Ich hätte da noch was zur PV: wenn die PV kleiner als 30 kWp ist, dann unterliegen die Einnahmen nicht mehr der Einkommensteuer, müssen also in keiner Einkommensteuererklärung mehr angegeben werden.
Frag mal Deinen Steuerberater. Aber vermutlich fallen dann die Einnahmen unter das Zuflussprinzip als sonstige Einnahmen...?
Frag mal Deinen Steuerberater. Aber vermutlich fallen dann die Einnahmen unter das Zuflussprinzip als sonstige Einnahmen...?