Sorgerecht Sonderfall Auswanderung

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    • Hallo,

      Ich würde dem Jugendamt mitteilen, dass junior in x gemeldet und wohnhaft ist. Die Mutter lt ihren Angaben in y gemeldet ist. Und die mutter deshalb keinen Unterhalt fordern kann, da junior seit xx.xx. nicht mehr in ihrem Haushalt lebt.
      Deshalb wirst du auch keine Auskunft erteilen, da die rechtliche Grundlage entfallen ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das hatte ich bereits mal gemacht.
      Jedoch wurde dies verneint. Da ich kein Sorgerecht innehabe und ich somit Recht auf gar nichts habe, deren Aussage.

      Weiter wird behauptet mein Sohn wird komplett von den Großeltern versorgt (hat sie so angegeben).
      Dies ist aber unwahr.

      Ich denke das alte JA weiß nichts von der ganzen Situation.

      Soll ich diese schildern per Stellungnahme oder aber mich kurz fassen wie oben genannt?

      Irgendwie interessiert keinen was ich schreibe und keiner glaubt mir, weder JA noch Gericht.
      Am Ende kommt immer irgendwie wieder was von der KM, ob das nun Lügen sind oder nicht.

      The post was edited 1 time, last by Dom2003 ().

    • hallo,

      da das das Jugendamt geschrieben hat, wo die Mutter nicht mehr gemeldet ist, ist es eben einfach nicht mehr zuständig. Insofern würde ich das Schreiben so absenden.
      Dann hat das Jugendamt die Möglichkeit die Akte zu schließen. Und ich würde auch nur den Wohnort der Mutter mitteilen. Oder aber schreiben, dass die Mutter lt. eigener Aussage nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes wohnt. Dann müsste das Jugendamt selbst recherchieren. Und falls die Mutter keinen nachsendeauftrag hat, kommen Briefe vom Jugendamt auch nicht mehr bei ihr an.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen.
      Die Ämter hatten seit Januar Zeit die Zuständigkeiten zu klären. Bereits im Februar standen Pläne zur Auswanderung an, im Mai wurde dies vollzogen und das JA durch mich in Kenntnis davon gesetzt.
      Ich war ständig im Kontakt mit denen und habe sie mehrmals aufgefordert dies zu klären.
      Auch eine Prüfung eines möglichen Unterhalts durch die KM.

      Daher ist für mich unverständlich, wie jetzt wieder sowas per Post kommen kann.
      Noch im Mai hat die Zuständige mir versichert, keinen Unterhalt mehr von mir einzufordern.

      Ein Anruf der KM genügt anscheinend und die Ämter springen.
    • Hi @Dom2003,
      Ich habe jetzt nicht den ganzen Faden im Kopf...., da die KM ja wohl ganz offensichtlich ausgewandert ist:
      Hast Du schon mal eine EMA-Anfrage in dieser Sache angestoßen?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo.

      Nach meinem Sorgerechtsantrag war es einige Zeit still geworden. Das Gericht stimmte mir zu und schickte eine Verfügung. Man war sich samt unserem JA hier einig, das mit dem geteilten Sorgerecht wäre hier ausreichend.
      Just in dem Moment kam eine Stellungnahme der KM um die Ecke. Ich rief bei Gericht an und bat um Aufklärung.
      Dort sagte man mir, die KM sei nicht ausgewandert, sondern die Sachlage habe sich nur dahingehend verändert, daß sie weggezogen sei. In Verbindung mit den Vorwürfen ihrerseits käme es zu einer neuen Verfügung. Man wäre nun der Meinung eine Vollmacht wäre ausreichend, da mit der KM keine Einigung in Sachen Entscheidungen für das Kind erzielt werden könne.

      In der ersten Stellungnahme war die Adresse genannt. Somit habe ich das mit der EMA gelassen.
      Ich denke sie braucht eine Adresse in D, weswegen auch immer. Ob das nun lediglich ein Briefkasten in D 800km entfernt ist oder was anderes, interessiert das Gericht nicht.

