Zugewinn Verzugszinsen

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    • Zugewinn Verzugszinsen

      Hello,
      folgender Sachverhalt. Rechtskraft der Scheidung April 2022. Zugewinnforderung der Gegenseite im Februar 2023 (isoliert nach Scheidung geltend gemacht). 50.000€ Zugewinn gefordert. Im Oktober 2023 ergeht der rechtskräftige Beschluss das der Gegenseite kein Zugewinn zusteht, im GEGENTEIL, aus dem Beschluss ist ersichtlich das mir 10.000€ zustehen! Dieser Anspruch wurde meinerseits in dem laufenden Verfahren nicht geltend gemacht, warum auch immer, ich hatte meinen Rechtsbeistand darauf hingewiesen.....Nun möchte ich diese 10.000€ aber haben. Aktuell möchte ich die Gegenseite außergerichtlich auffordern den Betrag zu zahlen. Meine Frage ist: Kann ich Zinsen in Höhe 5% über dem Basiszinssatz verlangen, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt sind sie zu berechnen. Laut meinem Verständnis erst nachdem ich meine Forderung gestellt habe. Allerdings hatte der gegnerische Anwalt bei seiner ursprünglichen gescheiterten Zugewinnklage (50.000€) in der Klageschrift auch ein Jahr Rückwirkend auf die Rechtskraft der Scheidung abgestellt(die Zinsen betreffend). Da war auch noch keine Forderung da?.
      Was meint Ihr?
      Vielen Dank für Eure Antworten.
      VG Theo