Hallo Dom,
das mit dem Datenschutz ist bei der Bescheinigung irrelevant.
Weil man in der Regel schon davon ausgeht, dass der andere ET der Berechtigte ist und die Eltern schon grundsätzliche Kenntnis über den Namen haben.
Lies Dir mal das Urteil durch und schreibe der Familienkasse ruhig nochmal, dass Du sonst unter Kostentragungrisiko durch die Familienkasse einen Anwalt einschalten wirst...
Gruß Tanja
P.S. Ich schrieb es schon vorher: die nehmen Dich nicht ernst...warum auch immer
das mit dem Datenschutz ist bei der Bescheinigung irrelevant.
Weil man in der Regel schon davon ausgeht, dass der andere ET der Berechtigte ist und die Eltern schon grundsätzliche Kenntnis über den Namen haben.
Lies Dir mal das Urteil durch und schreibe der Familienkasse ruhig nochmal, dass Du sonst unter Kostentragungrisiko durch die Familienkasse einen Anwalt einschalten wirst...
Gruß Tanja
P.S. Ich schrieb es schon vorher: die nehmen Dich nicht ernst...warum auch immer