Sorgerecht Sonderfall Auswanderung

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    • Hallo Dom,

      das mit dem Datenschutz ist bei der Bescheinigung irrelevant.
      Weil man in der Regel schon davon ausgeht, dass der andere ET der Berechtigte ist und die Eltern schon grundsätzliche Kenntnis über den Namen haben.
      Lies Dir mal das Urteil durch und schreibe der Familienkasse ruhig nochmal, dass Du sonst unter Kostentragungrisiko durch die Familienkasse einen Anwalt einschalten wirst...

      Gruß Tanja

      P.S. Ich schrieb es schon vorher: die nehmen Dich nicht ernst...warum auch immer
    • Hallo.
      Schreiben wurde durch meinen Anwalt versendet.
      Grundsätzlich steht darin dasselbe, auch mit Verweis auf das Urteil dahingehend.
      Mal sehen was passiert.

      Heute hat sich das Jugendamt hier vor Ort gemeldet. Per Rechtsgesuche seitens des "alten" JA würde man nun den "Fall" übernehmen und wartet auf die Akte.
      Man würde nun warten auf den Gerichtsentscheid wegen halbem Sorgerecht.
      Dann wäre das mit dem Titel ohnehin vom Tisch.
      Weiter würde man dann versuchen Unterhalt von der Mutter zu bekommen. Falls nicht per Unterhaltsvorschuß.
      Jedoch wollte man GANZ GENAU wissen WIE und WO mein Sohn wohnt, dies sei sehr relevant (ach ne).

      Ich wollt schon fast sagen, wenn man sich hierzu auchn Jahr Zeit läßt, ist er 18......

      Auch hier bleibt es spannend.
    • Hallo Dom,

      das JA erzählt Blödsinn. Warum sollte das mit dem Titel vom Tisch sein, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?
      Ist doch bei den vielen unterhaltspflichtigen Elternteilen mit gemeinsamen Sorgerecht auch nicht "vom Tisch".
      Der Titel bleibt gültig bis zur Abänderung, Herausgabe oder der Erklärung auf unwiderruflich Geltendmachung.
      Frag dazu mal bitte Deinen Anwalt!

      Gruß Tanja
    • Nur der Form halber (und weil das immer mal wieder hier - nicht nur im Forum - so durchschlägt):
      Es gibt kein "halbes" und oder "geteiltes" Sorgererecht, sondern immer ein "GEMEINSAMES Sorgerecht" (oder alternativ das ALLEINIGE Sorgerecht)...
      Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts können wiederrum Teilbereiche dem Einen oder Anderen Elternteil entzogen oder alleinig zugesprochen werden (zB. Schulwahl)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Guten Abend.

      Trotz Klarstellung meines Anwalts vor Gericht, daß ich gar kein Sorgerecht inne habe (auch nicht das gemeinsame, wovon fälschlicherweise ausgegangen worden war), kam heute erneut eine Verfügung. Durch Übermittlung einer Vollmacht der KM an mich wäre man trotzdem der Ansicht, das Verfahren wäre vor Gericht erledigt und man bittet die Parteien um Erledigterklärung binnen 2 Wochen oder mit der Bitte um Anträge, worüber das Gericht entscheiden solle.

      Wir haben dem widersprochen und weiterhin gemeinsames SR oder alleiniges SR beantragt, wie vorher auch schon.
      Mal sehen was daraus wird.

      (Es kam ja schon mal was bezüglich dem gemeinsamen SR. Bestimmt 2 oder 3 Monate her. Man wäre der Auffassung die KM und ich könnten keinen gemeinsamen Nenner finden, somit wäre das gemeinsame SR ausgeschlossen, das alleinige sowieso.
      Naja schwierig, diese Frau hält sich seit Mai im Ausland auf, wird dies weiter tun und ist halt raus aus Deutschland.
      Ich weiss nicht auf was sich das Gericht da stützt dann. Oder will man das "aussitzen" und schnell für erledigt erklären? Warum muß es Unmengen Geld für Anwälte kosten? Das Gericht reagierte damals auf eine einzige Einschätzung des Jugendamts. Die KM hätte ja noch "Interesse" an ihrem Kind, weil man ab und an miteinander telefoniert. Daher wäre man der Meinung eine Vollmacht reicht)

      Viele Grüße
    • Hey.

      Neues von allen beteiligten Parteien.
      Es geht munter weiter.

      Während mich letzte Woche ein Brief vom Gericht erreicht hat. " Sehr geehrter Herr xxxx, "fälschlicherweise" wäre man davon ausgegangen, daß bereits eine Sorgerechtsvereinbarung besteht. (Hä? Ich hab eigentlich deswegen Sorgerecht beantragt!?? Es wird keine Vereinbarung geben können, die KM lebt im Ausland).
      Somit würde das Jugendamt um abermalige Stellungnahme gebeten. Weiter würde die Mutter "gefragt", ob sie dem Gemeinsamen zustimmt mit der Frist von 2 Wochen."

