle. Es gibt dazu ein Gerichtsbeschluss.
Beide Kinder gehen die nächsten Jahre aufs Gymnasium in Bayern.
Die KM ist Beamtinin in teilzeit(Lehrerin ca 4500 netto bei vollzeit) .KM und beide Kinder wohnen in bester Lage auf 200qm Eigentum EFH, abbezahlt(ca 800.000 Euro Immobilienwert)
Jetzt die Frage: Was passiert, wenn ich meine Arbeitszeit freiwillig reduziere? Z.b. soweit, dass sich laut Düsseldorfer Tabelle 105% KU ergeben würde. Wird dann mein altes vollzeit Gehalt als fiktives Gehalt angenommen und der KU bleibt unverändert?
Bonus Frage:
Falls ich heiraten sollte, werden dann Einkünfte z.b. Zinsen oder Lohn oder Ertrag pv Anlage meiner neuen Frau beim KU berücksichtigt? Oder zählt weiterhin nur meine Steuererklärung (getrennt veranlagt)?
Danke für eure Antworten.