Hallo,
Nein. Kindesunterhalt ist kein Einkommen des verwaltenden Elternteils.
Und bei Volljährigen (auch privilegierten) gilt der angemessene SB abzüglich 10% beim Zusammenleben mit neuem Partner oder anderen leistungsfähigen Verwandten (also auch volljährigen Kindern, die selbst gut verdienen...)
Gruß Tanja
Nein. Kindesunterhalt ist kein Einkommen des verwaltenden Elternteils.
Und bei Volljährigen (auch privilegierten) gilt der angemessene SB abzüglich 10% beim Zusammenleben mit neuem Partner oder anderen leistungsfähigen Verwandten (also auch volljährigen Kindern, die selbst gut verdienen...)
Gruß Tanja
...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.