Unterhalt - Steuerklasse

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    • Unterhalt - Steuerklasse

      Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Mein Mann verdiente bislang ganz gut - den Trennungszeitpunkt datiere er ins alte Jahr zurück. Wir haben drei unterhaltspflichtige Kinder - ich bin nicht berufstätig. Mein Mann ist jetzt vom RA aufgefordert worden, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, damit der TU ermittelt werden kann. Nicht nur, dass der Trennungszeitpunkt von ihm zurückdatiert wird, sondern er hat auch gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Finanzamt agiert - mit der Konsequenz, dass er jetzt Steuerklasse I ist (ich verstehe auch nicht, warum nicht II). Dieses Agieren führt dazu, dass es ganz erhebliche finanzielle Einbußen gibt.

      Ich komme mit diesem eigenmächtigen Vorgehen und den Folgen überhaupt nicht klar. Hat jemand damit Erfahrung. Was für Möglichkeiten habe ich? Bin momentan extremst angeschlagen.

      Hoffe sehr, dass ich hier wichtige wertvolle Hinweise bekommen kann. Danke vielmals.
    • hallo,

      Ihr habt doch noch zusammen Urlaub gemacht oder nicht? Dann würde ich die Buchung nehmen und erklären, auch gegenüber dem Finanzamt, dass das trennungsdatum nicht korrekt ist und das richtige angeben.

      bist du isuv- Mitglied?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Abend, vielen lieben Dank für die Antwort und den Hinweis. Ja, ich bin ISUV-Mitglied. Ich dachte, dass das FA sich für private Konflikte nicht interessiert. Durch seine Mitteilung an Arbeitgeber und Finanzamt entsteht eine riesige finanzielle Lücke. Er hat sogar die Steuerklasse 1 gewählt, trotz der unterhaltspflichtigen volljährigen Kinder. Mir tut es sehr weh, dass es überhaupt keine Abstimmung mit mir gibt.
    • Hallo Sonnenlicht,
      welches Datum gibt er den als Trennungsdatum an?
      Welches Datum gibst du denn an?
      Wenn das Trennungsdatum in 2024 liegt, darf für das Jahr 2024 noch die alte/bessere Steuerklasse verwendet werden, ich denke mal das war Steuerklasse 3, wenn du nicht arbeitest und ihr verheiratet seid. Die Steuerklasse 2 gibt es soviel ich weiß nur für allein Erziehende und das ist er ja nicht. Liegt das Trennungsdatum in 2023, muss er tatsächlich auf die Steuerklasse 1 wechseln. Wenn der Trennungszeitpunkt strittig ist wird es natürlich schwierig.
      LG
      Theo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Theo ()

    • Hallo Sonnenlicht,
      wie alt sind denn die Kinder? Du hast Volljährig geschrieben, was machen denn die Kinder? Schule, Ausbildung oder Studium?
      Lebt ihr noch in der gemeinsamen Wohnung? Zieht einer demnächst aus, wenn ja, wer? Habt Ihr Eigentum oder zur Miete?
      Offensichtlich hast du ja eine rechtliche Vertretung, was sagt der Anwalt zur Steuerklasse?
      LG
      Theo
    • Guten Abend, alle Kinder gehen einem Studium nach. Ich bin mit einem Kind an einen anderen Standort umgezogen. Die ursprüngliche Mietswohnung gibt es nicht mehr. Damals standen die Zeichen nicht auf Trennung, Umzug wurde gemeinsam gemacht, Urlaub und mein Mann überlegte, sich versetzten zu lassen. Dann kam aber plötzlich alles anders. Noch habe ich bezüglich der Steuerklasse vom Anwalt keine Antwort - diese steht noch aus.
      LG
      Sonnenlicht
    • Hallo Sonnenlicht,
      Trennungsunterhalt muss er schon bezahlen, bis mindestens ein Jahr nach der Trennung. Du musst ja auch erstmal wieder Arbeit finden. Bist du denn in der Lage zu arbeiten, hast du gesundheitliche Einschränkungen oder weitere Unterhaltspflichtigen?Wenn du für die Kindererziehung zuständig warst und deshalb deinen Beruf aufgeben hast bzw. ein Studium abgebrochen hast, kann es auch sein das dir nachehelicher Unterhalt zusteht.
      So wie ich die Situation sehe, mit den studierenden volljährigen Kindern, würde ich empfehlen auf Arbeitssuche zu gehen.Bitte nicht falsch verstehen, es gibt ja vielleicht Umstände die aus den wenigen Informationen nicht hervor gehen.Vielleicht wäre Wohngeld vom Staat auch eine Option den finanziellen Engpass zu überwinden, allerdings kenne ich mich mit dem Thema Wohngeld nicht aus.
      Ich bin nur Laie!
      VG Theo
    • Hallo @Sonnenlicht,

      ich verstehe nicht ganz,, wieso Dein Mann die Steuerklasse II beantragen/bekommen sollte.
      Die Steuerklasse II gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer (ist er ja weder noch) sowie für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner im Ausland wohnt (Du lebst nicht im Ausland) oder die von ihrem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht (das trifft doch hier auch nicht zu).

      Bitte erhellt mich einer? Ansonst sehe ich die Steuerklasse I als korrekt an.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.