      Okay dacht ich, wartest du mal ab was kommt.
      Ich vermute sie lehnt das ab.

      Dann heute abermalig ein Brief vom alten Jugendamt, man hätte nun die Zuständigkeit geklärt, es wäre das Jugendamt (die Beistandschaft) hier zuständig.
      Weiter wären bereits xxxx € an unbezahltem Unterhalt aufgelaufen, welchen ich bitte vollständig der KM ins Ausland auf ihr Konto überweisen möchte. (Steht genau SO da) Ohne das jemals eine geforderte Neuberechnung oder sonstiges stattfand. Man beharrt auf diesem falschen Betrag.
      Man wünsche mir und meiner Familie alles Gute und man wäre somit zum Tage X raus.

      Naja hab ich dort am JA bei uns mal angerufen.
      Mittlerweile habe man das klären können mit der Zuständigkeit.
      Leider liege die E-Akte aber noch nicht vor.
      Weiter --> ohne Sorgerecht problematisch sowieso der Fall.
      Jedenfalls werde man mich ohnehin AUCH auffordern zu zahlen. (Da kein Sorgerecht)
      Sobald gemeinsames Sorgerecht bestünde, würde man aufhören zu fordern.

      Mein Anwalt sagt, auch diese Zuständigkeit wäre (auf die Spitze getrieben) nicht richtig.
      Es wäre rein von der Beistandschaft her das JA zuständig, wo derjenige wohnt, der dieses Sorgerecht inne hat.


      Indes was das Kindergeld betrifft keine Nachricht des Amtes für Familie. Man stellt sich weiter tot obwohl mehrfach schriftlich aufgefordert.

      Es bleibt spannend.


      Grüße
    • Hi @Dom2003,
      wurde in der Unterhaltssache nicht auch Dein RA von Dir beauftragt?
      Dein letzter Beitrag klingt so, als würde das JA/ die JÄ mit Dir pers. kommunizieren, was aber bei Involvierung/ Beauftragung eines RA nicht zulässig wäre... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo.

      Ja habe ich.
      Es erfolgte keine Kommunikation mehr mit mir seitdem.
      Lediglich das Schreiben von gestern, wer nunmehr zuständig wäre und daß man eben nicht mehr mit mir kommunizieren würde.
      Es stand nur der neue Sachbearbeiter von hier dabei quasi und daß man uns alles Gute wünsche.

      Ganz unten dann o.g. Satz als Zweizeiler, "es wären soundsoviel Rückstand aufgelaufen.....usw"
      Konnte man sich wohl nicht verkneifen.

      Bisschen hab ich seit Wochen schon das Problem daß sich viele Schreiben überschneiden, auch vom Gericht. Aber nun scheint es ja wohl so halbwegs in die richtige Richtung zu gehen.


      Das JA hier hab ja ich daraufhin angerufen.

      Ich schon ne Sache, egal welches Amt.
      Man wird offenbar nur tätig, egal in welcher Hinsicht, wenn man von Gerichts oder Anwalts wegen dazu aufgefordert wird.


      Grüße
    • Guten Morgen.
      Ein erneutes Schreiben vom Gericht ist angekommen.
      Im Wortlaut der KM : "Da ich mich erneut im Ausland befinde, kann ich eine Sorgeerklärung erst frühestens Anfang Dezember 24 abgeben. Sehr gerne gebe ich beim JA xxx eine Sorgeerklärung für die gemeinsame elterliche Sorge ab. Ein Termin mit dem JA xxx ist bereits am 17.12.24 festgelegt. Das JA stimmt dem zu und ist der Ansicht, der Vater könne bis dahin alle Sachen für Sohn xxx erledigen, da er eine Vollmacht hat."

      Somit solle ich bei Gericht wieder eine Stellungnahme abgeben binnen 2 Wochen.
      Vermutlich daß ich die Sache für erledigt erkläre.
      Dies wird mein Anwalt tun. Allerdings vorausgesetzt die KM wird an diesem Termin hier auftauchen. Also vorbehaltlich diesen Termins.

      Sieht aus als ob es dann doch ein gutes Ende nimmt.



