Unterhaltsfragen

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    • Unterhaltsfragen

      Hallo ihr da draußen :)

      Ich hoffe hier etas Hilfe zu bekommen, einbisschen informiert habe ich mich ja schon.

      Ich zahle aktuell Unterhalt für 1 Kind Alter 14 Jahre, waren nie verheiratet. wohne mit meiner jetzigen Frau zusammen und haben 1 Kind 11 Jahre im Haus und sind Verheiratet. Sehe aber bei der Düsseldorfer Tabelle nicht so ganz durch.
      Dort wird gefragt "Einkommen Unterhaltsempfänger" ist damit meine Ex gemeint oder Das Kind? den Unterhalt bekommt Sie ja und ich glaube der ist viel zu hoch was mir die unterhaltsvorschusskasse so vorgerechnet hat.



      Darf man hier zahlen Posten etc? zwecks Kosten und Gehalt?

      Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, vielen Lieben Dank schon jetzt im vorraus
    • hallo,

      deine jetzige Frau atbeitet? Vollzeit? Teilzeit?

      Du bist 2 (den Kindern) oder evtl. 3 (wenn deine Frau noch zählt) Personen unterhaltsberechtigt.
      Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus.

      Berechnet wird das Einkommen wie filgt: jahresnetto+steuererstattung geteilt durch 12 Monate.
      Dann kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen, da musst du schon was das olg anerkennt, wo das ältere Kind lebt. Dann kannst du 4% zus. Altersvorsorge abziehen, wenn du sie ansparst, wie beispielsweise riesterrente. Die 4% beziehen sich auf dein Jahresbeitrag, was dann auf den Monat umgelegt wird.
      Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, welcher Stufe dein Einkommen entspricht. Und dann nimmst du den Betrag für das 14jährige und das jüngere Kind aus der jeweiligen Altersstufe. Zeihst dort das hälftige Kindergeld ab. Und das sind die zahlbetrag. Oder du schaust gleich in die zahlbetragstsbelle. Dann ziehst du den Unterhalt für beide Kinder ab und schaust ob dein selbstbehalt oder bedarfskontrillbetrsg gewährt wird.
      Diese Rechnung setzt voraus, dass deine Frau sich selbst finanzieren kann nd du kein Eigentum oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hast.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank für deine schnelle Antwort :)

      Ich komme leider jetzt erst zum schreiben,

      also wären es bei dann so.

      2356 x 12 =28272

      Ich lebe jetzt mit meiner Frau (Verheiratet) im Haus, die Rate für das Haus 1400 ohne Nebenkosten.
      Unser Sohn gerade 11 Jahre lebt bei uns.

      Mein anderer Sohn 14 lebt bei meiner Ex Freundin/ Mutter diese verdient Monatlich ca. 3500 netto oder mehr
      für ihn muss ich jeden Monat 521€ bezahlen.

      unsere gemeinsamen Nebenkosten betragen derzeit:

      100 Strom
      100 Gas
      35 Abwasser
      30 Wasser
      20 Müll etc
      100 im Jahr Schornsteinfeger
      Schulessen 36
      Schulmaterial 250 im Jahr
      Grundsteuer 300 im Jahr ab 2025 soll diese ja steigen.

      diese kosten muss ich natürlich durch 2 teilen da ich ja nur die hälfte bezahle,
      das sind die reinen Wohn und Nebenkosten.
      jetzt habe ich noch Autoversicherung, Tanken, Berufsunv. Wohngebäude, Privathaftpflicht etc.

      Dann steht am Ende bei der Düsseldorfer Tabelle, Bedarfskontrollbetrag, ich bin bei Position 2.

      2. 2.101 - 2.500 504 579 678 724 105 1.750<--- worauf bezieht sich die Zahl am Ende?

      Und der Selbstbehalt ist derzeit 1510€ wenn ich jetzt 2356 - 1510 rechne, bleiben 846 für den Unterhalt und davon zahle ich an meine Ex 521 somit bekommt mein eigener nur 325€ das kann es ja auch nicht sein, wenn ich mal so rechne.

      ICh Danke euch jetzt schon für jede jegliche Hilfe und Unterstützung

      The post was edited 1 time, last by FunPlay ().

