Unterhalt - Belege, Altersvorsorge usw

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    • Unterhalt - Belege, Altersvorsorge usw

      Hallo Zusammen,

      ich bin frisch getrennt, habe einen Sohn (13 Jahre jung), nie verheiratet gewesen, gemeinsames Sorgerecht, normaler Angesteller, Mietwohnung.
      Für mich sind die damit verbundenen Themen wie Unterhalt, Umgang etc neu und ich lese mich so gut wie möglich in die rechtlichen Sachen ein.
      Trotzdem habe ich ein paar Fragezeichen und hoffe Hilfe zu finden.

      Vor ein paar Tagen habe ich über den Anwalt meiner Ex das Schreiben bezüglich Unterhaltsforderung bekommen.
      Ich habe ihm dann sofort die geforderten Lohnzettel der letzten 12 Monate plus private Altersvorsorge Police geschickt.
      Jetzt fordert er noch den letzten Steuerbescheid. Problem: Ich mache seit 2021 keine Steuererklärung mehr.

      Frage 1:
      Muss ich jetzt extra wieder eine Steuererklärung machen?
      Meine Einkommens- bzw Lebenssituation ist relativ einfach gestrickt und überschaubar.
      Bevor ich ihm wieder antworte, wollte ich mir erst Rat einholen, nicht das mir das Ende negativ ausgelegt wird "ich würde nicht kooperieren wollen".

      Frage 2:
      Der Anwalt hatte bereits aufgrund meiner Unterlagen eine Berechnung mitgeschickt, berücksichtigt meine private Altersvorsorge allerdings nur mit 4%.
      Nach meiner (sehr laienhaften) Recherche müsste diese aber mit 4,4% berücksichtigt werden.
      Allerdings machen diese 0,4% genau eine Stufe in dieser Düsseldorfer Tabelle aus.
      Hat der Anwalt Recht mit den 4% ?

      Falls ich Infos vergessen habe anzugeben, bitte einfach nachfragen.

      Danke für jegliche Tipps und Hinweise.

      Gute Nacht und liebe Grüße,
      Till
    • hallo,

      das mit der Steuererklärung kann ich gar nicht sagen. Aber die Frage ist doch ob du so hohe Werbungskosten oder Ähnliches hast, die dafür sorgen, dass du überhaupt eine Steuererklärung bekommen würdest. Sprich einen langen Weg zu Arbeit oder Krankheitskeimen.

      bezüglich der Altersvorsorge das ist gedeckelt auf 4% vom Brutto. Sind diese 4% von deinem Brutto?
      was ist mit deinem Arbeitsweg, sind diese Kosten auch in Abzug gebracht worden? Da wird entweder eine Pauschale abgezogen oder aber die regulär Fahrtkosten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine Antwort.

      1) Eine Steuererklärung lohnt sich für mich nicht mehr, weil ich im Jahr 2020 den Job wechselte und dadurch meine Kilometer zu gering sind, als das ich etwas rauskriegen würde. Davor war ich immer bei einem Lohnsteuerhilfe Verein, der meinte nach dem Jobwechsel, ich würde nichts mehr rauskriegen.
      Nun ist eben die Frage, ob ich jetzt extra wieder eine Steuererklärung machen muss - nur als Nachweis ?
      Vielleicht weiß das sonst jemand hier mit dem Steuerbescheid.
      Der Anwalt hatte mir eine Frist gesetzt zur Erstellung eines Titels beim Jugendamt bis Ende des Monats.

      2) Also hat der Anwalt Recht mit den 4%?
      In den Leitlinien für Südbayern steht: "Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung)"
      Wenn 18,6% durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt werden, bleiben doch 4,4% für eine private Altersvorsorge übrig 23%-18,6% = 4,4%

      Und wie oben erwähnt, diese 0,4% würden bei mir eine Stufe ausmachen. Nach seiner Berechnung wäre ich dann knapp über 2100 Netto, bei 4,4% dagegen knapp darunter.