      Weiter kam eine Woche später eine erneute Stellungnahme von ihr. Darin steht nun explizit, daß sie einem GSR zustimmt.
      Stutzig macht mich die Tatsache, das in der abermaligen Verfügung des Gerichts wieder steht, sie möge mir bitte eine Vollmacht ausstellen und daß das Verfahren damit erledigt erscheint.

      Ich verstehe daß die Sachen bei Gericht lediglich das GSR betreffen.
      Der Zettel nun vom alten JA ist glaub ich eine andere Baustelle.
    • Die Mutter erhält doch keinen Unterhalt wenn das Kind nicht bei ihr gemeldet ist!? Oder denke ich zu einfach?

      Deshalb:

      - Meldebescheinigung vom Kind an das JA
      - Stellungnahme in der die Adresse der Mutter (ja eine andere als bei der das Kind gemeldet ist?) bzw EMA Auskunft wie von Kakadu vorgeschlagen an das JA

      Damit sollte die Sache doch erledigt sein!?

      Besteht denn noch ein Titel? ggfs diesen ändern lassen

      Können auch die Großeltern bei denen das Kind gemeldet ist eine Beistandschaft einrichten um den Unterhalt zu erhalten oder wäre es eine Möglichkeit dass das Kind bei dir gemeldet wird?

      Das Thema mit dem GSR würde ich nicht ruhen lassen.
    • Hey.

      Naja so einfach scheint das nicht zu sein, da der Fall wohl ungewöhnlich ist.
      Insbesondere weil ein Titel dort besteht.

      Doch offensichtlich ist das JA (das alte von der letzten Meldeadresse) der Auffassung.
      Das JA bei uns hier gibt in Sachen Unterhalt nichts preis, da ich weder Sorgerecht noch Vollmacht habe.
      Ich wurde dort mit dieser Begründung abgewiesen.
      Lediglich der soziale Dienst redet mit mir, weil er vom Gericht dazu aufgefordert wurde.

      Wir reden hier 2 Ämtern, die offensichtlich nicht miteinander kommunizieren.
      Es gibt das eine, wo KM vorher wohnte. Dann das andere hier bei uns.
      Vom "alten" quasi kommen diese Forderungen.
      Ungeachtet der Meldeadressen der Beteiligten.

      Auch sonst möchte sich keiner dem Fall annehmen.
      Daher denke ich auch nicht dran hier nachzugeben. Bloß was willst du machen?
    • Hallo Dom,

      endlich einen Anwalt mit der Vertretung der Interessen beauftragen.
      Die nehmen Dich, warum auch immer, nicht für voll...

      Gruß Tanja

      P.S. Du musst diesen elendigen Titel aus der Welt kriegen!

      Zur Not kannst Du das andere JA nochmal anschreiben und auf die offizielle Seite des
      BMJ
      verweisen:

      Im Grundsatz sind beide Eltern anteilig für den Unterhalt des Kindes zuständig (§ 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB). Leben die Eltern getrennt und wird das Kind überwiegend von einem Elternteil betreut, so muss in der Regel alleine der andere Elternteil für den Unterhalt des Kindes aufkommen (§ 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB). Der betreuende Elternteil leistet seinen Anteil in Form des sog. Naturalunterhalts. Dazu gehören z. B. Kleidung, Essen, und Taschengeld.
    • Ich hatte bereits meinen ersten Termin beim Anwalt, welcher durchaus positiv war.
      Er würde erstmal Montag beim Richter anfragen, wie diese Verfügung gemeint ist und inwieweit noch Handlungsbedarf vorab besteht, im Hinblick auf Sorgerecht in Verbindung mit der Vollmacht.
      Oder ob man das erstmal so laufen lassen soll, da das Ziel eh schon damit erreicht ist.

      Weiter solle ich das (alte) JA selbst auffordern, den Titel herauszugeben, und auch die Lebensumstände zu erklären. Dies habe ich mit einer Stellungnahme erledigt, prinzipiell dasselbe was ich ans Gericht bereits mehrfach schrieb.
      Dazu habe ich noch höflich gebeten, mir dabei behilflich zu sein, Unterhalt von der KM zu fordern, da diese nach BGH Urteil sowieso auch trotz Erwerbsminderungsrente in dieser Höhe unterhaltspflichtig ist. Außerdem habe ich gebeten, Aufgrund welcher Grundlage das JA dort zuständig sei.

