Unterhalt ab 18 JA

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Unterhalt ab 18 JA

      Hallo

      Mein Name ist Patrick und ich komme aus Rhede/NRW.

      Durch meine aktuelle Lage habe ich hier bereits einiges gelesen, aber die Infos/klare Aussagen reichen mir noch nicht aus, um die Situation zu bewältigen.

      Mein Sohn ist nun 18 Jahre alt geworden und es besteht ein Titel nach der Scheidung 2014 durchs Gericht. Nun lässt er sich durch das JA beraten und ich habe bereits Post von diesem bekommen.

      Was ich hier gelernt habe, ist das beiligende Formular nicht auszufüllen, sondern eine eigene Aufstellung zu machen. (12 Gehaltsabrechnungen, Steuererstattung und Abzüge meinerseits)

      Welche Abzüge von meinem Netto kann ich denn jetzt genau geltend machen?
      Gewerkschaftsbeitrag, Berufsunfähigkeitsversicherung ok. Habe weder Unfall noch zusätzliche Rentenversicherungen

      1.Kann ich zusätzlich zu den 5% Pauschalbetrag noch den Arbeitsweg komplett abziehen? (28 km hin und 28 km zurück)

      2.Wie sieht es mit Darlehen aus? (Photovoltaik)

      3.Wie sieht es mit dem Imobiliendarlehen aus? (ok Wohnwert würde gegengerechnet, der ist wahrscheinlich höher als der Finanzierungsbetrag, 1/3 gehört das Haus meiner Frau 2/3 mir, zahle aber die komplette Finanzierung allein)

      4.Soll ich überhaupt angeben, dass ich verheiratet bin und/oder ein Haus besitze?

      5. Wenn ich das Haus angebe, kann ich dann auch Hausrat und Wohngebäudeversicherung abziehen?

      6.Kann ich die Wegstrecke für den Umgang mit meiner Tochter geltend machen? (60 km hin 60 km zurück, Umgang alle 2 Wochen)


      Es besteht kein Umgang mit meinem Sohn und von der KM braucht man gar nicht erst zu sprechen. Ich hatte mit meinen Sohn über Whatsapp kurz über die neue Berechnung gesprochen, aber es kam nichts Gutes dabei herum.
      Ich hatte ihm auch geschrieben, dass er mir die Unterlagen der KM zur Verfügung stellen sollte, damit ich gegenrechnen kann. Diese habe ich nicht erhalten.

      Kann ich nun das JA auffordern mir diese Unterlagen zukommen zu lassen?!

      Das sind so die Grundfragen, die ich hatte. Aber da kommt bestimmt noch etwas hinzu.

      Ich danke allen auf jeden Fall schonmal im Voraus.

      Patrick
    • Hallo Patrick, erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Bezüglich des Hauses kann ich Dir leider nichts sagen. Wenn Du die 5 % Pauschale nimmst kannst Du den Arbeitsweg nicht mehr rechnen. Wie es mit den Umgangskosten aus sieht kann Dir vielleicht jemand anderes aus dem Forum was dazu sagen. Das Jugendamt kann Deinen Sohn nur beraten ab dem 18. Lebensjahr. Da mit Deinem Sohn eine gütliche Einigung scheinbar nicht möglich ist, würde ich das Jugendamt anschreiben der Sohn möge Dir erst einmal seine Unterhaltsbedürftigket nach weisen ( in Form von Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag ect.) Weiter soll das Jugendamt dem Jungen Mann einmal klar machen, das seine Mutter nun ebenfalls Barunterhaltspflichtig ist und ihr Einkommen genauso wie Du es machen sollst, Dir zur Verfügung zu stellen hat damit die Unterhaltsquote festgelegt werden kann. Denk auch daran das ab 18 das volle Kindergeld vom Unterhalt abzuziehen ist. Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

      LG Hugoleser
    • hallo,

      was macht der volljährige? Wenn er nicht mehr zur Schule geht (Abi) steht er im Rang hinter allen anderen unterhaltsberechtigten. Ansonsten ist er Minderjährigen gleichgestellt.

      insofern auffordern seine Bedürftigkeit nachzuweisen.
      Und ab 18 wird das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet.
      Und nein, du musst schon angeben, dass du verheiratet bist, ein Haus hast und ein weiteres minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind.
      Was das Haus angeht, dir kann natürlich nur 1/3 als wohnwertvorteil angerechnet werden. Vermutlich wird auch nur 1/3 des Kredites gegengerechnet.
      Hausrat und Wohngebäudeversicherungen ist privat. Das würde ja jeder auch selbst zahlen müssen, also die Hausratversicherung. Und wohngebäudeversicherung kann man soweit ich weiß auf den Mieter umlegen, also deine Sache.
      Umgangskosten können berücksichtigt werden, wenn sie das hälftige Kindergeld übersteigen. Das dürfte hier nicht der Fall sein.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • okay. Schon mal danke an euch.

      Dann werde ich nicht die Pauschale anwenden, sondern den ganzen Arbeitsweg.

      Sry vergessen. Ja der Sohn macht Abi.

      Wie genau gebe ich Heirat und Haus an, wenn ich das Formular nicht benutze? Wie errechnen ich den Wohnwert?
      Das Haus gehört zu 2/3 mir. Zahle aber die komplette Finanzierung und die Versicherung alleine. Wie dann verrechnen?

      Darlehen Photovoltaikanlage?
    • hallo,

      Heirat ergibt sich ja im Regelfall aus deiner Steuerklasse 3/5 oder 4/4. wichtig wäre es. Ur, wenn deine Frau auch unterhaltsberechtigt sein soll. Dann würde der Hinweis und eine Kopie der Heiratsurkunde ausreichend sein.

      wohnwertvorteil. Schau mal in den gängigen immobilienportalen was für Preise für ein Haus bei euch in der Gegend mit ähnlicher Ausstattung genommen wird. Mietspiegel ist auch eine gute Ausgangsbasis.
      Na ja, wenn dir nur2/3 des Hauses gehören, weshalb sollen die dann 100% der kreditrate anerkannt werden? Wenn du also freiwillig mehr zahlst, um den anderen Eigentümer freizustellen? Insofern würde ich hier mit 2/3 der kreditrate ins Rennen gehen.
      Mit der Photovoltaikanlage kenne ich mich nicht aus. Versuch mal über Google Informationen zu finden. Ansonsten würde ich die P4 wie eine neue Heizung betrachten und schauen ob diese dann auch berücksichtigt werden kann, wie gesagt, da kann Google helfen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @MuenchMammut,

      davon ausgehend, daß das betroffene Kind ebenfalls in NRW wohnt, schau Dir bitte (unbedingt) die atuellen "Unterhaltstrechtlichen Leitlininien des OLG Köln" an. Dort steht im Grunde alles wesentliche drin....(-> abzugsfähige Positionen)
      Nicht alle OLG's in D sind in ihrem Regelwerk gleich...
      OLG = OberLandesGericht

      PS. Je nach Wohnort des minderjährigen Kindes sind ggf. andere OLG's zuständig.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      The post was edited 1 time, last by Kakadu59 ().

    • Also so ganz verstehe ich das mit der Heirat nicht. Welche Auswirkungen hat es auf die Unterhaltszahlung an meine Kinder, das ich wieder verheiratet bin?

      Okay. Dann rechne ich immer mit 2/3. Wie sieht es mit der Grundsteuer, Versicherungen usw aus. Kann ich die vom Wohnwertvorteil abziehen?

      Wird der Unterhalt, den ich für meine minderjährige Tochter zahle, von meinem unterhaltsrelevantem Einkommen bei der Berechnung abgezogen?

      Gegoogelt habe ich schon wie blöde

      Okay. Dann lese ich mir die Leitlinien durch.

      K
    • hallo,

      Du musst den Steuervorteil aus der Ehe nutzen, für den kindesunterhalt.
      Und falls deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen würde, dann wäre sie auch unterhaltsberechtigt. Und dann würdest du in der Düsseldorfer Tabelle 1 Stufe heruntergestuft.
      Da der volljährige durch die allgemeine Schule (Abi) der minderjährigen gleichgestellt ist, wird der Unterhalt für das minderjährige Kind nicht vorab abgezogen.
      Sondern erst die Berechnung für das volljährige Kind, da dies gemeinsam mit dem haftungsanteil der Mutter berechnet wird. Und dann der Unterhalt für das minderjährige.


      Hier kannst du auch einfach die Berechnung von Junior abwarten, da er dir die liefern muss mit den einkommensunterlagen der Mutter.

      was deine Versicherungen fürs Haus etc. Angeht, das ist deine Privatsache.
      Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung könntest du evtl. Abziehen.

      Also Junior auffordern seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Ihm erklären, dass ihn das Jugendamt kostenfrei berät und deine 12 Gehaltsabrechnungen sowie den Hinweis auf das weitere unterhaltsberechtigte Kind. Dann erklären im eigenen Haus zu wohnen, dass dir zu 2/3 gehört und dann die Kredite zu 2/3 angeben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • erstmal danke. Das hat schon mal ein wenig Klarheit gebracht.

      Die Sohn ist ja schon beim Jugendamt gewesen und ich habe auch schon Post bekommen.

      Deswegen meine Fragen, wie ich dem JA gegenüber alles darlegen soll, ohne das Formular zu verwenden.

