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    • Hi @AllesSinnlos,
      löse Dich bitte (unbedingt) von dem Gedanken, daß Du der KM Geld in den Rachen schmeißt und finde Dich mit dem Gedanken ab, daß im (von Euch gelebten) Residenzmodell ein ET Barunterhaltspflichtig (Du) und der andere ET Betreuungspflichtig (hier die KM) ist...
      Willkommen im deutschen Unterhaltsrecht!

      AllesSinnlos wrote:

      @AnnaSophie
      aber ich bin doch für zwei Unterhaltspflichtig
      Das solltest Du dringend mit dem JA abklären. Wenn ich es richtig gelesen habe, geht das JA von einer Unterhaltsberechtigten Person aus...

      Nochmal die Frage: existiert bei der Volljährigen ein Unterhaltstitel?

      Lass Dich von dem Brief Deiner Ex nicht beeinflussen und fordere die Einkommensnachweise wie schon beschrieben...
      Zum Einkommen zählen übrigens auch Zinsen aus Vermögen, Wohnvorteile, Mieteinnahmen, Aktiengewinne Steuereinnahmen.... ;)
      Alles schön detailiert einfordern. Sehr wichtig ist der Hinweis, dass die Nachweise BELEGHAFT erfolgen! Also korrekt ausformulieren!
      Edith: Du bist nicht dazu verpflichtet(!) einen Führerschein oder in Folge davon ein Fahrzeug und dessen Unterhalt mitzufinanzieren (schon gar nicht, wenn es Deine finanzielle Situation nicht hergibt). Lass Dich also auch in solchen Dingen/ Sprüchen/ Forderungen nicht unter Druck setzen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      The post was edited 2 times, last by Kakadu59 ().

    • Kakadu59 wrote:

      Hi @AllesSinnlos,
      löse Dich bitte (unbedingt) von dem Gedanken, daß Du der KM Geld in den Rachen schmeißt und finde Dich mit dem Gedanken ab, daß im (von Euch gelebten) Residenzmodell ein ET Barunterhaltspflichtig (Du) und der andere ET Betreuungspflichtig (hier die KM) ist...
      Willkommen im deutschen Unterhaltsrecht!
      Wie soll man sich davon lösen? Ich muss ihn auch Betreuen alle 2 Wochen und wann immer es ihr passt. Von 1305 Euro bleibt nix was ich ihm bieten kann. Ich kenne keinen Menschen der für das Geld arbeiten geht. Ich habe Jedenfall kein Bock mehr. Jetzt noch über 20 Jahr zu zahlen macht keinen Sinn dann bin ich Renter. Das einzige ist sich kündigen zu lassen und entspannt zu Hause zu bleiben und nicht die Knochen kaputt zu machen. Sorry aber der Gedanke " Leben oder Tod" ist jeden Tag in meinen Kopf.
    • AnnaSophie wrote:

      die Mutter verdient eben nicht das doppelte oder dreifache wie du, weil du ca. 2.200 hast.


      Ab wann kann man was machen? Wenn sie wieder voll arbeiten geht ( als Lehrer heißt das 25 Stunden) und sie dann Direktor an einer Schule wird dann sind wir ganz schnell bei 5000 Euro Netto




      mir dem Wohngeld. Hast du einen untermietvertrag?


      Jetzt ja. Aber ist das nicht traurig. Ich soll voll zahlen damit der Staat keine Kosten hat und auf der anderen Seite hole ich es mir wieder vom Staat. Bekommt mein Arbeitgeber sowas mit. Mein Arbeitgeber ist meine Stadt selbst.
    • AllesSinnlos wrote:

      AllesSinnlos wrote:

      @Kakadu59
      Nochmal die Frage: existiert bei der Volljährigen ein Unterhaltstitel?

      Nein. Soweit ich weiß nicht.

      Das solltest Du aber schon wissen, ob ein Unterhaltstitel von Dir unterschrieben wurde, oder ob Du gerichtlich zu Unterhalt verpflichtet wurdest (was rechtlich gesehen einem Unterhaltstitel gleichgestellt ist)... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • hallo,

      wie oft betreust du das minderjährige Kind denn außerhalb deines Wochenendes? Wenn das etliche Tage in der Woche sind, dann kann das Einfluss auf den Unterhalt haben.
      und hier kannst du dann auch einfach mal die Betreuung ablehnen, wenn du es nicht realisieren kannst. Sie kann dir das Kind ja nicht einfach vor die Tür setzen.
      Ab 30% Betreuungsanteil kann sich das nämlich auf den Unterhalt auswirken.

      und was das volljährige Kind angeht, da gibt es wirklich keinen Titel, den du mal beim Jugendamt unterschrieben hast oder wo im Scheidungsurteil oder in einem gerichtlichen Verfahren der Unterhalt festgelegt wurde?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AllesSinnlos wrote:

      Nein es gibt keinen Titel auf das volljährige Kind. Es wurde damals durch einen Anwalt 342 € berechnet und so war das dann viel Jahre. [...]
      Das hast Du ja sehr viel Glück (gehabt)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift