Einzeltermin mit dem Güterichter

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    • Einzeltermin mit dem Güterichter

      Hello again!
      Kurze Sachstandsmitteilung und folgende Frage
      Seit 18 Monaten hat kein einziger Termin vor dem Familiengericht stattgefunden, da jeder Termin sehr kurzfristig von der Gegenseite abgesagt wurde. Auf Vorschlag der Gegenseite und mit dem Wohlwollen der Richterin am Familiengericht, wurde eine gerichtliche Mediation vor einem anderen Familiengericht vorgeschlagen und im Januar 2024 initiiert. Terminierung Mitte Juni 2024.
      Nun kommt ein Schreiben des Familiengerichtes, dass die Gegenseite diesen Termin abgesagt hat, die Richterin einem Einzelgespräch mit der Gegenseite einen Tag vor dem Termin zugestimmt hat und dem Angebot an mich mit neuen Terminen für die Güteverhandlung.
      Ist das üblich, das eine neutrale Richterin einen Einzeltermin vor dem ersten gemeinsamen Termin wahrnimmt? Der Einzeltermin liegt einen Tag vor dem nun angesagten gemeinsamen Termin. Den Einzeltermin kann die Gegenseite wahrnehmen, aber den seit 6 Monaten bekannten Termin einen Tag später nicht?
      Frage ich auch einen Einzeltermin an und mit welchem Ziel? Hintergrund ist der, dass die Gegenseite weiterhin zum Teil erfolgreich mit erfundenen oder alternativen Erzählungen zu Geschehnissen auftrumpft, die ich oft zwar widerlegen könnte, aber gerade in solchen Einzelterminen kann man sehr gut erzählerische Fakten schaffen, denen ich nur mit viel Anstrengung hinterherrenne.
      Mir stößt aktuell auf, dass die Gegenseite drei Familientherapeutinnen ausgetauscht hat, bis man eine gefunden hat, die einem genehm ist. Es finden private Treffen statt und mittlerweile ist die Ex-Frau in dem Verein der Familientherapeutin tätig. Die eigentlich vom Jugendamt beauftragte Therapeutin, die sowohl einen von der Ex gewünschten begleiteten Umgang mit einem der Kinder durchführen und Kontakt zu beiden Eltern halten soll, ist für mich nicht mehr zu erreichen und begleitete Umgänge haben seit über 6 Monaten nicht mehr stattgefunden. Obwohl die Umgänge vorher ereignislos waren, hat das Kind nun angeblich Angst vor den Treffen.
      Ich habe es aufgegeben in diese Dinge Kraft zu investieren, bin jetzt aber mehr als skeptisch, was dieses Einzeltreffen meiner Ex mit der Richterin betrifft.

      Wie würdet Ihr damit umgehen?
    • hallo,

      ich würde das Gericht fragen, ob der gütetermin nicht am Tag vorher stattfinden kann, da die Gegenseite an diesem Termin ja verfügbar sei.
      Des Weiteren bittest du darum, wenn dieser Termin nicht als gütetermin durchgeführt werden kann, dass dieser Termin gemeinsam mit dir und ggf. deinem Rechtsbeistand, sofern die Gegenseite einen Rechtsbeistand mitbringt, stattfinden kann.
      Sollte beides abgelehnt werden, würde ich erklären, dass du aufgrund des Einzelgesprächs die Neutralität des Richters anzweifeln wirst, da dir das gleiche Angebot nicht gemacht wurde.
      Des Weiteren weist du darauf hin, dass die Verlegung zu diesem Gericht getroffen wurde, damit der Umgang, der seit über 6 Monaten nicht mehr stattgefunden hat, zeitnah wieder aufgenommen werden kann. Deshalb sei die Sache wirklich eilbedürftig, weil jede weitere Verzögerung die umgangstechte der Kinder weiter beschneiden würde.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Dankeschön.
      Ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Die Umgangsfrage ist nicht Teil des Güteverfahrens. Ich habe es erwähnt, um zu zeigen, wie die Gegenseite gerne in Einzelterminen externe Stellen beeinflusst und solange austauscht, bis die Beeinflussung auf das richtige Gegenüber trifft und meine Sorge ist, dass es jetzt wieder versucht wird.
      Nur zur Klarstellung und Danke für Deine Meinung