      Viele Grüße
    • hallo,

      vermutlich sollte dein Anwalt beantragen das Verfahren bis zum 31.12.2024 ruhend zu stellen.
      sollte bis dahin die Mutter nicht dem gemeinsamen Sorgerecht am 17.12.2024 beim Jugendamt xxx erklären, soll das Verfahren im Januar 2025 wieder aufgenommen werden.
      Sollte die Mutter das gemeinsame Sorgerecht erklären und dir dieses Dokument bis zum 06.01.2025 zugehen, so würde dein Anwalt das Verfahren als beendet erklären.
      Des Weiteren bittet ihr darum, dass die Mutter zustimmt, dass das Kindergeld an die Großeltern ausgezahlt wird, da das Kind dort seinen lebensmittelpunkt hat. Des Weiteren soll die Mutter das zu unrecht erhaltene Kindergeld ab ummeldung von Junior an die Großeltern weiterleiten.
      Und zuletzt erklärt sich die Mutter damit einverstanden, dass sie Auskünfte über ihr Einkommen erteilt, damit der Unterhalt für Junior berechnet werden kann.
      Und die Erklärung, dass die Großeltern berechtigt sind das Kindergeld zu beantragen, oder du, möge sie bitte der sorgerechtserklärung beifügen.

      damit ist klargestellt, dass sie nicht auf Zeit spielen kann. Denn das Verfahren würde dann in 2025 weiterlaufen. Und die Weiterleitung des Kindergeldes sollte auch klarstellen, dass sie dies zu unrecht bezogen hat. Und vermutlich ja auch weiterhin bezieht. Und deswegen eben auch die Formulierung, dass dies ab ummeldung weiterzuleiten ist. Damit sollte klar sein, dass dies auch für die Monate gilt, wenn das erst in 2025 beantragt werden kann, bis zur Gewährung.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Abend.
      Lange nichts mehr geschrieben.
      Das Verfahren ist wie o.g. ruhend gestellt.
      Das Verfahren wird automatisch weitergehen ab Januar, falls die KM nicht zur Beurkundung erscheint. Den Beschluss hab ich hier.
      Der "Termin" ist ja nun der 18.12.24 zur Beurkundung beim JA.

      Lange wars dann ruhig, bis mich das Amt für J und Familie anschrieb. Mein Antrag auf Kindergeld wurde abermals abgelehnt.
      Mein Sohn würde nebenan bei meiner Mutter (der Oma) leben, daher hätte ich keinen Anspruch auf KG.
      Wie bereits öfter schon geschrieben, mein Sohn bewohnt ein Zimmer nebenan, versorgt wird er durch mich. Dies alles war irrelevant für diese Entscheidung. Die Kindsmutter wäre involviert gewesen und hat mit Ihrer Stellungnahme zur Entscheidung beigetragen. (Anm: seit Mai nicht mehr in D wohnhaft, meinen Sohn seither nie mehr gesehen).
      Leider kann ich von meiner Mutter keine Hilfe erwarten, sie steht nicht auf meiner Seite.
      Sie nimmt alle Entscheidungen so hin.


      Unterdessen abermals vom Jugendamt hier eine DIN A4 Seite Fragenkatalog, inkl Erhebungsbogen Kindesunterhalt. Mein Sohn würde in einem __eigenen Haushalt__ (ach ? aha....) leben, daher würde man die Erhebungssätze für Unterhalt dieser Tabelle entnehmen.
      Dies auch in Abstimmung mit der KM (Anm. siehe oben). Da musste ich fast lachen.


      Ich stelle fest, mein Sohn wohnt für das eine Amt also bei der "Oma", für das JA aber wohnt er alleine. Das ist mal eine interessante Sichtweise.

      Es bleibt spannend.
      Langsam muß ich aber echt nur noch lachen.
    • Hallo Dom,

      ich habe schon eine Seite vorher den Hinweis auf die Bescheinigung hinsichtlich des Kindergeldes gegeben.
      Hat man Dir diese nun erteilt oder belässt Du es beim Amtsvorwand "Datenschutz" (trotz anders lautendem BFH-Urteil? ).
      Wenn ja, braucht es Dich nicht zu kümmern. Vorrangig berechtigt ist offensichtlich Deine Mutter.
      Entweder "braucht" sie das Kindergeld nicht, hat zugestimmt, dass es weiterhin der KM gezahlt wird oder bezieht es schon länger...
      Egal, was ist - wenn Du die auf Seite 1 oder 2 von mir benannten Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld nicht hast, kannste halt nichts machen (klar, Du könntest auch klagen - sogar ohne Anwalt. Kindergeld ist Finanzgericht zuständig - außer bei Streitigkeiten um die Berechtigtenbestimmung)
      Was den Quark vom JA angeht: auch dazu habe ich etwas eine Seite vorher geschrieben:
      Es geht - erst recht, wenn das Kind in einem anderen Haushalt als den der Eltern lebt - nach dem zusammengerechnetem Elterneinkommen. Und niemand muss mehr zahlen, als er nach seinem alleinigen EK leisten müsste...
      Übergibt den Sch... an Deinen Anwalt!