      Sobald ich zu Hause bin, kann ich mal die Berechnung vom Anwalt abtippen.
      Im Grunde hatte er 4% Altersvorsorge von meinem Jahresbrutto genommen, auf den Monat runtergerechnet und diesen Wert von meinem Monatsnetto abgezogen. Sowie 5% pauschale Arbeitsaufwendungen von meinem Netto abgezogen. Aber dafür hatte ich keine Belege eingereicht, ehrlich gesagt, habe ich ja gar nicht so hohe Arbeitsaufwendungen (siehe Punkt 1). Vielleicht will er ja deswegen den Steuerbescheid, um zu sehen ob er diese 5% Pauschale abziehen muss.

      VG
      Till
    • hallo,

      ab dem Betrag über der beitragsbemessungsgrenze kannst du diese 23% abziehen. Bis zur beitragsbemessungsgrenze nur die 4%, da von deinem Gehalt ja bereits die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgehen.

      lass dir doch vom lohnsteuerhilfeverein bescheinigen, dass du aufgrund fehlender Ausgaben keine steuererstattung zu erwarten hast. Und das du seitdem keine Steuererklärung mehr erstellt hast.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      1) Wo steht das mit der Begrenzung zur Beitragsbemessungsgrenze auf 4%?
      Dann müssten es bis dahin ja 22,6% abzugsfähig sein, diesen Wert habe ich in der Leitlinie zur Düsseldorfer Tabelle für Südbayern nirgends gefunden.
      Ich hatte es so verstanden, das nach der Düsseldorfer Tabelle und den jeweiligen Leitlinien vorgegangen wird.


      2) Das mit der Bestätigung ist ein guter Tipp, vielen Dank dafür.
      Ich werde in meiner Antwort an den Anwalt mitteilen, dass ich seit 2021 keine Steuererklärung mehr mache, Wenn er dann trotzdem eine fordert, biete ich ihm die Bestätigung an. Mir geht es um die Fristsetzung des Anwalts wegen dem Unterhaltstitel.


      3) Hier mal die Berechnung des Anwalts, zusammengefasst:

      42.471 EUR Jahresbruttoeinkommen (13 Monatsgehälter)
      2.368,52 EUR Monatsnettoeinkommen
      - 118,42 EUR 5% pauschale berufsbedingte Aufwendungen
      - 141,57 EUR private Altersvorsorge (4% vom Jahresbruttoeinkommen)
      = 2.108,53 EUR unterhaltsrelevante Einkommen

      Somit lande ich in Stufe 2 der Tabelle, und da ich nur ein Kind habe, zahle ich den Betrag aus Stufe 3 = 585 EUR



      Wenn ich jetzt mit 4,4% rechne, wie es die Leitlinie nach meinem Textverständnis auch vorsieht, sieht die Berechnung so aus:
      42.471 EUR Jahresbruttoeinkommen
      2.368,52 EUR Monatsnettoeinkommen
      - 118,42 EUR 5% pauschale berufsbedingte Aufwendungen
      - 155,72 EUR private Altersvorsorge (4,4% vom Jahresbruttoeinkommen)
      = 2.094,38 EUR unterhaltsrelevante Einkommen


      Damit wäre in Stufe 1, und müsste den Betrag aus Stufe 2 zahlen = 553 EUR

      Man sieht jetzt ganz gut, wieso ich auf diesen 0,4% herumreite :)

      Vielleicht hat ja sonst noch jemand hier einen Tipp oder Hinweis.

      VG
      Till
    • hallo,

      dann würde ich genau das so dem Anwalt mitteilen, dass dies in den süddeutschen Leitlinien von 2024 so formuliert ist. Und dann auf die Höhe der Beiträge für die gesetzlichen Rentenversicherung verweisen und dass dementsprechend 4,4 % vom Brutto von der zus. Altersvorsorge anzurechnen sind, die du auch ansparst.

      Das gilt natürlich nur, wenn das Kind im Bereich der süddeutschen Leitlinien wohnt. Denn es gelten die Leitlinien, am Wohnort des Kindes.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Till, Hallo AnnaSophie,

      ich habe eine Frage zu den anrechenbaren Kosten für die Altersvorsorge im Fall des Bezuges von Krankengeld.

