Wohnungszuweisung

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Wohnungszuweisung

      Liebe Forenmitglieder,

      ich lebe mit meinem Exmann und meinem 17-jährigen Sohn in einer gemieteten Doppelhaushälfte. Mein Sohn ist schwerbehindert - Autist - und verträgt keine Veränderungen. Er ist instabil und hatte erst vor Kurzem eine schwere Krise mit Einweisung. Es geht ihm jetzt zum Glück besser. Seine Schule ist ganz in der Nähe.

      Unser Verhältnis hat sich auch sehr gebessert, wir haben neuerdings ein Haustier, um das wir uns gemeinsam kümmern, es ist fast eine Art Therapietier. Ich selbst bin auch schwerbehindert (seelisch) und verdiene freiberuflich sehr wenig Geld. Aber mehr als ich jetzt arbeite, könnte ich sowieso nicht arbeiten, weil ich nicht so belastbar bin.

      Als die Situation mit meinem Sohn so schlimm war, wollte ich ausziehen, weil er gegen mich gewalttätig geworden ist. Mir war aber von Anfang an klar, dass ich mit meinen Voraussetzungen (freiberuflich, verschuldet) kaum eine Chance auf eine Wohnung habe. So war es dann auch, ich habe lauter Absagen bekommen.

      Mein Exmann hat hingegen eine unbefristete Stelle und verdient gut. Er weigert sich jedoch, auszuziehen. Obwohl die Situation zwischen uns angespannt ist und es ständig Streit gibt. Es ist außerdem so, dass er überall leben könnte - er verlässt sein Zimmer praktisch nie. Er arbeitet im homeoffice und abends ist er am Computer. Er hat keine Freunde, trifft sich nie mit jemandem, deshalb gibt es auch kein soziales Umfeld, das er verlieren könnte durch einen Umzug. Mein Sohn und ich hingegen schon.

      Er verhält sich außerdem rücksichtslos und lässt das Haus vergammeln (Zimmer verdreckt, hilft in Haus und Garten nicht mit und ich schaffe es nicht allein). Auch die Familienhilfe schüttelt nur den Kopf darüber, wie unkooperativ er ist.

      Bei mir kommt noch hinzu, dass meine Berufstätigkeit auch an dieses Haus gebunden ist - ich gebe Instrumentalunterricht und hier geht das mit den Nachbarn gut.

      Ich habe mal mit unserer Familienhilfe über eine Wohnungszuweisung geredet und mit der Anwältin auch. Beide meinten, dass das so gut wie unmöglich ist, dass ich mit meinem Sohn die Wohnung zugewiesen bekomme, das würde nur bei schwerer körperlicher Gewalt funktionieren.

      Hat jemand von euch Erfahrungen, Wissen o.ä. was mir weiterhelfen könnte?

      Grüße
      cattla
    • Hallo Cattla,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ich habe (zum Glück) keine Erfahrung mit der Wohnungszuweisung.
      Von den Referierenden bei ISUV-Vorträgen weiß ich aber, dass in ähnlichen Situationen wie der von dir beschriebenen die Chance auf Zuweisung der Wohnung an dich durchaus gegeben ist.
      Ich rate aber, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei geringem Einkommen kann dir Verfahrenskostenhilfe zustehen.

      Viel Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Cattla,
      deine Schilderung lässt darauf schließen das es keine ausreichende Grundlage für eine Wohnungszuweisung gibt. Ich habe das gleiche hinter mir aus Vatersicht. Die Wohnungszuweisung ist vor Gericht gescheitert.
      Letztendlich entscheidet das der Richter oder Richterin, hier gibt es Ermessensspielräume.
      Das Alter des Sohnes spielt auch eine Rolle, nächstes Jahr wird er volljährig. Was will er denn?
      VG Theo
    • Theo wrote:

      Hallo Cattla,
      deine Schilderung lässt darauf schließen das es keine ausreichende Grundlage für eine Wohnungszuweisung gibt. Ich habe das gleiche hinter mir aus Vatersicht. Die Wohnungszuweisung ist vor Gericht gescheitert.
      Letztendlich entscheidet das der Richter oder Richterin, hier gibt es Ermessensspielräume.
      Das Alter des Sohnes spielt auch eine Rolle, nächstes Jahr wird er volljährig. Was will er denn?
      VG Theo
      Hallo Villa und Theo, vielen Dank für eure Antworten.

