Unterhalt für volljährig privilegiertes Kind

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    • Unterhalt für volljährig privilegiertes Kind

      Guten Morgen,
      Ich habe eine Frage zum Volljährigenunterhalt.
      Es besteht ein gemischter Vergleich für ein Kind das jetzt bald volljährig wird.Gemischt bedeutet, das ein fester Betrag als Unterhalt ( Kein Bezug zur DT) vereinbart wurde, weitere Bestandteile des Vergleichs sind Regelungen zur Zahlung von Nebenkosten und Zins/Tilgungsleistung des gemeinsam bewohnten Hauses.Es gibt keine Laufzeit Begrenzung des Vergleichs. Ich würde den Vergleich zum 18ten des Kindes ( in zwei Monaten)gerne aufheben oder ändern lassen, möchte aber nicht das das Kind vor Gericht muss. Wenn ich jetzt einen Antrag auf Abänderung stelle und das Kind dann in zwei Monaten 18 wird, muss er doch vor Gericht oder wie läuft das ab wenn eine Klage läuft und das währenddessen das Kind 18 wird. Ich habe mit dem Kind gesprochen wie ich den Unterhalt ab 18 gerne zahlen möchte und ihm alles schriftlich gegeben. Das Problem ist die vollstreckmöglichkeit aus dem alten Vergleich, weil die vereinbarte Zahlung mit dem Kind monatlich leicht sinkt habe ich die Befürchtung das die Mutter das Kind animiert aus dem alten Vergleich zu vollstrecken. Ist es überhaupt rechtens aus einem Vergleich zu vollstrecken, dessen Grundlagen sich komplett geändert haben.
      VG
      Theo