Hausauseinandersetzung

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    • Hausauseinandersetzung

      Hallo Gemeinde!
      Folgender fiktiver Fall
      A und B trennen sich in 2020. A zieht aus und B bleibt mit den Kindern in der gemeinsamen DHH. B zahlt trotz Aufforderung keine Miete/ Nutzungsentschädigung. Auf Klage wird verzichtet, da der Wohnvorteil im Trennungsunterhalt berücksichtigt werden soll.
      Es besteht noch ein Kredit über 40.000 Euro für den beide haften, dessen monatliche raten von 500,- von B getragen werden. A hat ein Schreiben von B in dem er von B im Innenverhältnis von allen Forderungen der Bank gegen ihn aus dem Hypothekenvertrag freigestellt wird.
      Da B jede Kommunikation über eine Aufteilung des Hauses verweigert, keine Miete/ Nutzungsentschädigung zahlen will und auch die Berechnung des Trennungsunterhaltes durch Verweigerung jeder Auskunft unmöglich macht, beantragt A eine Teilungsversteigerung. B verliert vor dem OLG ihren Einspruch und zieht kurz darauf unangekündigt aus. Die Zwangsversteigerung war nicht der Wunsch von A, sondern eine Art Notwehr von A, um irgendwie eine Auseinandersetzung des Eigentums zu erreichen. Zeitgleich erklärt B der Hypothekenbank ihre Einstellung der monatlichen Raten für den Hypothekenkredit. Das alte Haus wird komplett vom gemeinsamen Hausrat geräumt aber in einem optisch schlechten Zustand hinterlassen. Eine Kommunikation über eine Verwertung wird weiter abgelehnt. A ist durch seine Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder nicht in der Lage die Hypothekenraten zu tragen

      A fragt sich :
      1. kann er Zutritt zum geräumten Haus verlangen und ggf. sich selbst verschaffen?
      2. ist B schadensersatzpflichtig für einen geringeren Erlös gegenüber einem freien Verkauf bezüglich Zwangsversteigerung und des Zustandes des Hauses nach überstürzten Auszug ( Bauschutt, Mülltüten, keine Malerarbeiten)?
      3. Muss eine Zwangsversteigerung stattfinden oder gibt es Wege nun einen Verkauf auf dem freien Markt zu erzwingen
      4. Könnte A die Raten für das Hypothekendarlehen zunächst übernehmen und aufgrund des Freistellungsschreibens bei B erfolgreich einklagen? Macht nur Sinn, wenn es Wege gäbe eine Zwangsversteigerung zu umgehen
      5. Straf-/ Zivilrechtliche Folgen durch die Mitnahme des gemeinsamen Hausrates?
      6. Wie sollte mit der Bank kommuniziert werden? Was gibt es für Optionen?
      7. Wenn A einen Käufer hat, kann er B zur Zustimmung "zwingen"?
      B hat keine finanziellen Interessen. Nach eigener Auskunft hat sie nur einen Wunsch, dass
      A möglichst wenig Geld erhält.
      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bigpuster ()