      @Theo: mein Sohn wird volljährig, das stimmt. Aber er ist schwerbehindert. Er geht demnächst auf ein berufliches Gymnasium, das drei Jahre dauern wird. Ob er später auf dem 1. Arbeitsmarkt unterkommen und alleine leben wird, ist nicht sicher.
      Deshalb ist die Situation anders als bei einem "normalen" 17jährigen. Er hat auch einen Pflegegrad, ich auch. Ein Umzug würde uns beide destabilisieren, allein schon wegen des Umzugsstresses. Ich bin sehr schnell erschöpft aufgrund der Beeinträchtigung, die ich habe.

      Sollte das alles wirklich keine Rolle bei der Wohnungszuweisung spielen?

      Wie war denn die Situation bei dir? Welche Gründe spielten aus deiner Sicht eine Rolle, weshalb du (und Kind oder Kinder) die Wohnung hätest bekommen sollen? Tut mir leid für dich, dass es nicht geklappt hat. Das war wahrscheinlich auch ein Riesenstress und finanzieller Aufwand mit den Gerichtsverhandlungen.
      Ich habe das mal erlebt, als die Nachbarn unter uns uns wegen Kinderlärm verklagt haben.

      Grüße
      cattla
    • Hallo Cattla,
      vermutlich lässt sich Theos Erfahrung bzw. Situation nicht mit deiner vergleichen.
      Wenn dein Sohn weiterhin - also auch nach dessen Volljährigkeit - von dir betreut wird wiegt das als Argument sehr für dich bzw. für euch; zumindest für die nächsten drei Jahre.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Cattla,
      wie du schon geschrieben hast. Es müssen schwerwiegende Gründe für eine Wohnungszuweisung vorliegen. Das können natürlich auch psychische Belastungen des Sohnes durch die Trennungssituation sein. Ich kann aus deinen Schilderungen keine Belastungen erkennen die über die, im Rahmen der Trennung , unschönen Streitereien hinaus gehen.Ich kann nur das bewerten was du hier schilderst. Ich habe mittlerweile zwei Erwachsene Kinder, meine Ex- Frau wollte mich vor dem Hintergrund der Kindeswohlgefährdung( aus der Luft gegriffene Vorwürfe)aus dem gemeinsamen Haus werfen. Das ist zum Glück gescheitert.Ich würde das nach deinen Schilderungen bei Euch auch für ungerecht empfinden.
      Du kannst PKH beantragen, die Hürden sind nicht so hoch wie viele denken. Dann spielt das finanzielle keine Rolle. Die Kosten sind allgemein nicht so hoch und werden beim Familiengericht geteilt. Ich könnte nachschauen was für ein Streitwert angesetzt wurde.
      Ich hatte nach deinem Sohn gefragt, was er denn möchte? Das ist meiner Meinung nach das wichtigste.
      Vielleicht kannst du dir durch das Jugendamt Unterstützung holen, noch ist er 17Jahre alt. Vielleicht versuchst du doch nochmal mit Unterstützung dich nach einer Wohnung umzusehen um den ganzen Stress loszuwerden.
      Oder geht es vielleicht auch um Unterhaltsleistung die derjenige zu zahlen hätte der aus der Wohnung auszieht weil der Sohn bei dem in der Wohnung verbleibenden Elternteil wohnen bliebe? Ebenso fließt das KG in den Haushalt deines Sohnes ein. Nur so eine Überlegung, bitte nicht falsch verstehen.
      Ich wünsche dir und deinem Sohn viel Gesundheit
      Viel Glück
      Theo
    • Dankr für eure Antworten. @Theo: ich glaube mein Sohn möchte, das alles so bleibt, wie es ist. Nur das weniger gestritten wird. Hauptsächlich will er aber, dass seine Wohnsituation so bleibt, wie sie ist.