    • hallo,

      bekommst du eine steuererstattung? Wen ja ist diese noch auf die Einkommen drauf zu rechnen. Dann teilst du das durch 12 Monate. Ggf. Wird dir noch der wohnwertvorteil dazugerechnet. Also die hälftigrfiktive Kaltmiete für euer Haus. Davon kannst du dann den hälftigen Kredit abrechnen.
      Von diesem Betrag kannst du entweder 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abrechnen oder nach Aufwand.
      Sofern du zusätzlich Altersvorsorge ansparst, dann kannst du diese mit 4% von deinem Brutto anrechnen.
      Das ist dann dein bereinigtes Netto.
      Du bist beiden Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus.also einfach in die Tabelle schauen. In die richtige Gehaltsstufe und für beide Kinder den tsbellenbetrag nehmen, minus hälftigen Kindergeld. Diese zahlbeträge von dem netto abziehen und schauen ob der bedarfskontrollbetrag gewahrt ist.
      Wenn deine Frau nicht Vollzeit arbeitet ist sie sein theoretisch auch unterhaltsberechtigt. Dann würde es bei den Kids jeweils eine Tabellenstufe nach unten gehen.

      wobei deine Frau nur was bekommt, wenn noch Mittel nach den Kids da sind.

      und die anderen wohnkosten sind egal. Das kannst du nicht abziehen. Maximal die Berufsunfähigkeitsversicherung.


      Gibt es für das ältere Kind einen Titel?
      wie kommen diese 521 zustande?

      Sophie
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    • Hallo

      Einen Wohnvorteil? oh weh.... keine Ahnung, ich weiß gar nicht ,
      Mieten kosten hier 800 kaltmiete - aufwärts für eine Wohnung, da bin ich dann mit 700€ günstiger.

      meine jetzige Frau arbeitet Vollzeit.
      Steuererklärung mal ja mal nein, letztens hab ich es vergessen eine zu machen.

      aber warum sind die Wohnkosten egal? Strom, Wasser, Heizung muss ja auch bezahlt werden,ich kann ja nicht nur Kalt wohnen.

      für das ältere Kind gibt es einen Titel, ich kann aber wohl dagegen vorgehen das dieser überprüft wird vom Gericht. UNd muss das von der Unterhaltskasse nicht alles zu hinnehmen.
    • hallo,

      wenn eine Wohnung schon 800€ kalt kostet bleibt auf jeden Fall ein Wohnvorteil übrig, nach Abzug des Kredites. Damit erhöht sich dein rechnerisches netto.
      Wenn ich dann schätze. Würde, würde ein Haus zu mieten bei ca. 1000€ kalt liegen. Dann die Kredite abziehen 700€. Und dann bleiben 300€ wohnwertvorteil, also bei dir 150€.
      Damit wärst du dann knapp in der 3. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

      was die wohnkosten angeht. Zum einen muss das jeder zahlen und zum anderen ist im selbstbehalt für Miete etc. Ein bestimmter Betrag dafür vorgesehen.

      insofern kannst du damit rechnen, dass du evtl. Höher kommst in der Düsseldorfer Tabelle. Ja, ich weiß von einem fiktiven wohnwertvorteil kann niemand leben. Aber ich kann es nicht ändern.

      Sophie
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    • Hallo FunPlay,
      wie AnnaSophie schreibt:

      AnnaSophie wrote:

      Berechnet wird das Einkommen wie folgt: jahresnetto+steuererstattung geteilt durch 12 Monate.
      was deine Ex-Freundin verdient spielt bei der Unterhaltsberechnung erstmal gar keine Rolle (es gibt Ausnahmen, wenn sie sehr viel verdient).Wie hoch deine Nebenkosten sind, interessiert auch niemand. Für deine berufsbedingten Aufwendungen kannst du pauschal 5% Netto (oder auch mehr, siehe OLG Leitlinien, des zuständigen Gerichtes) abziehen, da sind Fahrtkosten auch mit drin.
      Die Zins und Tilgungsleistung für Euer bewohntes Haus kannst du bei Dir hälftig einkommensmindernd vom bereinigten Netto abziehen. Wenn die Eigentumsverhältnisse des Hauses zwischen Dir und deiner Frau 50/50 sind, dann 700€.
      Gleichzeitig musst du dir aber ein fiktives Einkommen "den sogenannten Wohnwert" im selbst genutzten Wohneigentum anrechnen lassen. Dieser geht aus dem Mietspiegel/Ortsübliche Miete auf die Wohnfläche gerechnet hervor. Bei einer fiktiven Monatsmiete von 1400€/Kalt würde diese wiederum als Einkommen angerechnet(hälftig).
      Meine überschlägige Berechnung des bereinigten Nettos würde so aussehen:

      2356€ - 5% berufsbedingte Aufwendungen = 2238,2

      Eventuell noch abziehbar: Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung, Steuernachzahlung
      Eventuelle noch hinzuzurechnen: Steuerrückerstattung oder sonstige Einnahmen
      Davon ausgehend das der anzurechnende Wohnwert und die Zins und Tilgungsleistung sich gegenseitig aufheben, müsste in der Zahltabelle der Düsseldorfer Tabelle in der Stufe 2 für den 14Jährigen ein Unterhalt von monatlich 553€ gezahlt werden.
      Ich hab irgendwo gelesen das man von der Tilgung 4% als Altersvorsorge einkommensmindernd berücksichtigen kann? Vielleicht noch mal erkundigen.
      Für den 11Jährigen musst du ja kein "Unterhalt" im klassischen Sinn bezahlen, er lebt ja bei Euch. Der 11 Jährige ist ja der Sohn aus deiner jetzigen Ehe, Ihr erwirtschaftet ja vermutlich beide ein Einkommen. Dadurch sollte auch mehr für Ihn bleiben.
      Ich bin nur Laie. Bitte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
      VG
      Theo
    • So da bin ich wieder:-)

      Erst einmal lieben Dank für die zahlreichen antworten und vor allem Hilfe.

      Meine Ex ist ja auch Beamtin, wie verhält es sich dort....dadurch erhält sich ja

      Besoldung ca 3500 netto
      Kindergeld 250
      mein Unuterhalt von derzeit 521€
      Kinderzuschlag vom Dienstherr 317,-€
      macht= ca 4750....

      also führt meine Ex ein ziemlich gutes Leben

      Ist schon beachtlich wie der Staat zu den Vätern/ Müttern bzw. der anderen Seite des Unterhaltszahlenden steht:-(. Bereicherung im anderen Stil :thumbdown:
      Mal eine Frage dazu, ich selbst bin ja auch beamter, im Internet habe ich jetzt gelesen das der Familienzuschlag wohl auch bei getrennten Eltern wenn beide Beamte sind 50/50 aufgeteilt werden muss.

      bzw der Kinderzuschlag für das Kind wohl als einkommen des Kindes zugerechnet werden muss?

      weiß da jemand mehr?
    • hallo,

      soweit ich das gelesen habe ist der kinderbezogene Teil des familienzuschlsges ca. 150€. Und berechtigt für diesen kinderzuschlag ist die Person, die berechtigt ist das Kindergeld zu beziehen und wo das Kind im Haushalt gemeldet ist. Ich habe nichts gefunden, dass der kinderzuschlag geteilt wird. Maximal, wenn der betreuende Elternteil nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, kann der andere Elternteil diesen Zuschlag erhalten.

      Und kindesunterhalt und Kindergeld ist Einkommen des Kindes und nicht des betreuenden Elternteils.

      wo genau hast du das gelesen das der Familienzuschlsg, also der Kinderarbeit geteilt werden muss? Selbst bei zusammenlebenden Eltern bekommen nur einer den kinderzuschlag.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Funplay,

      nein, der kindesbezogene Gehaltsbestandteil wir in der Regel nicht geteilt (und ist auch nicht Einkommen des Kindes)!
      Er steht dem Beamten zu, der das Kindergeld bezieht.
      Lediglich beim paritätischen Wechselmodell gibt es wohl ein Urteil eines Verwaltungs(?)gerichts, dass der Dienstherr den Familienzuschlag fürs Kind an beide Elternteile ungekürzt (es sei denn, sie arbeiten nicht Vollzeit) zu zahlen hat.
      Grundlage ist §40 (2) (Familienzuschlag Kind) und (5) sogenannte Konkurrenzregelung des Bundesbesoldungsgesetzes.


      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Das Jahr entdet ja demnächst und dann stehen ja einige Änderungen an, das heißt Erhöhung der Grundsteuer und Krankenkasse etc.

      Ich hatte das schon mal vorab der Unterhaltskasse mitgeteilt, diese teilten mir geich mit das ja die Grundsteuer nicht in die Berechnung geht. Da bin ich aber erstaunt denn im Internet steht das diese wohl angerechnet werden müssen, da ja auch Vermieter eine Erhöhung der Grundsteuer in die Miete bzw. auf die Mieter übertragen.
      Kann man ja nicht einfach sagen das Hauseigentümer davon ausgenommen sind, wir haben ja auch die Hausrate + Grundsteuer etc. als Kosten selbst zu tragen.

      Ich hab so das Gefühl das die Unterhaltskasse nicht ganz so richtig rechnet mir gegenüber, Väter sind ja immer die bösen
    • Aber die Grundsteuer kann ja auf die Miete umgelegt werden, dadurch steigt ja die Miete und diese wird ja beim Unterhalt angerechnet.
      Denn stimmt ja das ganze Unterhaltssystem gar nicht mehr.
      Väter sollen jede Menge zahlen und ambesten auf der Straße leben damit die Mutter ein lotter Leben führen kann.