    • Hallo Bigpuster,
      Zu 1:
      Habt ihr eine schriftliche Regelung zur Nutzung des Hauses? Wenn Sie nicht mehr darin wohnt, was sollte da einem Zutritt im Wege stehen, ist ist doch auch dein Haus.
      Es wäre natürlich gut irgendwas schriftlich in der Hand zu haben z.B. eine Melde Bescheinigung.Wer soll dich bei Zutritt verklagen? Es wohnt ja niemand mehr dort....
      Zu 2:
      Schadensersatzansprüche wären vielleicht denkbar wenn du ein schriftliches Kaufangebot hättest und deiner Ex Frau dieses unterbreitest und sie schriftlich ablehnt. Allerdings weißt du ja nie was bei einer Versteigerung raus kommt, also kann da kein Vorsatz sein. Wenn ein Verkehrswert festgestellt wurde und ein Kaufangebot eines Interessenten über dem Verkehrswert liegt könnte ich mir das schon vorstellen. Aber das ist alles sehr schwierig.
      Zu.3
      Es geht nur über die sogenannte Teilungsversteigerung.
      Zu.4
      Werden die Raten nicht mehr bezahlt, hängt die Bank sich an die Teilungsversteigerung mit dran.
      Zu.5
      Ob sich das lohnt hängt vom Alter Umfang und hochwertigkeit des Hausrates ab.Dir gehört die Hälfte des Hausrates.
      Zu 6.
      Die Bank will ihr Geld, eventuell kannst du eine Aussetzung der Tilgung für ein Jahr beantragen um etwas Zeit zu gewinnen und die Zwangsversteigerung durch die Bank zu verhindern.Vielleicht kannst du das Haus beziehen und bist dann finanziell in der Lage alles zu zahlen?
      Zu 7.
      Nein
      Zum letzten Satz: Dann geht nur die Versteigerung.
      Ich bin nur Laie.
      VG Theo
    • Hallo Bigpuster,
      Da ihr noch nicht geschieden seid kann eigentlich noch keine Teilungsversteigerung beantragt worden sein bzw. Sie kann von der Gegenseite abgewehrt werden.Man kann vor Scheidung nicht über das Eigentum der Ehefrau/Mann entscheiden.
      Deine Ex riskiert auch einen Schufaeintrag wenn sie die Raten nicht bedient und die Bank wird die Zwangsversteigerung betreiben.
      Die Frage die sich stellt ist:
      Was willst du denn? Das Haus gerne übernehmen und darin wohnen? Das Haus zu möglichst hohem Preis privat verkaufen?Das Haus übernehmen und vermieten. Teilungsversteigerung mit Möglichst hohem Erlös. Oder bei der Teilungsversteigerung selbst mitbieten und möglichst günstig erwerben?
      Je nachdem muss man sehen was es für Möglichkeiten gibt.Ich kann dich verstehen, einfach frustrierend.
      Ich hoffe das der Kontakt zu den Kindern wenigstens halbwegs gut abläuft. Ich stehe Kurt vor der Teilungsversteigerung weil keine Einigung erzielt werden kann.
      VG
      Theo
    • Hallo!
      Doch, es geht auch vor der Scheidung. Gibt es Urteile zu und rein faktisch, geht es bei mir auch. Kriterien sind länge des Scheidungsverfahrens und wer die Scheidung bzw. die Auseinandersetzung des Eigentums behindert.
      Wie gesagt, meine Ex ist mit allen Einsprüchen ( Kinder, bestehende Ehe etc.) gescheitert.
      Meine Ex handelt nicht rational. Solange es mir schadet, ist ihr alles Recht.
      Was will ich?! Am liebsten freihändig verkaufen, um einen sicheren festen Preis zu haben und nicht den Stress einer Zwangs-/ Teilungsversteigerung
      Selbst übernehmen kann ich mir nicht leisten. Unterhalt für 5 Kinder. Selbst mitbieten ebenso.
      Ist es realistisch, dass sich die Bank in die bereits laufende Teilungsversteigerung "einklinkt" oder wird sie immer eine eigene Zwangsversteigerung durchführen?
      Ist es eine realistische Option auf die bevorstehende Teilungsversteigerung hinzuweisen, um Aussetzung der Raten bis zur Versteigerung zu bitten?
      Oder "muss" die Bank eine eigene Zwangsversteigerung betreiben, um ihre Rechte optimal zu sichern?
      Wenn die Bank eine eigene Zwangsversteigerung betreibt, kann man ihr auch einen Käufer anbieten mit einem Preis um den Verkehrswert? Muss dann meine Ex auch zustimmen?
      Wie geht es Dir mit der Teilungsversteigerung? Ich habe halt die große Sorge, dass es deutlich unter Wert weggeht, sehe aber auch keine andere Option. Eigentlich hatte ich gehofft, sie über die Teilungsversteigerung zum Verkauf zu motivieren.
      Kontakt zu den Kindern wird nach Kräften behindert. Emotionale Erpressung ist das Zauberwort
      Grüße
    • Hallo Bigpuster,
      Paragraph 1365 BGB regelt das erst nach Scheidung die Teilungsversteigerung beantragt werden darf. Es gibt allerdings Ausnahmen.
      Ein freihändigen Verkauf, wie du ihn dir wünscht ist nur mit der Zustimmung deiner Ex möglich.
      Ohne Kommunikation hast du keine Chance.
      Es geht nicht! Da du das Haus nicht übernehmen kannst, fällt dieser Weg auch weg. Dann musst du dich einzig und allein auf die Teilungsversteigerung konzentrieren, es gibt keinen anderen Weg. Ich bin nicht hundertprozentig sicher aber die Bank wird ihre Rechte bei der Teilungsversteigerung mit anmelden, eine parallele Zwangsversteigerung wird es nicht geben, mit der Beantragung auf Teilungsversteigerung wurde die Immobilie bereits beschlagnahmt und dieses im Grundbuch vermerkt.
      Die Bank kann unabhängig von irgendwelchen drohenden Versteigerungsterminen eine Aussetzung der Tilgung auf Antrag einräumen. Es kann ja auch unter normalen Umständen auch mal zu finanziellen Engpässen kommen und man braucht eine Aussetzung. Bitte sprich mit der Bank.Du hast selbst geschrieben sie ist nicht zu motivieren.Das eventuell unter Wert verkauft wird kannst du nicht verhindern. Du kannst der Bank keinen Käufer anbieten.
      Sorry.
      VG Theo
    • Hallo Bigpuster,
      Ich würde mir Zutritt zur Wohnung beschaffen eventuell vorher mal privat mit einem Polizisten sprechen, wie die das sehen. Wohnung aufräumen, säubern eventuell Wände streichen, Fotos machen, bei Immowelt mit Beschreibung veröffentlichen.Ebenso bei ebay Kleinanzeigen. Lass den vom Amtsgericht bestellten Verkehrswertgutachter ins Haus, sonst wird der Verkehrswert gleich niedriger ausfallen.
      Schreib es so als sei das Haus zu verkaufen, kannst du zwar nicht ohne Ihre Zustimmung, aber es kommt Bewegung rein. Der Großteil aller Teilungsversteigerungsverfahren werden kurz vor dem Versteigerungstermin oder sogar im Termin noch per Einigung aufgehoben. Die Teilungsversteigerung ist sehr kompliziert, da lese ich schon seit 3-4 Jahren und bin immer noch nicht komplett im Thema drin.
      Geduld ,sehr wahrscheinlich kommt da noch Kommunikation. Wie ist der Stand des Teilungsversteigerungsverfahrens?
      Schönes Wochenende
      VG The
    • Ich hatte auch die Drohung der Teilungsversteigerung vor der Tür.