      Schade, dass psychische Gewalt nicht zählt bei der Wohnungszuweisung. So werde ich etwa seit Jahren in meiner Nachtruhe gestört, weil mein Mann ab 23 Uhr und manchmal bis weit nach Mitternacht treppauf, treppab rennt (aus der Küche was zu essen holen etc.) und andere lärmintensive Dinge macht, die mich immer wieder aus dem Schlaf hochschrecken lassen.
      Das macht er nichtmal absichtlich - ihm fehlt einfach völlig das Empathievermögen. Er kann sich nicht in mich reinversetzen und in unseren Sohn auch nicht. Aber es zermürbt einen halt trotzdem.
      Er hat auch lange Zeit meinen Sohn beim Einschlafen gestört - das Zimmer ist direkt neben der Treppe. Ich flehte meinen Mann an, doch wenigstens in dem Zeitraum des Einschlafens unseres Sohnes im Zimmer zu bleiben und keinen Krach zu machen. Er: "ich kann in meinem Haus die Treppe benutzen wann ich will."

      Dann gibt es auch so Momente, wo er mich zu irgendetwas zwingen möchte (zb zu einem Gespräch) und dann die Tür mit dem Körper versperrt, so dass ich den Raum nicht verlassen kann. Ist ja eigentlich auch Gewalt. Aber das zählt ja nicht.
      Er hat mich vor der Trennung psychisch fertig gemacht, mich unter Druck gesetzt, mein Selbstwertgefühl in den Keller befördert. Ihr glaubt gar nicht, wie gut ich mich gefühlt habe, als ich die Trennung ausgesprochen habe. Ich war wie neugeboren. Endlich hatte er nicht mehr so viel Macht über mich.

      Das Jugendamt ist übrigens schon bei uns. Eine Sozialpädagogin (Familienhilfe) kommt jede Woche.

      Mit der Unterhaltsfrage sprichst du einen zentralen Punkt an. Ich glaube nämlich, dass das der Hauptgrund ist, weshalb er nicht ausziehen will. Weil er dann finanziell am A.... ist.

      Grüße
      cattla
    • Hallo Cattla,

      Wenn Du für all die Dinge keine Beweise/Zeugen hast, wird es schwer.
      Da ihr beide einen Pflegegrad habt, solltet ihr schauen, ob Euch nicht die Eingliederungshilfe irgendwie unterstützen kann.
      Wenn der Sohn demnächst ein berufliches Gymnasium besucht, sollte die Wohnungssache vielleicht besser vorher angegangen werden.
      Je nachdem, wo ihr wohnt würde ich mich mit meinem Anliegen an die zuständige Sozialbehörde wenden.

      Viel Erfolg

      Gruß Tanja
    • Hallo Cattla,
      Ich möchte nochmal erwähnen das ich hier keine Partei ergreife sondern nur nach meinen persönlichen Erfahrungen spreche. Psychische Gewalt ist auf jeden Fall ein Grund für eine Wohnungszuweisung! Das ist natürlich alles subjektiv, es kommt darauf an wie das ein Richter/ Richterin es sieht. Wenn du oder dein Sohn in psychologischer Behandlung seid, könnte der Arzt schreiben das ein Wohnungswechsel für den Sohn schlecht auf die Entwicklung und die schulischen Leistung auswirken könnte.....Trotzdem kann es sein das dein Sohn auf die direkte Frage mit wem er denn in der Wohnung bleiben möchte Stellung beziehen muss.
      Ich hab es nicht geschafft los zu lassen, wir wohnen seit über fünf Jahren getrennt unter einem Dach. Wenn keiner nachgibt musst du die Situation noch länger ertragen und in Kauf nehmen das die Gesundheit leidet. Aber die es kommt bald die Versteigerung des Hauses, dann hat der Spuk ein Ende.
      LG
      Theo
    • @TanjaW9: Vielen Dank für deine hilfreichen Infos. Ich bin gerade dabei auch für mich Eingliederungshilfe zu beantragen, vielleicht schaffe ich es noch, bevor die Schule anfängt.

      @Theo: kein Problem! Ich habe das gar nicht so aufgefasst, dass du für irgend jemanden Partei ergreifst. Gute Idee, vom Therapeuten ein Schriftstück verfassen zu lassen. Werde ich versuchen. Außerdem werde ich selbst ein Schriftstück verfassen, in dem ich detailliert schildere, wie die psychische Gewalt aussieht und was die Auswirkungen sind.

      Dann könnte ich auch noch die Familienhilfe fragen, ob sie etwas schreibt - mein Mann ist nicht besonders kooperativ und zeigt wenig Interesse daran, Gespräche über das Wohl seines Sohnes zu führen. Und das seit Jahren. Ist dokumentiert vom Jugendamt.

      Viele Grüße
      cattla
    • Users Online 1

      1 Guest