Es geht um einen Brief zur Unterhaltsberechnung, den ich im April per Einschreiben versendet habe.
Der Brief wurde am 21.4. aufgegeben, erfasst am 22.04. und am 23.04. wurde ein Zustellungsversuch unternommen, der erfolglos war. Der Brief landete daraufhin im Postamt.
Seit dem 23.04. hat der Empfänger keine Anstalten gemacht, den Brief abzuholen.
In dem Brief habe ich Anspruch auf Unterhalt ab April geltend gemacht.
Wir haben jetzt Mai.
Ist mein Anspruch jetzt hinfällig, da der Brief nicht im April gelesen wurde (also mein Pech), oder bleibt mein Anspruch unberührt, auch wenn der Empfänger den Brief erst im Mai öffnet?
Ich behaupte (und hoffe), dass mein Anspruch unverändert bleibt, aber ich liege nicht immer richtig.
Wie sieht das denn gesetzlich aus?
P.s. Ich glaube, ich hatte einfach ,Einschrieben mit Einwurf' bezahlen müssen. Was für eine teure Lektion!
Der Brief wurde am 21.4. aufgegeben, erfasst am 22.04. und am 23.04. wurde ein Zustellungsversuch unternommen, der erfolglos war. Der Brief landete daraufhin im Postamt.
Seit dem 23.04. hat der Empfänger keine Anstalten gemacht, den Brief abzuholen.
In dem Brief habe ich Anspruch auf Unterhalt ab April geltend gemacht.
Wir haben jetzt Mai.
Ist mein Anspruch jetzt hinfällig, da der Brief nicht im April gelesen wurde (also mein Pech), oder bleibt mein Anspruch unberührt, auch wenn der Empfänger den Brief erst im Mai öffnet?
Ich behaupte (und hoffe), dass mein Anspruch unverändert bleibt, aber ich liege nicht immer richtig.
Wie sieht das denn gesetzlich aus?
P.s. Ich glaube, ich hatte einfach ,Einschrieben mit Einwurf' bezahlen müssen. Was für eine teure Lektion!