      Ich bin grundsätzlich angestellt und zahle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Zur Zeit beziehe ich aber Krankengeld. In dieser Zeit werden meiner Meinung nach keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt, und ich zahle auch keine.
      Ist es richtig, dass ich in diesem Fall 23% meines Krankengeldes als Kosten zur Altersvorsorge abziehen darf anstatt der ansonsten 4%?

      Viele Grüße
      MiCo
    • Hallo MiCo

      das kann ich dir leider nicht sagen, ich bin ja selbst frisch getrennt und in diesen Themen noch unerfahren und hilfesuchend :)

      Aber nach meinem Kenntnisstand gehen vom Brutto Krankengeld auch Beiträge an die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ausgezahlt wird dann ein Netto Krankengeld.
      Unabhängig davon könnte ich mir vorstellen, das für die Berechnung des Unterhalts nicht das vorübergehende Krankengeld herangezogen wird, sondern dein sonst übliches Gehalt. Angaben aber ohne Gewähr :)

      VG
      Till
    • vielleicht hab ich das jetzt falsch gelesen, aber wenn es um den mindestunterhalt geht und der nicht gedeckt werden kann bist du ein mangelfall. Und dann müssen nicht alle Ausgaben zwingend anerkannt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Till,

      der Bedarfskontrollbetrag bezieht sich auf das unterhaltsrelevante Netto-Einkommen.
      Außer du fällst unter den Mindestunterhalt, wie AnnaSophie geschrieben hat, dann greifen wieder Ausnahmeregelungen. Ist in deinem Fall aber nicht so.

      Hier auf der Seite gibt es auch einen vereinfachten Unterhaltsrechner.

      Ich würde dir sowieso empfehlen in dem Verein Mitglied zu werden. Dir würde dann eine günstige Erstberatung für 30,- EUR zustehen, bei der könntest du dein Anliegen fachmännisch klären, um auf Nummer sicher zu gehen.

      Das mit dem Steuerbescheid weiß ich leider auch nicht. Ich vermute der wird gefordert um zu sehen, ob du vielleicht noch andere Einkünfte hast die du verschweigst oder die Höhe deiner Steuerrückerstattungen (welche dein Einkommen erhöhen würden).

      Wünsche dir viel Erfolg
    • Bezugnehmend Steuerbescheid:
      Ich habe über sehr viele(!) Jahre keine Steuererklärung gemacht...
      Auch bei mir haben gegn. RA bei ihrer regelmäßigen Einkommensabfrage nach der Steuererklärung/ Steuerbescheid gefragt. In einem besonders hartnäckigen (gerichtsanhängigen) Fall habe ich mir dann vom hiesigen Finanzamt für die betroffenen Zeiträume eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass von mir keine Steuererklärung abgegeben wurde. Zumindest bei mir war die Sache damit erledigt....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Das ist eine gute Idee von Kakadu59 mit der Bescheinigung.
      Ich glaube auch, das vor allem das Gericht auf sowas beharrt oder wenn es komplexere Vermögenssituationen gibt.

      Alternativ wirklich mal wieder eine machen. Wenn man nichts hat zum eintragen, geht das über Elster sehr schnell und einfach.

      Ich verstehe zwar schon die Gegenseite, die möchte sicher gehen, das man nichts unterschlägt.
      Wobei der Steuerbescheid dafür auch nicht ausreichend ist.
    • Hallo Zusammen,

      vorhin habe ich die Antwort an den Anwalt geschickt. Ich bin auf die Antwort gespannt.
      Das ist alles so kompliziert und verwirrend. Aber ihr habt mir hier alle echt weitergeholfen.

      Über die Mitgliedschaft werde ich mal nachdenken, aber für jetzt ist es wahrscheinlich schon zu spät.
      Welche Vorteile bietet der Verein denn noch an ?

      Eine Frage ist mir noch eingefallen:
      Ich habe noch gelesen, das bei der Unterhaltstabelle eine Warmmiete von 520 enthalten ist.
      Meine Miete liegt aber bei 790, hat das noch irgendwelche Auswirkungen auf die Berechnung?

      LG
      Till