Sorgerecht Sonderfall Auswanderung

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    • Sorgerecht Sonderfall Auswanderung

      Hallo.

      Ich habe ja hier bereits in einem anderen Thread unseren Sonderfall geschildert. Im Thread "Sonderbedarf Brille" kann es von A-Z nachgelesen werden.

      Diesen Sonderfall konnt ich auch nirgends ergoogeln. Anscheinend ist das höchst selten.
      Jugendamt, Anwalt, Familienkasse sind offensichtlich sehr überfordert, ständig höre ich, diesen Fall gibt es gar nicht, haben wir noch nie gehört.

      Folgender Stand:
      Die KM hat alleiniges Sorgerecht.
      Mein Sohn wohnt seit September hier, hat eine Lehre angefangen. Die KM gab meinen Eltern (!) eine Sorgerechtsvollmacht (handschriftlich,Vordruck), mir wollte sie das nicht geben.
      Seither bezieht sie immer noch Kindergeld, Unterhalt usw.
      Nun ist sie im Mai OHNE Sohn ausgewandert.
      Den Unterhalt habe ich eingestellt zum nächsten 15. und habe alle (Jugendamt, Familienkasse, Gericht) davon in Kenntnis gesetzt über die Situation.
      Weiter habe ich Sorgerecht bei Gericht und Kindergeld beantragt.

      Der Kindergeldantrag wurde zweimal abgelehnt, da anscheinend die Kassen nichts voneinander wissen (einmal Kasse Nord und einmal Kasse Süd) und die Zuständigkeiten ungeklärt sind.

      Das Jugendamt, wo mein Sohn vorher gewohnt hat, ist sich nicht sicher ob es überhaupt noch zuständig ist. Es wurde mir nur gesagt, daß der original Unterhaltstitel wohl dort liegt und unter diesen Umständen nicht herausgegeben wird, auch an die KM nicht. Weiter würde ich nicht mehr aufgefordert Unterhalt zu zahlen, bis Klarheit herrscht.

      Das Jugendamt hier möchte sich nicht mit dem Fall beschäftigen, da dort ebenfalls der Tenor ist, sie wüssten nicht ob sie zuständig seien.
      Ich bin nur auf das Sorgerecht verwiesen worden, so ungefähr was ich denn wolle.

      Das Gericht hat mir bislang nur geschrieben, daß die KM "unbekannten Aufenthalts" sei. Weiter habe ich nichts gehört.

      Wie wird das denn nun weitergehen?
      Was geschieht bei "Aufenthalt unbekannt"?
      Wie lange soll sich das noch ziehen?


      Viele Grüße
    • hallo,

      ich würde mal Junior bitten selbst einen kindergeldantrag zu stellen.
      Und zwar mit dem Hinweis auf §2 Satz 2 Bundeskindergeldgesetznstellen, mit der Begründung, dass die bislang kindergeldbeziehende Mutter unbekannt verzogen ist.

      parallel sollten deine Eltern das Kindergeld für Junior beantragen, da er mit ihnen in einem Haushalt lebt. Deshalb sind sie kindergeldberechtigt. Und die meldebescheinigung von Junior beifügen.

      insofern zwei Anträge ausfüllen und von Junior bzw. Deinen elternunterschreiben lassen. Nachweislich zustellen lassen und abwarten.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Tag.
      Mittlerweile habe ich ein AZ vom Gericht bekommen. Promt meldete sich das Jugendamt bei mir für ein Gespräch. Sie müssten eine Stellungnahme und eine Empfehlung abgeben.
      Diesen Termin habe ich heute mit Sohnemann wahrgenommen. Es kam alles relevante (was ich ausführlich in den Sorgerechtsantrag geschrieben habe) auf den Tisch, mein Sohn bestätigte dies.

      Der Mitarbeiter hat alles aufgenommen und dazu seine Fragen gestellt. Er würde mit der KM sprechen war der Ausgang des Gesprächs.

