Nachforderung bei Mangel- und Neuberechnung des Differenzbetrages

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    • Nachforderung bei Mangel- und Neuberechnung des Differenzbetrages

      Hallo zusammen,

      meine Einkünfte und der Unterhaltsanspruch von K1 von Mutter1, sind durch ein Jobcenter im Sommer letzten Jahres geprüft und korrigiert worden. Das K1 bekommt seit November nun 139 EUR mehr, insg. 318 EUR. Entsprechend der Forderung habe ich dem JA und der Mutter2 von K2-4 die Änderung im November mitgeteilt und angewendet.

      Heute kam ein Schreiben vom JC, dass der Anspruch auf Erhöhung seit Juli 2023 besteht (Zustellung der Rechtswahrungsanzeige) und von mir dir Differenz gefordert wird. Seit je her ist der Unterhalt eine Mangelberechnung und ich lebe unterhalb des SB eines Berufstätigen. Die M2 weigert sich, dass zu viel gezahlte Geld zurückzuzahlen und argumentiert damit "Von der Neuberechnung war ich nicht informiert und da der Unterhalt bereits "gelebt" wurde, kann er nicht für die Vergangenheit gekürzt werden.". Sie hat wohl auch mit dem JA für K2-4 Kontakt aufgenommen. Das JC von K1 droht in der Belehrung mit Vollstreckung, das JA droht mit Klage ihrerseits etc. Die Summe wird am Stück gefordert.

      Eine Rechtsberatung kann ich mir nicht leisten, sodass ich mich trotz dem Widerspruch der M2 gezwungen sehe, mit der nächsten Unterhaltszahlung auszugleichen.

      Das kann doch nicht sein, dass die eine Seite argumentiert "Geld ist weg, haste Pech" und die andere Seite mit Gericht droht, oder? Woher nehm ich das jetzt, wenn ich nächsten Monat nicht verhungern oder in Mietschulden kommen will?

      Gruß
      Matze
    • hallo,

      hast du schon Bürgergeld beantragt?
      und warst du schon los um dir einen beratungshilfeschein zu holen?
      Gibt es unterhaltstitel? Wenn ja, für welche Kinder?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Matze,
      geh mit den Schreiben vom JA und JC sowie mit Deinen Auszügen des letzten Monats ( da sind da ja die Kosten für Miete, den Unterhaltszahlungen , Versicherungen etc. drauf) und geh auf die Rechtsantragstelle Deines Amtsgerichts und lass Dir einen Beratungsschein ausstellen. Mit diesem geh zu einem Anwalt mit Fachrichtung Familien - und Verwaltungs/Sozialrecht. Dieser berät Dich dann, das kostet ca. 20 € . Er beantragt je nach Ausgang die für eine Verhandlung nötige VKH.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      @AnnaSophie
      ich bin berufstätig und arbeite in Vollzeit.

      @Hugoleser
      Ich warte seit fast einem Jahr auf eine Verhandlung in Unterhaltsangelegenheiten gg meine Ex-Frau (M2). Bevor es hier zur Verhandlung kommt, steht das JC von K1 mit dem Vollstreckungsbescheid vor der Tür. Realistisch gesehen rechne ich nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung, wenn du auch im Recht sein magst. Aber erstmal bin ich zum Handeln gezwungen und wähle nun zwischen Pest und Cholera, oder von welcher Institution ich mich verklagen lassen muss.

      An dieser Stelle auch der Nachtrag, dass ich unmittelbar nach Bescheid vom JC für K1 alle Unterlagen dem JA für K2-4 zur Verfügung gestellt habe, die die Berechnung geprüft haben und legitimiert haben, dass ich die Zahlung auch an M2 entsprechend anpasse. Ergo, ist M2 darüber informiert worden. Und dieser Nachträglichkeitsquatsch ist für mich nicht zu verstehen. Ich kann doch immer nur nachträglich informieren, da ich bei Prüfungsbeginn doch gar nicht weiß, was am Ende rauskommt, oder?

      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Matze1982 ()

    • hallo,

      wenn der Unterhalt tituliert ist, dann konnte der hartz4 vom Einkommen abgezogen werden, da er dir ja nicht mehr zur Verfügung steht. Und dann war es möglich für sichselbst staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dies müsste beim Bürgergeld auch der Fall sein. Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!