Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig

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    • Mustervorlage um aussergerichtlich Unterhaltstitel vom Jugendamt abzuändern, Volljährig

      Hallo zusammen,
      vielen Dank für die Aufnahme.

      Ich möchte mich gerne mit meiner Tochter ( 19 ) aussergerichtlich, bei einem Gepräch, über die Unterhaltszahlung einigen, falls möglich.
      Das möchte ich aber dann auch gerne schriftlich festhalten.
      Gibt es dafür Mustervorlagen?

      Leider habe ich damals bei JA den Titel unterschrieben, der gilt unbefristet wie ich nun herausgefunden habe
      und was die auch nicht gesagt haben, löschen nur über Klage.

      Ich würde gerne die Zwangvollstreckung aufheben und den neuen Unterhalt festhalten,
      der sollte 0 Euro sein, weil sie nun teilzeit arbeitet und Netto geschätzt mehr bekommt als ich Unterhalt zahle.

      Was ist, wenn die Tochter nicht zustimmt, gibt es dann nur den Weg der Abänderungsklage?

      Gruß und vielen Dank

      Papa69
    • Hallo Papa69,
      vielleicht kannst du die Lebensituation deiner Tochter mal näher erläutern. Hat sie Schule, Ausbildung oder Studium abgeschlossen. Arbeitet Sie jetzt dauerhaft Teilzeit oder ist das nur eine Überbrückung?Wenn ihr tatsächlich kein Unterhalt mehr zusteht musst du auch nicht mehr zahlen. Dann musst du gegen die Zwangsvollstreckung klagen.Was wird denn Zwangsvollstreckt, Lohnpfändung?
      VG Theo
    • Hallo Theo,
      vielen Dank für deine Antwort.

      Tochter hat leider Zulassung zum Abi nicht geschafft. Sie arbeitet nun Teilzeit und plant ein FSJ und/oder Ausbildung zu machen,
      ich kann leider nicht sagen wann. Sie ist drann, laut ihrer Aussage.
      Zwangsvollstreckt wird nichts, ich zahle ja immer.

      Es geht um die Urkunde vom Jugendamt. Ich kann ja nicht so einfach die Zahlung einstellen, dann hätte sie ja die Möglichkeit den Titel zu vollstrecken.

      ich möchte mit ihr reden und falls wir uns einigen, möchte ich es schriftlich festhalten auf was wir uns geeinigt haben,
      daher die Mustervorlage.

      Gruß

      Papa69
    • Hallo Papa69,
      Ich habe das gleiche Problem, hab eine Vereinbarung entworfen und bin mit meinem Sohn alles durch gegangen. Er wird 18, damit ändert sich einiges beim Thema Unterhalt.Das beste wäre natürlich wenn deine Tochter dir im Gegenzug der Vereinbarung mit dir den Original Titel heraus gibt. Wenn deine Tochter bereits 19 Jahre alt ist muss die Mutter sich am Barunterhalt beteiligen, das bedeutet auch ,dass die Mutter die letzten 12 Lohnabrechnungen + Steuererklärung deiner Tochter zur Berechnung des Unterhaltes zur Verfügung stellen muss.
      Ab 18 wird der Unterhalt zwischen den Eltern gequotelt, nach Einkommen.
      Eine Mustervorlage würde ich nicht benutzen. Schreib einfach auf wie du es für richtig hältst und spreche es mit ihr durch. Schreib mir eine private. Nachricht dann kann ich dir mein Entwurf als Beispiel zukommen lassen.
      VG
      Theo