      Leider Leider Leider wurde seit Sept. 23 auch der Unterhalt an sich falsch berechnet. (Ich habe nur die Sept.-Abrechnung seines Lohnes damals gesehen) Aufgrund dieser wurde das berechnet.
      Unterm Strich ist jedoch seit Oktober sein Lohn höher, monatlich ca 70€. Mir fiel das auf, als ich mir alle Lohnabrechnungen von ihm angesehen habe.
      Natürlich hat die KM damals nur die Abrechnung vom Sept beim JA eingereicht. Alle anderen hat sich seither keiner mehr angesehen.

      Mir stinkt es gewaltig, daß ich dieses kleine Detail komplett übersehen habe und mir das der Anwalt erst gezeigt hat.

      Heute Abend schreibe ich dann noch eine Aufforderung an die Familienkasse, um Aufklärung und Bitte um Stellungnahme zur Situation, warum kein Kindergeld gezahlt wird.
    • Dom2003 wrote:

      [...]
      Weiter solle ich das (alte) JA selbst auffordern, den Titel herauszugeben...
      [...]
      Leider Leider Leider wurde seit Sept. 23 auch der Unterhalt an sich falsch berechnet. (Ich habe nur die Sept.-Abrechnung seines Lohnes damals gesehen) Aufgrund dieser wurde das berechnet.
      Unterm Strich ist jedoch seit Oktober sein Lohn höher, monatlich ca 70€. Mir fiel das auf, als ich mir alle Lohnabrechnungen von ihm angesehen habe.
      Natürlich hat die KM damals nur die Abrechnung vom Sept beim JA eingereicht. Alle anderen hat sich seither keiner mehr angesehen.

      Mir stinkt es gewaltig, daß ich dieses kleine Detail komplett übersehen habe und mir das der Anwalt erst gezeigt hat.

      Heute Abend schreibe ich dann noch eine Aufforderung an die Familienkasse, um Aufklärung und Bitte um Stellungnahme zur Situation, warum kein Kindergeld gezahlt wird.
      hhmm...
      warum fordert nicht der RA das alte JA auf, den Titel herauszugeben und im Übrigen die Angelegenheit dem "neuen" JA zu überlassen? Und auch, dass Du Dich weiterhin mit dem Gericht auseinandersetzen sollst (anstatt Dein RA) finde ich seltsam...
      Siehe auch 2. Satz von @TanjaW9 's letzten Beitrag...

      Zum Rest: liegt/ lag Dir denn kein Ausbildungsvertrag des Sohnes vor? Der sollte (eigentlich) "zwingend" Bestandteil des Bedürftigkeitsnachweises Deines Sohnes sein...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo .
      Doch es wurde erst der Ausbildungsvertrag herangezogen. Einen Monat später kam eine Nachforderung des JA, da er laut Lohnabrechnung weniger verdienen würde. (Hierzu hat man nur die September Abrechnung herangezogen, alle anderen Abrechnungen waren höher, wohl weil er ein paar tage später zu lernen angefangen hat und der erste Lohn geringer war)

      Nein es ist nur die Stellungnahme an das Jugendamt i.v.m. einer Anfrage, warum dieses zuständig sein soll. Ich denke deshalb, weil ich die Stellungnahme schon x-mal geschrieben habe, und er sie nicht nochmal tippen muß.
      Mit einer 2Wochen-Frist zur Antwort.

      Selbes Spiel mit der Familienkasse.
      Ich solle nur eine Anfrage stellen wie der Stand der Dinge wäre, mit einer 2Wochen-Frist.
      Kommt bis dahin nichts, wird sich auch dort mein Anwalt einschalten.

      Alles weitere bzgl Gericht übernimmt er sowieso.
      Ich habe ja geschrieben er ruft dort an bzw stellt dort eine Anfrage zur letzten Verfügung.
    • Neues zur Familienkasse.
      Folgendes Schreiben hat mich erreicht nachdem ich um Stand der Dinge angefragt habe und wer denn nun seit Sept23 "mein" Kindergeld bezieht.

