Hallo Gemeinde!
Folgender fiktiver Fall
A und B trennen sich in 2020. A zieht aus und B bleibt mit den Kindern in der gemeinsamen DHH. B zahlt trotz Aufforderung keine Miete/ Nutzungsentschädigung. Auf Klage wird verzichtet, da der Wohnvorteil im Trennungsunterhalt berücksichtigt werden soll.
Es besteht noch ein Kredit über 40.000 Euro für den beide haften, dessen monatliche raten von 500,- von B getragen werden. A hat ein Schreiben von B in dem er von B im Innenverhältnis von allen Forderungen der Bank gegen ihn aus dem Hypothekenvertrag freigestellt wird.
Da B jede Kommunikation über eine Aufteilung des Hauses verweigert, keine Miete/ Nutzungsentschädigung zahlen will und auch die Berechnung des Trennungsunterhaltes durch Verweigerung jeder Auskunft unmöglich macht, beantragt A eine Teilungsversteigerung. B verliert vor dem OLG ihren Einspruch und zieht kurz darauf unangekündigt aus. Die Zwangsversteigerung war nicht der Wunsch von A, sondern eine Art Notwehr von A, um irgendwie eine Auseinandersetzung des Eigentums zu erreichen. Zeitgleich erklärt B der Hypothekenbank ihre Einstellung der monatlichen Raten für den Hypothekenkredit. Das alte Haus wird komplett vom gemeinsamen Hausrat geräumt aber in einem optisch schlechten Zustand hinterlassen. Eine Kommunikation über eine Verwertung wird weiter abgelehnt. A ist durch seine Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder nicht in der Lage die Hypothekenraten zu tragen
A fragt sich :
1. kann er Zutritt zum geräumten Haus verlangen und ggf. sich selbst verschaffen?
2. ist B schadensersatzpflichtig für einen geringeren Erlös gegenüber einem freien Verkauf bezüglich Zwangsversteigerung und des Zustandes des Hauses nach überstürzten Auszug ( Bauschutt, Mülltüten, keine Malerarbeiten)?
3. Muss eine Zwangsversteigerung stattfinden oder gibt es Wege nun einen Verkauf auf dem freien Markt zu erzwingen
4. Könnte A die Raten für das Hypothekendarlehen zunächst übernehmen und aufgrund des Freistellungsschreibens bei B erfolgreich einklagen? Macht nur Sinn, wenn es Wege gäbe eine Zwangsversteigerung zu umgehen
5. Straf-/ Zivilrechtliche Folgen durch die Mitnahme des gemeinsamen Hausrates?
6. Wie sollte mit der Bank kommuniziert werden? Was gibt es für Optionen?
7. Wenn A einen Käufer hat, kann er B zur Zustimmung "zwingen"?
B hat keine finanziellen Interessen. Nach eigener Auskunft hat sie nur einen Wunsch, dass
A möglichst wenig Geld erhält.
Danke
Folgender fiktiver Fall
A und B trennen sich in 2020. A zieht aus und B bleibt mit den Kindern in der gemeinsamen DHH. B zahlt trotz Aufforderung keine Miete/ Nutzungsentschädigung. Auf Klage wird verzichtet, da der Wohnvorteil im Trennungsunterhalt berücksichtigt werden soll.
Es besteht noch ein Kredit über 40.000 Euro für den beide haften, dessen monatliche raten von 500,- von B getragen werden. A hat ein Schreiben von B in dem er von B im Innenverhältnis von allen Forderungen der Bank gegen ihn aus dem Hypothekenvertrag freigestellt wird.
Da B jede Kommunikation über eine Aufteilung des Hauses verweigert, keine Miete/ Nutzungsentschädigung zahlen will und auch die Berechnung des Trennungsunterhaltes durch Verweigerung jeder Auskunft unmöglich macht, beantragt A eine Teilungsversteigerung. B verliert vor dem OLG ihren Einspruch und zieht kurz darauf unangekündigt aus. Die Zwangsversteigerung war nicht der Wunsch von A, sondern eine Art Notwehr von A, um irgendwie eine Auseinandersetzung des Eigentums zu erreichen. Zeitgleich erklärt B der Hypothekenbank ihre Einstellung der monatlichen Raten für den Hypothekenkredit. Das alte Haus wird komplett vom gemeinsamen Hausrat geräumt aber in einem optisch schlechten Zustand hinterlassen. Eine Kommunikation über eine Verwertung wird weiter abgelehnt. A ist durch seine Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder nicht in der Lage die Hypothekenraten zu tragen
A fragt sich :
1. kann er Zutritt zum geräumten Haus verlangen und ggf. sich selbst verschaffen?
2. ist B schadensersatzpflichtig für einen geringeren Erlös gegenüber einem freien Verkauf bezüglich Zwangsversteigerung und des Zustandes des Hauses nach überstürzten Auszug ( Bauschutt, Mülltüten, keine Malerarbeiten)?
3. Muss eine Zwangsversteigerung stattfinden oder gibt es Wege nun einen Verkauf auf dem freien Markt zu erzwingen
4. Könnte A die Raten für das Hypothekendarlehen zunächst übernehmen und aufgrund des Freistellungsschreibens bei B erfolgreich einklagen? Macht nur Sinn, wenn es Wege gäbe eine Zwangsversteigerung zu umgehen
5. Straf-/ Zivilrechtliche Folgen durch die Mitnahme des gemeinsamen Hausrates?
6. Wie sollte mit der Bank kommuniziert werden? Was gibt es für Optionen?
7. Wenn A einen Käufer hat, kann er B zur Zustimmung "zwingen"?
B hat keine finanziellen Interessen. Nach eigener Auskunft hat sie nur einen Wunsch, dass
A möglichst wenig Geld erhält.
Danke
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