      Gruß Tanja
    • Hallo.
      ich habe besagte Bescheinigung erhalten.
      allerdings nur die vom nunmehr zuständigen Amt.
      Hierin wurde meiner Mutter vom April an 3 Monate lang KG ausbezahlt, dieses wiederum dann wieder aufgehoben, mit der Erklärung, daß ich vorrangig berechtigt sei. Es haben sich wohl Anträge überschnitten. Dann Monate nichts. Nun diese Woche wieder andersrum das Ganze.

      Am Ende der Bescheinigung stand, man werde das vorherig zuständige Amt intern bitten dieselbe auszustellen, also Sept 23 bis April 24.
      Diese Bescheinigung habe ich bis heute nicht erhalten.
    • Der Mist liegt beim Anwalt und langsam gehts ins Geld.
      Er hält selbstredend immer Rücksprache mit mir.
      Aber der Fall ist wohl komplexer als gedacht und niemand weiß so recht mehr was wer wann wo beantragen soll.
      Die Ämter winden sich halt raus, jeder labert bei denen irgendwas anderes, keiner nimmt sich dem Fall an. Genausowenig weiß einer vom anderen.
      Da kommen dann so geistreiche Fragen wie: "Wer betreut ihr Kind?" (17 Jähriger in Ausbildung)
      Klar was willste drauf sagen?

      Ich kann auch nicht recht nachvollziehen weshalb immer die KM befragt wird und ihren Senf dazugeben darf. Sie befindet sich nicht hier, hat keinerlei Kontakt zu meinem Sohn.
      Aber genau auf diese Sachen bezieht man sich dann.
    • Hallo Dom,

      die KM wird befragt, weil sie das alleinige Sorgerecht hat.
      Kompliziert wird es nur durch die Verzögerungstaktik der KM.
      Die Bescheinigung der alten (zuständigen) Kindergeldstelle kannst Du selbst beantragen. Selbst wenn Du die steuerliche ID des Kindes nicht hast. Die Behörden können sicherlich anhand der Daten des Kindes (Geb.Datum und -ort, vollständiger Name -also Geburtsurkunde - die braucht das Kind später sowieso sicherlich noch. Abschriften kann man für ein paar Euro beim Geburtsstandesamt beantragen!) dies eindeutig identifizieren.

      Mögen Dir die Fragen der Ämter noch so überflüssig vorkommen, wer hindert Dich daran, ein "Ablauf" des vergangenen Jahres in tabellarischer Form zusammen zu fassen und dann nur noch Schreiben an Ämter und Gericht beizufügen (und jeweils zu aktualisieren, z.B. mit der Aussetzung des Verfahrens um die Übertragung der Sorge etc.)?

      Du musst damit leben, dass die KM weder Dir, noch scheinbar Eurem Kind ein gutes Leben gönnt. Dass sie Euch (und Deine Eltern ja scheinbar auch) Steine in den Weg legt....
      Da muss man ja nicht mit Anlauf gegentreten.
      Und auf Sätze wie: das hatten wir ja noch nie - kann man auch antworten: na prima, dann können Sie uns ja gleich als Lernfall ansehen....
      (Wir haben den "noch nie-Satz" ständig zu hören bekommen....Das ist einfach ein gern genommenes Totschlagargument!)

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 wrote:

      selbst wenn Du die steuerliche ID des Kindes nicht hast.
      Die Steuer-ID des leiblichen Kindes erfährt man problemlos beim Finanzamt: benötigt wird der (eigene) Personalausweis/ Pass und eine Geburtsurkunde des betroffenen Kindes...
      Also Termin beim Finanzamt machen und dort vorstellig werden. Wenn das Finanzamt nicht soweit weg ist, Öffnungszeiten eruieren und einfach und spontan vorstellig werden. Mit etwas Freundlichkeit und Glück funzt das auch...

      Die KM des jüngsten Kindes war vor Jahren in der Sache auch nicht sonderlich auskunftsfreudig und auskunftswillig und hat da sogar argumentativ die UNO zitiert...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      das ist nicht richtig.
      Das Finanzamt darf die Steuer-ID nicht "einfach so" auf Nachfrage rausgeben.
      Für die Bescheinigung nach 68 (3) EStG ist die Steuer-ID auch nicht Voraussetzung!
      Wohl aber für die Antragstellung - also wird Dom sie wohl haben.
      Für den nicht direkt Berechtigten aber mit rechtmäßigem Interesse (z.B
      wenn das Kind bei einem anderen Verwandten als den Großeltern leben würde) gilt wiederum 67 S. 4 und 5 EStG.
      Früher konnte man die (eigene und die vom Kinde) Steuer-ID noch mal beim BZST abfragen, von denen wurde sie ja auch erteilt.

      Gruß Tanja