      2 Std später rief er mich an.
      Die KM blockiert eine Sorgerechtsübertragung bei Gericht. Sie gibt es nicht ab bzw will nicht.
      Allerdings möchte sie wohl allen Gerichtsterminen aus dem Weg gehen und bietet eine vollumfängliche Sorge und Betreuungsvollmacht an. Der Mitarbeiter des Jugendamtes würde sich darum kümmern, daß ein offizielles Schreiben des Gerichts beiliegt, daß dies so stattgefunden hat und die Vollmacht wäre mit Stempel usw und so fort.
      Dies hätte den Vorteil alles ohne Verhandlung und Streit zu regeln.

      Sollte ich mich darauf einlassen?
      Was passiert wenn später irgendetwas der KM nicht passt? Kann diese Vollmacht dann einfach so widerrufen werden?
      Es ist so daß die finanziellen Dinge gar nicht geklärt sind und ich Angst habe, es wird wieder Stress geben sobald ich das Thema Unterhalt anspreche.
      Viele Grüße
    • Mittlerweile habe ich Post vom Gericht bekommen.
      Darin befindet sich die Stellungnahme vom Jugendamt (strebt geteiltes Sorgerecht an).
      Ein alleiniges sei aufgrund des Alters des Jungen nicht zielführend, da die Zeit dafür zu knapp ist.

      Weiter ist eine Verfügung des Richters anhängig.
      Darin steht, es werde als angemessen betrachtet, das Sorgerecht zu teilen. Dies könne schnell geschehen, mit bitte um Zustimmung binnen 3 Wochen aller Parteien.

      Ich habe noch nicht geantwortet auf das Schreiben. Die KM blockiert nun auch dieses. Sprich, sie stimmt auch dem geteilten nicht zu.



      Was mich doch sehr verwundert:
      Die KM hat einen Zweitwohnsitz am Ende Deutschlands angegeben. 800km entfernt, laut google maps in einer Großstadt. Ein Briefkasten.
      Sie "pendle" von hier ins Ausland?!?

      Weiter stehen in der ersten Stellungnahme die Sie ans Jugendamt schrieb nur Unwahrheiten, faktisch belegbare Zustände die nicht stimmen.

      Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
      Soll ich die Füße stillhalten und auf den Richter hoffen? Oder aber sofort gegen die faktisch falsch angegebenen Umstände vorgehen?

      Ich gehe davon aus daß es sich um eine Hinhaltetaktik handelt und sie alles nur rausziehen will.
    • hallo,

      ich würde dem Gericht mitteilen, dass du dem geteilten Sorgerecht logischerweise zustimmst.
      Und das kurz und knapp widerlegen, was die Mutter an Unwahrheiten schreibt.
      Und darauf hinweisen, dass Junior seit dann und dann bei deinen Eltern lebt und seit dann und dann auch dort gemeldet ist.
      eine Adresse im Süden Deutschlands der Mutter ist dir nicht bekannt, da Junior dir erläutert hat, dass die Mutter nach x auswandern will.

      Insofern bittest du schnellstmöglich um das geteilte Sorgerecht, damit u. a. Das Kindergeld für Junior beantragt und bewilligt werden kann.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten morgen.
      Heute früh 7:30 uhr rief mich das Jugendamt an.
      Es gebe einen neuen Sachstand, die Mutter habe erneut eine Stellungnahme ans Gericht gesendet.
      (Zwischen Verfügung/ Gerichtsempfehlung und heute liegen 5 Tage).

      Ich solle bitte einer Vollmacht zustimmen da sich eine neue Sachlage ergeben hätte.

      Mir blieb die Spucke weg.
      Ich sagte man möge mir diese bitte zukommen lassen, dann werde ich entscheiden.

      Irre das ganze schön langsam.
    • hallo,

      ich würde keiner Vollmacht zustimmen, da die jederzeit widerrufen werden kann.
      Entweder wird das Sorgerecht gerichtlich geteilt oder sie verzichtet auf ihr Sorgerecht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Abend.

