Unterhaltspflicht bei Bezug von Krankengeld

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    • Edith:
      Wegen der vermeintlichen doppelten Zahlung:
      Wie es scheint bist Du ja nur zur Zahlung des vollen Unterhaltes verpflichtet worden, nicht aber zu Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses?
      Wurde der Unterhalt der Höhe nach richtig berechnet?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 wrote:

      Wie es scheint bist Du ja nur zur Zahlung des vollen Unterhaltes verpflichtet worden, nicht aber zu Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses?Wurde der Unterhalt der Höhe nach richtig berechnet?
      Nein und nein.
      Die Beistandschaft fordert mich auf, den Mindestunterhalt von 520€ für Mai, Juni und fortlaufend auf das Konto der KM zu überweisen. Ich muss jetzt in der kommenden Woche alle Angaben machen, damit das Amt die "richtige" Höhe des Unterhalts berechnen kann.
      Parallel fordert die Unterhaltsvorschussstelle die 395€ Vorschuss für Mai + Juni + Juli von mir zurück und weist mich darauf hin, dass meine Zahlungen an das Kind jetzt keine befreiende Wirkung haben (Forderungsübergang).
    • Hallo Mico,

      teile der Beistandschaft schriftlich (!) mit, dass der Unterhaltsanspruch an die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen ist und Du (auch deswegen) nicht schuldbefreiend an die KM (oder die Beistandschaft) zahlen kannst und es auch nicht wirst.
      Wenn es noch keinen Titel gibt, droht ja vorerst auch keine Vollstreckung.
      Du musst die Dinge klären, nicht die UV-Kasse und auch nicht die Beistandschaft.
      Und unterschreibe bloß keinen Titel über eine strittige Höhe! Den Mindestunterhalt solltest Du aber schon leisten (zukünftig nach Abstimmung mit der UV-Kasse).
      Je nachdem, wie sich Deine finanzielle Situation darstellt, wird die Beistandschaft ggf. ein Verfahren anstrengen (oder halt nicht).
      Klär erst mal Dein weiteres Vorgehen mit der UV-Kasse ab.

      Gruß Tanja
    • Zwei Anrufe beim Jugendamt haben für etwas mehr Klarheit gesorgt. Es gab anscheinend eine Überschneidung bei der Bearbeitung, so dass die eine Stelle nichts von der anderen wusste.

      Die aktuelle Situation ist aus meiner Sicht die folgende:

      - Die Unterhaltsvorschusskasse leistet 395€ im Monat an die KM, solange ich nicht erkläre, dass ich diese Zahlung zukünftig direkt an die KM leisten werde.
      - Die Frau von der Beistandschaft bietet der KM nur eine Unterstützungs-Dienstleistung bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Kindesunterhalts. Eine richtige Beistandschaft besteht noch nicht.

      Mein Wunsch ist, dass ich ab August die Zahlung des Unterhaltsvorschusses an die KM direkt leiste und damit die Unterhaltsvorschusskasse aus dem Spiel ist.

      Interessant war das Gespräch mit der Frau von der Beistandschaft. Als ich ihr erzählte, dass ich Krankengeld seit Längerem (8 Monate) erhalte, sagte sie, dass ich aber sonst ein höheres Einkommen hätte und sie gerne dieses für die Berechnung der Höhe des zukünftigen Kindesunterhalts heranziehen möchte, weil ich ja wahrscheinlich in absehbarer Zeit wieder arbeiten werde. Sie würde aber die KM fragen, ob diese ausnahmsweise für die Zeit meines Krankengeldbezuges mit einer verminderten Höhe des Kindesunterhalts einverstanden wäre.

      Daraus ergibt sich gleich eine neue Frage:

      Für welchen zurückliegenden Zeitraum muss ich denn meine Einkünfte offenlegen? Das Kalenderjahr mit meinem letzten vollständigen Einkommen ist das Jahr 2022, denn seit Oktober 2023 habe ich Krankengeld bezogen.
      Ich dachte, dass bei einem längeren Bezug von Krankengeld nur mein aktuelles Einkommen maßgeblich sei. Außerdem ist es nicht gewiss, dass meine Arbeitsunfähigkeit bald endet und ich wieder die volle Arbeitszeit leisten kann und werde.

