Hallo.
Ich habe ja hier bereits in einem anderen Thread unseren Sonderfall geschildert. Im Thread "Sonderbedarf Brille" kann es von A-Z nachgelesen werden.
Diesen Sonderfall konnt ich auch nirgends ergoogeln. Anscheinend ist das höchst selten.
Jugendamt, Anwalt, Familienkasse sind offensichtlich sehr überfordert, ständig höre ich, diesen Fall gibt es gar nicht, haben wir noch nie gehört.
Folgender Stand:
Die KM hat alleiniges Sorgerecht.
Mein Sohn wohnt seit September hier, hat eine Lehre angefangen. Die KM gab meinen Eltern (!) eine Sorgerechtsvollmacht (handschriftlich,Vordruck), mir wollte sie das nicht geben.
Seither bezieht sie immer noch Kindergeld, Unterhalt usw.
Nun ist sie im Mai OHNE Sohn ausgewandert.
Den Unterhalt habe ich eingestellt zum nächsten 15. und habe alle (Jugendamt, Familienkasse, Gericht) davon in Kenntnis gesetzt über die Situation.
Weiter habe ich Sorgerecht bei Gericht und Kindergeld beantragt.
Der Kindergeldantrag wurde zweimal abgelehnt, da anscheinend die Kassen nichts voneinander wissen (einmal Kasse Nord und einmal Kasse Süd) und die Zuständigkeiten ungeklärt sind.
Das Jugendamt, wo mein Sohn vorher gewohnt hat, ist sich nicht sicher ob es überhaupt noch zuständig ist. Es wurde mir nur gesagt, daß der original Unterhaltstitel wohl dort liegt und unter diesen Umständen nicht herausgegeben wird, auch an die KM nicht. Weiter würde ich nicht mehr aufgefordert Unterhalt zu zahlen, bis Klarheit herrscht.
Das Jugendamt hier möchte sich nicht mit dem Fall beschäftigen, da dort ebenfalls der Tenor ist, sie wüssten nicht ob sie zuständig seien.
Ich bin nur auf das Sorgerecht verwiesen worden, so ungefähr was ich denn wolle.
Das Gericht hat mir bislang nur geschrieben, daß die KM "unbekannten Aufenthalts" sei. Weiter habe ich nichts gehört.
Wie wird das denn nun weitergehen?
Was geschieht bei "Aufenthalt unbekannt"?
Wie lange soll sich das noch ziehen?
Viele Grüße
Ich habe ja hier bereits in einem anderen Thread unseren Sonderfall geschildert. Im Thread "Sonderbedarf Brille" kann es von A-Z nachgelesen werden.
Diesen Sonderfall konnt ich auch nirgends ergoogeln. Anscheinend ist das höchst selten.
Jugendamt, Anwalt, Familienkasse sind offensichtlich sehr überfordert, ständig höre ich, diesen Fall gibt es gar nicht, haben wir noch nie gehört.
Folgender Stand:
Die KM hat alleiniges Sorgerecht.
Mein Sohn wohnt seit September hier, hat eine Lehre angefangen. Die KM gab meinen Eltern (!) eine Sorgerechtsvollmacht (handschriftlich,Vordruck), mir wollte sie das nicht geben.
Seither bezieht sie immer noch Kindergeld, Unterhalt usw.
Nun ist sie im Mai OHNE Sohn ausgewandert.
Den Unterhalt habe ich eingestellt zum nächsten 15. und habe alle (Jugendamt, Familienkasse, Gericht) davon in Kenntnis gesetzt über die Situation.
Weiter habe ich Sorgerecht bei Gericht und Kindergeld beantragt.
Der Kindergeldantrag wurde zweimal abgelehnt, da anscheinend die Kassen nichts voneinander wissen (einmal Kasse Nord und einmal Kasse Süd) und die Zuständigkeiten ungeklärt sind.
Das Jugendamt, wo mein Sohn vorher gewohnt hat, ist sich nicht sicher ob es überhaupt noch zuständig ist. Es wurde mir nur gesagt, daß der original Unterhaltstitel wohl dort liegt und unter diesen Umständen nicht herausgegeben wird, auch an die KM nicht. Weiter würde ich nicht mehr aufgefordert Unterhalt zu zahlen, bis Klarheit herrscht.
Das Jugendamt hier möchte sich nicht mit dem Fall beschäftigen, da dort ebenfalls der Tenor ist, sie wüssten nicht ob sie zuständig seien.
Ich bin nur auf das Sorgerecht verwiesen worden, so ungefähr was ich denn wolle.
Das Gericht hat mir bislang nur geschrieben, daß die KM "unbekannten Aufenthalts" sei. Weiter habe ich nichts gehört.
Wie wird das denn nun weitergehen?
Was geschieht bei "Aufenthalt unbekannt"?
Wie lange soll sich das noch ziehen?
Viele Grüße