      Mittlerweile ist das Gericht der Auffassung, die KM hält sich in Deutschland auf, da hier ja eine Adresse besteht.
      Genauso steht es auch in der Gegendarstellung, sie würde in D wohnen, wenn auch 800 km entfernt, nur ab und an sei sie wegen Krankheit (?) im Ausland.

      Indes weiß mein Sohn nichts davon, auch alle anderen wissen das nicht. Keiner hat sie je mehr gesehen, da ausgewandert.
      Im Gegenteil, er zeigte mir Fotos und Videos aus sozialen Netzwerken, die er gestern gefunden hat. Demnach hat die Frau letzte Woche (zum zweiten mal) einen Tunesier geheiratet, in Tunesien. Auch entsteht dort ein Haus.

      Mein Sohn ist natürlich wieder komplett durch den Wind, aber eher soweit daß er ihr auch nichts mehr glauben mag. Sie führt alle (inkl. Gericht) an der Nase rum.

      Trotzdem besteht das Jugendamt (und jetzt auch das Gericht) auf eine Vollmacht, das geteilte Sorgerecht wäre nicht angemessen aufgrund der Darstellung der Mutter.
      Ich habe bislang keine Stellungnahme dazu geschrieben. 2 Wochen habe ich noch Zeit dazu.

      Grundsätzlich werde ich beim JA als Lügner abgetan, als wenn ich mir das alles ausdenken würde.

      Von Grund auf würde mir das mit der Vollmacht nichts ausmachen, wenn ich nicht besser wüsste, daß spätestens nach Unterzeichnung dieser die Beistandschaft wieder vor der Tür steht und Unterhalt möchte. Im Gegenzug kann ich auch keinen fordern (was m.M.n. rechtens wäre).

      Das Ganze kostet langsam richtig Energie.
    • hallo,

      ich würde, wenn sich das Gericht nicht auf ein gemeinsames sorgerecht einlässt, fordern, dass die Mutter dir eine Vollmacht übergibt, die nur gerichtlich zurückgezogen werden kann bzw. offiziell auf die geltend,Achtung von Unterhalt für Junior verzichtet, solange dieser nicht bei ihr lebt und bei ihr gemeldet ist.
      Auch möchtest du dann wissen, wie sie sich den Umgang mit Junior vorstellt, da sie diesem gegenüber ja eine Umgangspflicht hat.

      Und natürlich würde ich diese Screenshots der sozialen Medien vorlegen. Um damit zu belegen, dass sie zumindest zeitweise im Ausland lebt.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Dom,

      eine Adresse (im Inland) zu haben, reicht meiner Meinung nach nicht aus.
      Entweder würde ich genau das dem Gericht schreiben oder aber beim Einwohnermeldeamt (der Meldeadresse) eine (kostenpflichtige) einfache Meldeabfrage beantragen.
      Sonst sag ich demnächst der Verwandtschaft in XXX, sie mögen bitte einen Aufkleber mit meinem Namen an den Briefkasten kleben und mich anrufen, wenn Post kommt (inkl. Bitte um Vorlesen oder Abfotografieren des Briefinhaltes).
      Den Rest sehe ich wie Sophie.

      Gruß Tanja
    • Guten Abend.

