Hausfinanzierung

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    • Hausfinanzierung

      Hallo zusammen,

      seit April lebe ich von meiner Frau getrennt, sie ist ausgezogen. Nun hat sie schon angedeutet das sie bei der Scheidung auch Ansprüche stellen will. Sie will halt haben was ihr zusteht.

      Wir wohnten in einem 4 Familien Altbau-Haus, wo ich auch immer noch wohne. Das Haus ist zur Hälfte mir/uns 2021 von meinen Eltern überschrieben worden. Da das Haus aber noch nicht abbezahlt ist läuft noch eine Finanzierung die wir übernommen haben. Im Grundbuch stehe nur ich. Bei der Bank stehen wir beide im Finanzierungsvertrag. Wir haben zusammen auch noch einen Kredit von 35.000€ für die Renovierung aufgenommen.


      Laut Anwalt steht meiner Frau folgendes zu: Es muss der Wert des Hauses von 2021 und von 2025 (Scheidungstermin) ermittelt werden, von der Wertsteigerung dieses Zeitraumes steht ihr die Hälfte zu.

      Nun meine Frage zur Finanzierung. Seit ihrem Auszug beteiligt sie sich nicht mehr an der Finanzierung. Muss sie sich nicht doch noch daran beteiligen da sie ja auch Ansprüche geltend machen will?

      Gruß
      Daniel
    • Der Bank ist es egal, woher die monatliche Rate kommt. Geht der Betrag nicht ein, wird sie beide Kreditnehmer anschreiben. Da Du das Haus behalten wollen wirst, wirst Du wohl weiterzahlen.
      Unterhaltsrechtlich macht es sowieso keinen Unterschied, weil sowohl Du, als auch Deine Ex sich die Ratenzahlung vom Einkommen abziehen kann. Da sie nun Forderungen an Dich hat im Rahmen des Trennungs-/ nachehelichen Unterhaltes, hast Du eben mehr Abzüge, wenn Du die gesamte Finanzierung trägst und sparst Dir den Ärger mit der Bank und Deiner Ex wegen der Ratenzahlung.
      Man lernt einen Menschen erst bei einer Trennung richtig kennen. Moralisch muss man das mal hinkriegen vor sich zu rechtfertigen. Schwiegereltern überschreiben das Haus und man möchte dann an der Wertsteigerung partizipieren......Ich will hat haben, was mir zusteht. Schöner Satz eines wahrscheinlich anwaltlich beratenen Egoisten, bei dem sofort alle Alarmglocken klingeln sollten!
    • hallo,

      da sie sich an den Raten von 2021-24 beteiligt hat, denke ich das das auch fair ist, wenn sie von der Wertsteigerung in diesen 4 Jahren partizipiert.
      Schlimmer wäre es ja, wenn Sie zur Hälfte mit im Grundbuch stehen würde.
      So groß kann die Wertsteigerung in vier jahren gar nicht sein.

      und alle anderen Vermögenswerte werden ja im Zugewinn auch berücksichtigt.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      erhar ja geschrieben, dass sie sich bis zum Auszug an der Finanzierung beteiligt hat. Insofern hat sie ja nicht mietfrei gewohnt, sondern zu seinem Vermögensaufbau beigetragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,
      ich habe den Eindruck, Daniel will wissen, ob und in welcher Höhe seiner Frau Ansprüche an dem Haus zustehen.
      Insofern ist die Auskunft des Anwalts richtig.
      Berücksichtigt wird nicht nur eine Wertsteigerung in der Ehezeit sondern auch die Verringerung der Kredithöhe für das Haus während des genannten Zeitraums.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Daniel,

      wenn nur du im Grundbuch stehst, wurde das Haus auch nur dir überschrieben. Deine Frau hat am Haus dann keine Eigentumsrechte.

      Dein Anwalt liegt richtig. Allerdings wird dein Kredit ebenfalls berücksichtigt.
      Beispiel:

      Wertsteigerung 20.000 EUR, ihr steht die Hälfte zu -> 10.000 EUR
      Sollten deine Schulden diesen Betrag übersteigen erhält sie nichts.

      Dies muss man im Zusammenhang des gesamten Zugewinns (also auch unter Berücksichtigung deiner anderen Vermögensgegenstände) sehen.
      Sind deine Schulden höher als der Zugewinn der ihr zustehen würde, erhält sie nichts.

      Zudem hast du eine sehr gute Verhandlungsposition, da sie in den Kreditverträgen steht und da bestimmt raus möchte oder?
      -> Verzicht auf Zugewinn ihrerseits und im Gegenzug übernimmst du den Kreditvertrag alleine.
    • hallo,

      ja, beim Zugewinn wird natürlich auch der kreditabtrag berücksichtigt. Und die ersten Jahre zahlt man mehr Zinsen als Tilgung.

      Aber die Aussage von Michael würde ich so nicht unterschreiben. Sie will vermutlich aus dem Vertrag raus, aber nicht um jeden Preis. Denn die Bank kann sich immer noch das Haus holen, wenn die Kreditraten nicht gezahlt werden. Und da es überschrieben wurde, ist vermutlich der Wert des Hauses höher als der Kredit.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      gibt es einen Übergabevertrag als Dir/Ihr das Haus überschrieben wurde? Das die Hälfte der Wertsteigerung in den Zugewinn fällt ist ja völlig richtig, allerdings sind die Immobilienpreise in 2023 und 2024 wieder gefallen. Das dürfte sich kaum lohnen hier teure Gutachten machen zu lassen. Als Wert bei der Übergabe ist bestimmt etwas vertraglich festgehalten worden, diesen Wert verglichen mit dem Wert aus 2024 ergibt die Wertsteigerung. Die Ortsgerichte können schätzen , zu einem kleinem Preis, die geschätzten Verkehrswerte liegen oft sehr viel niedriger wie durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen.
      Wenn deine EX weiter zahlt obwohl sie da nicht mehr wohnt, müsstest du die Zahlungen später wieder zurück geben bzw. Sie würden zu deinem Nachteil bei der Scheidung/ Zugewinn verrechnet.
      Ich bin kein Anwalt nur interessierter Laie.
      VG Theo