Hallo,
Nein. Kindesunterhalt ist kein Einkommen des verwaltenden Elternteils.
Und bei Volljährigen (auch privilegierten) gilt der angemessene SB abzüglich 10% beim Zusammenleben mit neuem Partner oder anderen leistungsfähigen Verwandten (also auch volljährigen Kindern, die selbst gut verdienen...)
Gruß Tanja
Nein. Kindesunterhalt ist kein Einkommen des verwaltenden Elternteils.
Und bei Volljährigen (auch privilegierten) gilt der angemessene SB abzüglich 10% beim Zusammenleben mit neuem Partner oder anderen leistungsfähigen Verwandten (also auch volljährigen Kindern, die selbst gut verdienen...)
Gruß Tanja