      Die Unterlagen der KM werde ich von den beiden wohl nicht bekommen. So SMS der KM. Dann müsste ich ja das JA auffordern, mir diese Unterlagen zukommen zu lassen?!
    • hallo,

      Junior muss dir das liefern. Wenn er das nicht macht, dann kann die Berechnung nicht geprüft werden. Und das ist dein Recht. Insofern du schreibst auch nur Junior bzw. Dem Jugendamt. Die Mutter musst du gar nicht mehr kontaktieren.

      ist doch ganz einfach: anschreiben, dass du deine Unterlagen einreichst.
      anlage: 12 Gehaltsabrechnungen, Geburtsurkunde minderjähriges Kind bzw. Dessen unterhaltstitel, Kreditvertrag für das Haus.
      Dann Aufstellung jede Abrechnung brutto netto darstellen ( Juni 2024: Brutto 4.000, netto: 3.000). Dann Gesamtsumme ziehen. Berufsbedingte Aufwendungen abziehen (220 Arbeitstage x 30 km Hin- und Rückweg angeben) x 0,30 € /12 = )
      Zus. Altersvorsorge, wenn angespart. Ansonsten den Kredit. Darf maximal 4% vom Brutto sein, dass auch auf 12 Monate aufteilen.
      Das abziehen. Und dann hast du das bereinigte Netto.
      Und erklären, dass du keine weiteren Einkünfte hast. Dazu, Unterschrift, fertig.

      natürlich sind die brutto-netto Beträge nur als Beispiel zu sehen. Und wenn das olg höhere km Sätze vorsieht auch diese nehmen.

      und in dem Schreiben erklärst du noch, dass du um die Berechnung g sowie die Unterlagen der Mutter bittest, um die Berechnung überprüfen zu können. Und dann wartest du ab.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      ja, den hauskredit als Altersvorsorge angeben.

      Nein, da du noch 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist ändert sich nichts. Wenn Junior nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, dann kannst du für das andere, minderjährige Kind, um eine Stufe hochgestuft werden, da die Düsseldorfer Tabelle von 2 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi @MuenchMammut,

      MuenchMammut wrote:

      Mein Sohn ist nun 18 Jahre alt geworden und es besteht ein Titel nach der Scheidung 2014 durchs Gericht. Nun lässt er sich durch das JA beraten und ich habe bereits Post von diesem bekommen.
      Das Jugendamt darf den 18 jährigen nur noch beraten - mehr nicht...

      Eventuell habe ich es überlesen... -ist Dir bekannt, was Dein Sohn (18) aktuell macht?
      Eine Deiner Fragen wäre nämlich von dem abhängig, so zB. das hier:

      MuenchMammut wrote:

      Wird der Unterhalt, den ich für meine minderjährige Tochter zahle, von meinem unterhaltsrelevantem Einkommen bei der Berechnung abgezogen?
      Wenn Dein Sohn also (zB.) noch zur Schule (zB. Gymnasium) geht, wäre er dem minderjährigen Kind unterhaltstechnisch gleichgestellt.
      Bei z.B. Ausbildung oder Studium nicht, dann wäre ein Vorababzug von Minderjährigenunterhalt vor Ermittlung des Unterhaltes für den Sohn(18) möglich.

      Dein Sohn MUSS Dir die eigene Einkommenssituation UND die der KM auf (Dein) Verlangen hin beleghaft(!) offenlegen. Wenn er das nicht macht/ nicht machen will ist es Dir nicht möglich Deine Unterhaltsquote dem Sohn gegenüber zu berechnen.
      Ich denke mal. Dir ist bekannt, dass mit Volljährigket des gemeinsamen Kindes BEIDE Elternteile (ET) Barunterhaltspflichtig sind!
      Dazu mußt Du aber auch eine entsprechende Aufforderung an den Sohn richten.. (also nicht nur "was verdient Deine Mutter" sondern: "Hiermit fordere ich Dich auf, mir sowohl Dein und das Einkommen der KM vollumfänglich beleghaft offen zu legen:
      - Einkommenbelege der letzten 12 Monate (eventuell Zeit beziffern von 06/2023 bis 05/ 2024)
      - Steuererklärung
      - Steuerbescheid
      - Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
      - Einkommen aus Vermögen/ Aktien usw. (Zinsen, Dividenden, Gewinne)

      Das Ganze in sauberer Papierform und per Einschreibbrief (mit Rückschein) an den Sohn.
      Ich pers. emfpehle solche Sachen weder mündlich noch per WhattsApp noch per eMail oder ähnliche Kanäle abzuwickeln.
      Das kann man machen, wenn die Verhältnisse zwischen den Parteien gut sind und die Kommunikation rund läuft...- ansonsten rate ich davon ab.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Moin

      Ja er macht noch Abi.

      Ich hatte ihm, bevor er zum JA gegangen ist, geschrieben, das er mir die Unterlagen zukommen lassen soll. Daraufhin habe ich eine SMS der KM erhalten, das ich im Irrtum sei und sie mir nicht die Unterlagen zur Verfügung stellen muss.

      Ich werde das jetzt im Schreiben an das JA erwähnen, das mir die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.