      Gruß, Michael
    • hallo,

      ich würde da argumentieren, und auch mit einem ärztlichen Attest belegen, dass die Arbeitsunfähigkeit seit Mitte September 2023 begonnen hat, du seit November 2023 Krankengeld beziehst und noch nicht absehbar ist ob und wann du überhaupt wieder voll arbeiten gehen kannst. Bei einer solch langen Erkrankung sollte auch davon ausgegangen werden, dass du über Hamburger Modell oder Ähnliches eingegliedert werden musst. Und solange du nicht wieder voll arbeiten kannst, kann das alte Gehalt nicht als Grundlage herangezogen werden, da dieses Einkommen seit November 2023 durchgehend Krankengeld beziehst. Und dies das derzeit relevante Einkommen darstellt, da dies seit 8, bald 9 Monaten gezahlt wird.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi @MiCo,
      Du wirst wohl zunächst am besten wissen, wie es um Deine Gesundheit (bzw. hier Krankheit) einhergehend mit dem Genesungsprozeß bestellt ist...
      Ich bin argumentativ voll bei @AnnaSophie...
      Aktuell ist das Krankengeld das bestimmende Einkommensmoment und allein das würde ich als Berechnungsgrundlage heranziehen.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Ok, gut. Dann passt das mit meiner Auffassung zusammen.

      noch eine Frage:

      Ich soll ein Formular ausfüllen und zurückschicken über die:
      1. Unterhaltspflichtige,
      2. Angehörige des Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Kinder, Eltern),
      3. Einkommen des Unterhaltspflichtigen und seines Ehegatten/Lebenspartners,
      4. Vermögen und Grundbesitz,
      5. Einkommen und Vermögen der noch im Haushalt lebenden Familienangehörigen
      6. Belastungen des Unterhaltspflichtigen

      Muss ich wirklich all diese Angaben machen?
      Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich Angaben zu meinen Eltern machen sollte, wenn sie nicht in meinem Haushalt leben. Was spielt mein Vermögen für eine Rolle, wenn es doch um mein momentanes Einkommen geht? (Ich verstehe schon, dass eine selbst bewohnte Immobilie eine Rolle spielt wegen des Wohnvorteils, und Einnahmen aus Vermietungen oder Kapitalvermögen gibt es nicht.) Warum muss ich das Einkommen meiner Ehefrau angeben und Einkommensnachweise liefern? Reicht es nicht, wenn ich schreibe, dass sie ein eigenes Einkommen hat und deshalb nicht unterhaltsberechtigt ist?

      Viele Grüße, Mico
    • Wenn ich das richtig sehe, hast du noch Unterhaltsschulden.
      Insofern ist dein Vermögen schon relevant. Versuche die Schulden zurückzuzahlen.

      Solange du dann den Mindestunterhalt zahlst, sollte es ausreichen, Einnahmen aus Vermögen anzugeben. Es wird erwartet, dass du das gewinnbringend anlegst.
      "Einkommen und Vermögen der noch im Haushalt lebenden Familienangehörigen" - ich denke, das spielt keine Rolle.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      du bist nicht verpflichtet dieses Formular auszufüllen.
      Und deine Eltern sind hier nicht relevant, also gar nicht erwähnen.
      Und ich würde auch nur weitere Unterhaltspflichtige von deiner Seite erwähnen.
      Vermögensstamm muss ggf. nur eingesetzt werden, wenn der mindestunterhalt nicht gezahlt wird.

      Insofern deine krankengeldunterlagen. Dann dazu was an Unterhaltspflicht besteht und ggf. den letzten Steuerbescheid. Und das dann für die Monate in eine exceltabelle eintragen und erklären, dass das wahrheitsgemäß und vollständig ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!