      Ich war sogar bei 2 Versteigerungen und habe mir das mal angesehen. Die erste hat tatsächlich über 3 Stunden gedauert, weil da in einer Familie ein Wettbieten zu Stande kam und hinten immer einer einen simplen Tausender mehr geboten hat als sein Bruder.
      Bei der zweiten Versteigerung gab es gar kein Gebot. Da wurde eine halbe Stunde gewartet. Es waren noch Jura Studenten zugegen und der Auktionator hat viel erklärt und sogar Fragen von mir während der Auktion beantwortet. Das gipfelte sogar darin, dass ich als vormals Unbeteiligter die Folgeauktion mit dem simplen Gebot eines Euros hätte im Wert torpedieren können, obwohl mein Gebot aufgrund der Höhe abgelehnt worden wäre. Wirklich ein echt kompliziertes Thema, auch mit der Ablösung der Grundschuld und dem völlig verqueerten Eigentumsübergang, der einen in so manche Falle laufen lassen kann.

      Ich habe damals entschieden, dass ich mit einer ebenfalls unberechenbaren und völlig irrationalen Ex mich auf eine Teilungsversteigerung auf gar keinen Fall einlasse, selbst wenn die Chance bestand, dass ich das Haus selbst für einen Appel und ein Ei hätte ersteigern können. Sie hätte alle, wirklich alle Mittel daran gesetzt hier nicht als Verlierer vom Hof zu gehen bis dahingehend, dass sie wahrscheinlich die Bude noch am Auktionstag verwüstet hätte, nur um mir eins reinzuwürgen.

      Ich habe nach mehreren Runden (sie hatte zweimal einen Ablösebetrag genannt, dann aber nach meiner Zusage wieder zurück gezogen und ihre Forderung erhöht) das Haus übernommen und bin, obwohl ich fast bis an meine finanzielle Schmerzgrenze gegangen bin, nun zufrieden im buchstäblichen Sinn.
      Denn es ist jetzt Frieden, es gibt nur noch einige nacheheliche Scharmützel, die aber weit weg von der Existenzbedrohung sin. Das würde ich dir auch raten, Frieden kann nicht teuer genug erkauft werden.
    • Ersteinmal vielen Dank für die Antworten und Ideen.
      @Theo Schlüssel zum Haus gibt sie mir nicht. Müsste ich einklagen. Bis dahin ist das Haus weg.
      Einstellen bei Immowelt etc. lässt sie kalt, weil sie weiß, dass ohne ihre Zustimmung nichts geht.
      Es steht bei ihr eine hohe 5stellige Erbschaft im Hintergrund. Geld um mich auszuzahlen wäre locker vorhanden. Meine Sorge war, dass sie mitbietet, um es billig zu übernehmen. Dann ziehe ich aber nicht plötzlich aus und miete ein Haus mit mehreren Wochen Umbauarbeiten?! Ich bin davon ausgegangen, dass sie jetzt einem Verkauf zustimmt. Tut sie aber nicht.
      Selbst ersteigern hätte ich erstens nicht das Geld ( kriege mitmeinen Unterhaltsbeladtungen auch keinen Kredit) und zweitens wie von Maccie geschrieben die Sorge, dass sie reingeht und alles kurz und klein schlägt.

      Zugang für das Wertgutachten sehe ichbauch kritisch. Denke, sie wird es verhindern.
      Es gab auch ein Übernahmeangebot ihrerseits. Weit unter Wert. Als ich um Frieden zu haben einschlug, zog sie ihr Angebot zurück
      Ist man solchen Verhaltensweisen hilflos ausgesetzt?
      Danke
    • Neu

      Hallo Bigpuster,
      am Ende gibt es nur die Teilungsversteigerung.
      Es gibt einige Punkte die sich negativ auf einen möglichen Erlös bei der Teilungsversteigerung auswirken.
      Gutachter nicht reinlassen, Ortsgericht schätzen lassen( schätzt immer sehr niedrig), Grundschulden im Grundbuch.Egal ob sie valutieren oder nicht! Diese sind das Größte Problem und halten Interessenten vom Kauf ab.Die Teilungsversteigerung ist sehr sehr kompliziert, eines der schwierigsten Rechtsgebiete überhaupt. Wenn es mal soweit ist, sag Bescheid da hab ich mich seit 4 Jahren eingelesen.
      Ich wünsche einen schönen ersten Mai.
      VG
      Theo