Unterhalt - Belege, Altersvorsorge usw

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    • Hallo Hugoleser,

      da wäre wieder Frage was "unangemessen" ist.
      Ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung, 46m² und zahle 840 Warmmiete. Was hier schon fast als Schnäppchen gilt :)
      Nichts besonderes, kein Balkon oder Garten, eine Einbauküche ist vorhanden.

      Der Umzug erfolgte erst neulich und ich hatte mir insgesamt 12 Wohnungen angeschaut, die ersten 11 Absagen bekommen, bei dieser hatte es endlich geklappt.
      Von den anderen 11 waren nur 3 günstiger als die jetzige (jeweils ohne Einbauküche und kleiner).

      Klar, mit einem 1 Zimmer und unter 25m² würde ich natürlich günstiger wegkommen.

      LG
      Till

      P.S. Achja, ich wohne alleine in der Wohnung, das ist wahrscheinlich noch wichtig.
    • Hallo Till,
      von den qm ist die Wohnung angemessen. Die darf für einen Bürgergeldempfänger bis 50 qm und 436 € sein. Schau doch mal bei euch in den Mietspiegel, da ist aufgelistet welche qm Preise verlangt werden. Da Du nachweisen kannst das Du Dir 12 Wohnungen angesehen und 11 Absagen kassiert hast würde ich argumentieren das eine andere Wohnung nicht zu bekommen war und der Preis ebenfalls angemessen ist.

      LG
      Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      laut Mietspiegel ist der m² Preis angemessen bei mir.

      Wie genau würde dann die Rechnung lauten? DIfferenz zwischen meiner 840 und den 520 laut Düsseldorfer Tabelle beträgt 320.
      Zieh ich diese 320 dann von meinem Nettoeinkommen ab, oder hab ich das falsch verstanden?

      LG
      Till
    • Guten Morgen Till,
      nein die Differenz kannst Du nicht einfach abziehen, Du must auf das für Dich zuständige Familiengericht gehen mit Deinen Unterlagen und Nachweisen das Du keine Preiswertere Wohnung bekommen kannst. Da stellst Du dann den Antrag auf die Erhöhung des Selbstbehalts. Gleichzeitig würde ich Dir raten einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Wenn das alles nicht hilft musst Du ergänzend Bürgergeld beantragen.

      LG Hugoleser
    • Noch ein Tipp, wenn du mit dem Stufen so auf der Kippe bist.

      Schau mal, was in den Leitlinien noch alles abzugsfähig ist, insbesondere Risikoversicherungen. Hast du z.b. eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Diejenigen, die durchaus mal Sinn machen.
    • Hugoleser wrote:

      Guten Morgen Till,
      nein die Differenz kannst Du nicht einfach abziehen, Du must auf das für Dich zuständige Familiengericht gehen mit Deinen Unterlagen und Nachweisen das Du keine Preiswertere Wohnung bekommen kannst. Da stellst Du dann den Antrag auf die Erhöhung des Selbstbehalts. Gleichzeitig würde ich Dir raten einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Wenn das alles nicht hilft musst Du ergänzend Bürgergeld beantragen.

      LG Hugoleser

      Hallo Hugoleser,

      oh ist das kompliziert, so langsam blicke ich nicht mehr durch. Ich hatte bisher noch nie mit Gerichten oder Ämtern zu tun.
      Beim Familiengericht Antrag stellen, meinst du damit, das ich wegen Unterhalt vor Gericht ziehe oder kann man dort ein Formular ausfüllen und die Erhöhung vom Selbstbehalt beantragen? Sorry, falls die Frage dumm sein sollte, wie gesagt, alles Neuland für mich :(

      Das mit Wohngeld ist ein guter Tipp, Danke. Da warte ich aber mal, auf welche Höhe sich der Unterhalt beziehen wird. Leider ist bis heute noch keine Antwort gekommen, ich hatte damit gerechnet, das der Anwalt schneller zurückschreibt.


      Maccie wrote:

      Noch ein Tipp, wenn du mit dem Stufen so auf der Kippe bist.

      Schau mal, was in den Leitlinien noch alles abzugsfähig ist, insbesondere Risikoversicherungen. Hast du z.b. eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Diejenigen, die durchaus mal Sinn machen.

      Hallo Maccie,

      also Unfall oder Berufsunfähig habe ich leider nicht.
      Ich habe tatsächlich eine Risikoversicherung, damals kurz nach der Geburt des Sohnes abgeschlossen, damit meine Ex und er abgesichert sind.
      Aber ich hatte im Internet gelesen, das die zu dem Anteil der Altersvorsorge dazugerechnet wird, und nicht zusätzlich. Was mir ehrlich gesagt komisch vorkommt, weil ich sichere meinen Tod ab und nicht mein Alter. Ich muss das nochmal raus suchen, was ich da gefunden hatte.

      Danke

      LG
      Till