      Momentan spekukiere ich noch, wie ich das Ganze in Worte fassen kann und wieviel ich überhaupt von dem gesabbel beantworten soll.
      Es handelt sich um eine 8 seitige Gegendarstellung (für was eigentlich? Ich hab noch nicht mal ne Darstellung geschrieben, nur Sorgerecht beantragt), was ich in den letzten 16 Jahren versäumt hätte, wie ich mich nicht gekümmert habe usw usw.
      Im Grunde müsst ich mein Kind nicht mal kennen^^
      Wir (meine Frau, ich, meine Kinder mit dabei, mein Bruder usw) sind bestimmt 75000 km runtergeradelt im PKW um ihn nur zu holen und wieder nach Hause zu bringen. Sie brachte ihn kein einziges mal.
      Eine komplette Krankengeschichte steht auch dabei, leider eine vollständig andere, wie mein Sohn sie kennt. Sie hatte wohl Leberzirrhose, worauf natürlich das Jugendamt auf Alkoholkonum tippte, jedoch kein Wort davon in die Stellungnahme schrieb.
      Mein Sohn war verblüfft, als er das gelesen hat, was sie angeblich nun für Krankheiten haben soll.

      Derweil wird er aber immer noch von Oma (Mutter der KM) und der KM selbst täglich bearbeitet.
      Er mag schon gar nicht mehr mit ihnen telefonieren.


      Ich bin gewillt eine sachliche Stellungnahme zu schreiben, auch wenns mir schwerfällt.
      Dabei wollte ich auf das ganze Zeug nicht eingehen, nur kindesbezogen schreiben.
      Leider weiß ich nicht, ob es richtig ist, auf die ganzen Lügen nicht einzugehen.

      Vom Jugendamt kam gestern noch per Post, daß sie auch der Meinung sind, eine Vollmacht wäre zielführender. Dies auch wieder als Abschrift vom Gericht
      Wahrscheinlich weil sie denken, mit der KM würde die Kommunikation ohnehin nicht klappen, weil alle Entscheidungen blockiert würden.
    • hallo,

      ich würde auch nur ganz sachlich antworten. Und zwar dergestalt, dass eine Vollmacht nicht ausreichend ist, da diese jederzeit widerrufen werden kann. Denn auch für die ummeldung des Sohnes an seinen realen Wohnort hat die Mutter sich nicht einsichtig gezeigt. Und aufgrund dessen war es immer noch nicht möglich für Junior das Kindergeld zu beantragen, dass der Mutter nicht mehr zusteht, da Junior schon seit x.xxx bei den Großeltern wohnt, dort seit dem x.xxxx angemeldet ist, aufgrund des alleinigen Sorgerechts der Mutter war es nicht möglich, dies zu erledigen. Zumal die Mutter bis x.xxxx den kindesunterhslt eingefordert ihn aber nicht an die Großeltern weitergeleitet hat.

      eine Vollmacht kann nur dergestalt hilfreich sein, wenn die Mutter in dieser bestätigt, dass diese bis zur Volljährigkeit von Junior gilt und nicht einseitig von ihr widerrufen werden kann.

      des Weiteren würde ich die unwahren Behauptungen, die dich betreffen als unwahr zurückweisen, aber nicht mehr. Bezüglich ihrer Erkrankungen kannst du keine Aussage treffen, da sie dir solche Informationen nicht mitgeteilt hat.

      Aber eine reine Vollmacht, von der Mutter, die häufiger im Ausland und ansonsten 600 km weggezogen ist ohne dich als Vater und die Großeltern, bei denen Junior lebt, zu informieren lässt dich befürchten, dass hier eine Vollmacht mit widerrufsmöglichkeit nicht ausreichend ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Tag.
      Es ist ein wenig Zeit vergangen.
      Ich habe eine Stellungnahme geschrieben und alles widerlegt.
      Weiter habe ich entweder das geteilte Sorgerecht ivm einfacher Vollmacht oder aber eine umfassende Vollmacht mit Verzicht auf Unterhalt beiderseits gefordert bzw geschrieben dass ich mich darauf einlassen würde.

      Heute kam nun eine weitere Stellungnahme nebst Verfügung.

      In der Verfügung steht:
      Zur Erledigung des Verfahrens benötigt der Vater eine Vollmacht. Diese ist ihm auszustellen von der Mutter und per JA oder Gericht zu übermitteln.
      Das Gericht ist der Auffassung daß das Verfahren nach erhaltener Vollmacht abgeschlossen ist und bittet dies beiderseits zu bestätigen.

