Unterhalt ab 18 JA

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    • hallo,

      das kommt darauf an.
      Denn im Normalfall ist die Mutter ab 18 Jahren auch barunterhaltspflichtig. Sprich euere bereinigten Einkommen werden addiert. Dann wird geschaut in welcher Stufe ihr einzusortieren seid mit dem gemeinsamen Einkommen. Dann wird das komplette Kindergeld vom tabellenbetrag abgezogen. Danach wird bei jedem von euch der selbstbehalt abgezogen. Und dann wird der zahlbetrag nach euren Einkommen geqoutelt.
      dann gibt es noch eine konzrollrechnung. Dein bereinigtes Einkommen wird in der düsselbdortsbelle eingruppiert. Von diesem Betrag wird dann das komplette Kindergeld abgezogen.
      ist der Betrag der kontrollrechnung geringer, dann musst du nur diesen zahlen.

      im Regelfall zahlt man beim volljährigenunterhalt auch weniger, wenn man allein zahlt, da das komplette Kindergeld abgezogen wird.

      wie sieht denn die Berechnung aus?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ja genau. Ich müsste ja nicht mehr zahlen, als ich es als allein Unterhaltspflichtiger täte.

      Ich weiss nicht mehr, mit welchem unterhaltsrelevanten Einkommen ich damals eingestuft wurde. Aber bin halt bei 110%. Wenn ich jetzt den höchsten Betrag des Einkommens in der Stufe nehme und den Unterhalt, den ich momentan für beide Kinder zahle, abziehe, dann falle ich unter den Bedarfskontrollbetrag.

      Deswegen frage ich was passiert? Jetzt ist es natürlich zu spät. Warte jetzt die neue Berechnung ab
    • hallo,

      wenn man gerade so in Stufe 3 ist, dann kann das passieren. Deshalb gibt es ja den bedarfskontrollbetrag.
      Aber wie gesagt, evtl. Ist das hier auch müßig. Vielleicht verdient die Mutter so viel, dass du deutlich weniger zahlen musst für den volljährigen als bisher gedacht.

      und sobald Junior Abitur hat, fällt er in Stufe 4 und ist dem minderjährigen nachrangig.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @MuenchMammut,
      Zwischen den Beteiligten kann bezüglich der Unterhaltshöhe und zeitl. Befristung - bis auf Unterhaltsverzicht - jede Abmachung getroffen werden.
      Sobald aber Instutitionen wie JÄ/ RÄ/ Gerichte/ SÄ im Spiel sind wird es schwierig bis unmöglich. Das Fammilienrecht sieht zeitl. Befristungen von Unterhaltstiteln perse nicht vor. Entsprechende Paragrafen werden auf "unbefristete Unterhaltstitel" ausgelegt...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • So. Ich werde jetzt wohl nach Monaten des Wartens endlich die Neuberechnung des Unterhaltes bekommen.

      Nur sagte mir die Dame vom JU, dass ich die Unterlagen nicht von der KM bekommen werde. Somit kann ich die Neuberechnung natürlich nicht nachprüfen. Ich müsste auf die Berechnung des JU vertrauen

      Die KM weigert sich mir gegenüber diese Unterlagen herauszugeben.

      Und nun?
    • hallo,

      ich würde Junior und dem Jugendamt schreiben, dass ohne Überlassung der Unterlagen der Mutter leider keine Überprüfung der Berechnung erfolgen kann.
      Insofern bittest du um Übersendung der Berechnung und der zur Überprüfung der notwendigen Unterlagen. Sollte diese nicht komplett erfolgen wirst du nach Ansicht der Berechnung erneut darum bitten und ggf. einen Aufschlag auf das nicht belegte Einkommen der Mutter vornehmen müssen.
      Sollte Junior dann mehr Unterhalt von dir fordern, als er bekommt, muss er die Unterlagen der Mutter vorlegen.

      und das schreibst du über den Gerichtsvollzieher, damit die schreiben auch gerichtsfest nachgewiesen zugestellt sind.


      Es sei denn, Junior hat einen Titel. Dann müsste man neu überlegen ob man ggf. rinen Anwalt beauftragen sollte.

      Junior ist verpflichtet das zu tun. Wenn er das nicht macht, dann kann keine ordentliche Berechnung erfolgen. Und ohne Überprüfung der Berechnung kann der Unterhalt nicht korrekt ausgerechnet werden.
      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Mein Sohn hat einen Titel und wird sofort pfänden, wenn ich nicht den festgelegten Betrag überweise.

      Ich hatte bereits vor der Berechnung von der KM und Sohn die Unterlagen erbeten, aber nicht bekommen.

      Das Jugendamt gibt sie mir nicht ohne Einverständnis der beiden.

      Gibt es gesetzliche Grundlagen (Paragraphen oder Urteile) auf die ich nich berufen könnte?
    • Hallo Muenchmammut,

      Der volljährige Sohn hat die volle Darlegungs- und Beweislast für seinen Bedarf und die Höhe des Unterhalts.
      Dazu musst Du den Sohn nachweislich auffordern, Dir seine Einkünfte und sein Vermögen und das seiner Mutter für die letzten 12 Monate, bei selbst. oder gewerblicher Tätigkeit der letzten 36 Monate, in einer nach Monaten unterteilten Aufstellung darzulegen u d diese Daten durch entsprechende Belege nachzuweisen (1605 BGB).
      Tut er dies (wiederum) nicht, müsstest Du gerichtlich Antrag auf Abänderung stellen.
      Wäre denn das, was das JA jetzt berechnet hat, weniger als das was der Titel bisher hergibt?

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Das steht eigentlich alles - bis auf den 1605 - schon auf Seite 1 des Beitrages....Im Mai haben Dir AnnaSophie und Kakadu doch dazu schon die Auskünfte erteilt?
    • Ja stimmt.

      Ich bin aber davon ausgegangen, das nach der Weigerung der KM die Unterlagen herauszugeben, daß JA diese erhält und mir dann zukommen lässt.

      Das ist nun nicht so und frage deswegen, was nun zu tun ist.

      Nach den fast vier Monaten soll ich nun diese Woche eine Neuberechnung per Post erhalten.

      Dann werde ich nun meinen Sohn per Einschreiben nochmals auffordern mir diese Unterlagen zukommen zu lassen.
    • Moin,

      nicht per Einschreiben.

      Wie Anna* schon schrieb, bitte über den Gerichtsvollzieher.

      Das Einschreiben besagt nur, dass EIN Brief zugestellt wurde. Es könnte aber auch behauptet werden, dass leere Blätter Papier in dem Brief waren.

      Also bitte diesen Rat beherzigen.

      Gruß, fras12
    • @MuenchMammut,
      nur noch mal zur Info:
      Die KM ist (mit Volljährigkeit des Kindes NICHT mehr Dein Ansprechpartner.
      Die ist Dir (rechtlich gesehen) auch zu nichts verpflichtet.
      Dein volljähriger Sohn muß Dir alle - den Unterhalt betreffende - Einkommensunterlagen geschlossen(!) (heißt vollständig) zukommen lassen.
      Woher weißt Du bzw. hast Du die Sicherheit, Dein Sohn würde Pfändung lassen?
      Ich würde zunächst die Berechnung abwarten.
      Zwischenzeitlich kannst Du beim zuständigen Fam.Gericht abklären, welche Gerichtsvollzieher für Dich zuständig wären. Die kannst Du ja schon mal abtelefonieren, um in Erfahrung zu bringen welcher überhaupt den Brief zustellen könnte (Urlaubszeit!)....
      Gruß Kakadu59
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