      "Sehr geehrter Herr xxxx.
      Es wir Bezug auf Ihr letztes Schreiben genommen.

      Da vorliegend keine Zustimmung der kindergeldberechtigten Person zur Offenbarung geschützter Angaben vorliegt und auch keine anderweitige Befugnis zur Offenbarung ersichtlich ist, wird um Verständnis gebeten, dass aus Gründen des Steuergeheimnisses (par 30 Abgabenordnung) keine einzelfallbezogenen Auskünfte erteilt werden können.

      Eine abschließende Entscheidung über Ihren Sachverhalt ist leider noch nicht möglich. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie unaufgefordert Nachricht"


      Dann hab ich da angerufen um zu fragen was das heißen soll.
      Man erteilt mir keine Auskunft, weil es andere kindergeldberechtigte Personen betreffen würde.
      Datenschutz blaaaaahhhh usw.
      Außerdem gäbe es Fristen, die einzuhalten sind, zb wenn Personen angeschrieben werden und nicht antworten usw.
      Auf Nachfrage was ich denn nun tun müsse um endlich nach EINEM Jahr das Kindergeld zu bekommen wurde die Frau vom Amt sehr pampig.
      Ob ich nicht wisse dass es sich um Steuergelder handelt usw.
      Ich habe nach 15 min Diskussion aufgegeben und an meinen Anwalt verwiesen.
      Dieser könne das auch nicht beschleunigen meinte sie. Dann hat sie aufgelegt.

      In meinem Leben hat mich noch nie jemand so blöd angeredet muss ich ehrlich sagen.
    • Hallo Dom2003,

      ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen: selbst , wenn du versuchst, diese Steuergelder zu sparen, indem Du der Kindergeld bewilligenden Stelle mitteilst, dass der bisher Bezugsberechtigte die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (Abbruch der Ausbildung, Auszug aus der Wohnung des anderen Elternteils etc.) wirst Du so abgefrühstückt.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo,

      ich rate immer dann zum Antrag der Bescheinigung nach 68(3) EStG.
      Und wenn die Familienkasse nicht innerhalb eines Monats oder abschlägig reagiert, mit Verweis auf BFH Urteil vom 27. Februar 2014, III R 40/13 zur Klageankündigung mit Verweis auf Kostentragung durch die Familienkasse.
      Damit beschleunigt man zwar nicht die Bearbeitung, aber man weiß, bis wann der andere das Kindergeld tatsächlich bezogen hat und kann Korrektur (unter Vorlage von Nachweisen) verlangen.
      Die Klage auf Kindergeld selbst ist beim Finanzgericht anzubringen.
      Geht es um eine Berechtigtenbestimmung, entscheidet der Rechtspfleger (!) des Familiengerichts.

      Gruß Tanja
    • Mein Anwalt rief mich soeben an.

      Eine Nachfrage bei Gericht ergab, man wäre davon ausgegangen, ich hätte bereits das hälftige Sorgerecht. Hä?
      3 mal hatte ich denen geschrieben dass ich dies beantragen würde, stand in allen Stellungnahmen. Es wurde nicht darauf eingegangen, stattdessen sollte ich mit der Vollmacht abgespeist werden. Man wäre "davon ausgegangen". Okay :-/
      Nun denke ich wird der Richter sich das vielleicht nochmals durchlesen und zu einem anderen Schluss kommen als daß nur die reine Vollmacht reicht.

      Weiter gings mit dem "alten" Jugendamt.
      Man würde keine Auskünfte mehr erteilen, da der Fall abgegeben würde zu "unserem" JA hier. Aha, nach einem Jahr. Reife Leistung auch.
    • Ja das mit der Familienkasse ist schon auch der Hammer.
      Exakt auf diese § hatte ich bereits hingewiesen. Wir hatten ja bereits einmal deswegen geschrieben.
      Interessiert keinen, immer mit Verweis auf den Bearbeitungsstatus und Datenschutz.

      Auch bekomme ich keine Auskunft wem das Kindergeld denn nun zusteht.

      Auch in diesem Fall, reife Leistung des Amtes, ganze 9 Monate. Respekt
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