      In der Stellungnahme steht folgender Satz von der KM ganz am Anfang:
      Da das Gericht ein gemeinsames Sorgerecht für angemessen hält, werde ich diesem hiermit zustimmen.

      Im weiteren Schreiben werden Paragraphen genannt ( u.a. BGB 1614, dies schließt explizit einen Verzicht auf Unterhalt aus. Selbst ein teilweiser Verzicht ist nichtig steht in der Stellungnahme.)
      Weiter würde sie einem Verzicht auf Unterhalt nicht zustimmen.

      Ich muss hinzufügen, kein Wort wegen Umgang mit meinem Sohn ihrerseits oder dergleichen.



      Wie soll ich nun das alles verstehen?


      Viele Grüße
    • Was den Unterhalt betrifft:
      Weder die KM noch das (erwachsene) Kind selbst darf erklärenderweise auf Kindesunterhalt verzichten...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Moin,
      es ist doch aber noch gar nicht erwachsen?
      @Dom2003 das bedeutet, dass die Mutter weiterhin den titulierten (!) Unterhalt von Dir will.
      Du solltest unter diesen Umständen das Verfahren nicht erledigt erklären. Das Kind bekommt doch von der weit weg weilenden KM keinerlei Unterhalt (auch nicht den Deinigen weitergereicht).

      Wenn Dein Sohn Umgang wünscht, sollte er dies in einem extra Brief dem Richter mitteilen.
      Er ist alt genug dafür!

      Gruß Tanja
    • Ja genau.
      Sie fordert weiterhin den Unterhalt, welchen Sie dann auf ein "Konto" meines Sohnes weitergeben möchte. Also auch wieder ihres sozusagen, weil Sohn nicht volljährig. Lustig.

      Er ist erst 16.

      Verwirrt bin ich deshalb, weil in der Stellungnahme von ihr steht, sie stimmt dem hälftigen Sorgerecht zu.
      Vorne in der Verfügung vom Gericht steht sie solle eine unterschriebene Vollmacht an mich leiten, dann wäre die Sache für das Gericht durch, sofern ich das bestätige. Ich möchte das nicht, da ich bei Gericht Sorgerecht beantragt habe, keine Vollmacht.

      Anzumerken ist folgendes: mein Sohn wurde nirgends und niemals vom Gericht gefragt, was hier eigentlich abläuft. Auch wurden die wahren Umstände nie hinterfragt.

      Das Gericht stützt sich auf die teils sehr fragwürdigen und unwahren Aussagen dieser Frau, die sich gar nicht in Deutschland befindet.
      Es steht im Schriftstück, ihre kleine Rente würde nicht reichen und sie wäre nicht leistungsfähig blablabla. Eine Berechnung hat hier nie stattgefunden, da ich ja kein Sorgerecht inne habe und somit keinen Anspruch auf Unterhalt.

      Auch mit der Stellungnahme ist es wieder so wie mit der letzten verlaufen: KM schreibt Stellungnahme per ... (WHATSAPP , social media wie auch immer) an deren Mutter. Diese Tippt sie ab, UNTERSCHREIBT sie (ja die Oma unterschreibt das mit ihrem Namen, nicht dem Namen der KM)
      , die KM unterschreibt nicht, Schriftstück geht zur Post, adressiert abgehend von (800km entfernt)
      Wohnsitz des Briefkastens der KM.

      Ich komm mir echt vor wie im falschen Film.

      De Facto isses quasi so in Deutschland, ich habe ein Kind mit alleinigem Sorgerecht, haue irgendwann ins Ausland ab wenn ich keine Lust mehr drauf hab, das Kind parke ich beim anderen Elternteil, welches natural dafür "aufkommen" muß. Weiter kann ich aber Unterhalt fordern. Also ganz ehrlich ist das ganz weit weg von meinem Rechtsverständnis.


      Grüße