Zuständigkeit Gericht

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    • Zuständigkeit Gericht

      Soweit ich weiss, ist die Zuständigkeit des Gerichts der letzte gemeinsame Wohnort. Da ich jetzt aber viel weiter von dort weg wohne und gerne einen RA, dem ich vertrauen kann habe, bin ich im Konflikt. Denn wenn es zur Scheidung in eine andere Stadt ginge, bedeutet das das der "fremde" RA nicht kundig ist über Richter etc. und ganz zu schweigen von den immensen Reisekosten. Hat jemd damit Erfahrung?
    • hallo,

      frag doch mal bei den Anwälten vor Ort, ob sie Kontaktanwälte in deinem alten Wohnort haben.
      Die Frage ist auch, was ist alles zu klären: die reine Scheidung, trennungsunterhalt, kindesunterhalt, gemeinsames Haus, strittiger Zugewinn?
      je weniger Streitpunkte ihr habt, um so weniger stellt ein Anwalt am Gerichtsort ein Problem dar.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank für die prompte Antwort. Im Moment geht es mir primär darum, schnellstmöglich den Trennungsunterhalt einzufordern. Schon das gestaltete sich nicht einfach, weil mein RA vor Ort, mich seit Ende März hinhält. All die anderen wichtigen Fragen mögen noch relevant werden und es wäre sicherlich gut, alle die Punkte in einem Verfahren vor der Scheidung zu klären.

      Ich rechne damit, dass es auch um einen strittigen Zugewinn gehen wird. Momentan aber bräuchte ich dringend den verlässlichen Trennungsunterhalt eingefordert. Er wurde schon ausgerechnet, aber jetzt um fast Hälfte gekürzt.
    • Herzlichen Dank - ich muss nochmal nachfragen: die Scheidung ist mir bislang nur angekündigt worden. Bislang dachte ich, dass der letzte gemeinsame wohnort, die letzte gemeinsame Wohnung auch die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmt. Verstehe ich das richtig, dass wenn ich die Scheidung einreiche, mein neuer wohnort auch die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt?
    • Das verstehst Du richtig Sonnenlicht. Das zuständige Familiengericht ist immer das wo diie Scheidung eingereicht wird und Du hast den Vorteil Deinen Anwalt direkt vor Ort zu haben. Der wird sich dann auch um die korrekte Berechnung des Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes kümmern. Ich würde das jetzt schnellst möglich Angehen.

      LG Hugoleser
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