      Krankenkasse steigt bei mir von 377 auf 496€.

      Unterhalt wird doch so berechnet.

      Jahresgehalt durch 12 und der Summe X wird was abgezogen?
      Krankenkasse und sonst nix? Es bleibt der Selbstbehalt von 14xx wovon ich ALLES bestreiten muss.
      Also Summe X - PKV - Selbstbehalt und der Rest ist dann Unterhalt?

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    • Hallo Funplay,

      wie kommst Du darauf, dass die Miete beim Unterhalt angerechnet wird?
      Im Selbstbehalt ist für Wohnen ein Anteil enthalten.
      Ich habe gerade die aktuelle Höhe nicht im Kopf, ist aber in den meisten Leitlinien nachzulesen.
      Ein unterhaltsverpflichteter Elternteil kann unter konkreten Nachweis, dass er keine Wohnung zu diesem Mietanteil bekommt, Hochsetzung des Selbstbehalts anstreben.
      Wenn man aber mit mehreren zusammen wohnt, ist ja die Miete sowieso (nur) anteilig zu berücksichtigen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Funplay,

      in der DD 2024 Punkt 5 heißt es sinngemäß dazu:
      Es sind im notwendigen SB 520 Euro für Wohnkosten inkl. umlagefähiger Nebenkosten enthalten.
      Im angemessenen SB sind es 650 enthalten.
      Weiter soll der jeweilige SB angehoben werden, wenn die Wohnkosten höher und nicht unangemessen sind.
      Da Du mit Ehefrau und weiterem (gemeinsamen?) Kind zusammen lebst, entfällt ja nicht der gesamte Mietanteil auf Dich.
      Außerdem ist für mich erstmal fraglich, ob die höhere Grundsteuer, umgelegt auf 12 Monate tatsächlich so viel höher ist bei Euch.
      Das kann ich aber nicht beurteilen.

      Trotzdem: die "Unterhaltskasse" hat Recht. Grundsteuer wird nicht weiter abgezogen.

      Gruß Tanja
    • Das ist klar, dass ich dies teilen muss.
      700 wäre mein "Mietanteil" nenne ich es mal und das ist auch nur kalt da ist nix weiter drin.
      Die Unterhaltsrechner sind auch ziemlich schwammig und Hilfe von einer Behörde gibt es nicht, hilfe bekommt nur der, der Unterhalt beantragt der andere zahlende Elternteil muß zusehen ob die Berechnung wirklich stimmt.
      Es setzt sich keiner hin und rechnet die ganzen Ausgaben mal mit einem durch nur wenn der € rollt etc.
    • Google mal nach
      Checkliste zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen pdf

      Da kannst du sehen, was man alles berücksichtigen kann.

      Ansonsten gibt es ja nächstes Jahr auch eine neue DT 2025.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      in vielen dieser "Tabellen" (von Anwälten) steht die Grundsteuer als zulässige Abzugsposition drin.
      Dies ist aber nicht richtig

      Haufe schreibt dazu wrote:

      Nach der - geänderten - Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.5.2009 - XII ZR 78/08, FamRZ 2009, 1300) durch die hinsichtlich der abzugsfähigen Kosten die Unterscheidung von verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Nebenkosten aufgegeben sei, könnten vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten grundsätzlich nur dann vom Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich nicht um umlagefähige Kosten i.S.v. §§ 556 Abs. 1 BGB, 1, 1 BetrKV handele.
      Anerkanntermaßen handele es sich bei den Positionen Grundsteuer und Gebäudeversicherung um auf den Mieter umlagefähige Kosten (BGH, a.a.O., OLG Hamm, FamRZ 2003, 460; OLG Brandenburg NJW 2008, 2268; Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rz. 337 m.w.N.).
      Ich hab nun natürlich nicht gesucht, ob der BGH inzwischen wieder eine Kehrtwende gemacht hat...
      Ansonsten gilt für den TO:
      Die Berechnung ist oben beschrieben - bereits auf seine 1. Frage wurde ihm diesbezüglich geantwortet.
      Und, wenn ich mich recht erinnere, war auch die (nicht abzugsfähige) Grundsteuer schon Thema.
      Wenn er unseren Erfahrungen nicht traut, hat er mehrere Möglichkeiten:
      1. Er glaubt der UV-Kasse
      2. Er ist Isuv-Mitglied und lässt einen Vertragsanwalt über die Berechnung schauen
      3. Er nimmt Geld in dir Hand (190 Euro? Erstberatungsgebühr) und lässt einen Anwalt rüberschauen.

      Den Rest habe ich doch wieder gelöscht....

      Gruß Tanja