Hello,
ich mal wieder. Hier eine stichpunktartige Sachlage. Geschieden seit Frühjahr 2022. Zwei Kinder, einer volljährig in Ausbildung fällt aus der Unterhaltsberechnung raus, der andere 17 macht Schule, wird demnächst 18 (dann privilegiert volljährig, weil Schule und unter 21). Ich wohne (immer noch , seit 5 Jahren), getrennt und geschieden in einem Einfamilienhaus mit meine beiden Söhnen und Ex-Frau. Für den 17jährigen zahle ich, trotz der gemeinsamen Unterbringung, seit längerem Unterhalt nach DT.
Jetzt bin ich am rechnen wie sich der Unterhalt ab 18 aufgrund der Barunterhaltspflicht beider Elternteile nach Bildung einer Quote berechnet (vorausgesetzt beide arbeiten und sind Leistungsfähig).Meine Ex Frau möchte gerne das Haus übernehmen (Eigentumsverhältnisse 50/50) und mich auszahlen. Würde Sie das Haus übernehmen, muss sie einen Kredit aufnehmen und hätte Schulden. Ebenfalls müsste sie sich für die Unterhaltsberechnung ca.1200€ Wohnwert (Miete Haus) als Einkommen anrechnen lassen. Jetzt zu meiner Frage: Im Unterhaltsrechner steht, das man sich Schulden die während oder vor der Ehe entstanden sind, oder als Ehebedingte Schulden betitelt werden, als einkommensmindernd wieder bei der Unterhaltberechnung abziehen kann.
Wären diese beschriebenen, aus meiner Sicht, "NEUEN" Schulden mein Ex Frau, bei einer hypothetischen Unterhaltsberechnung überhaupt abziehbar, weil nicht ehebedingt?
Aus meiner Sicht darf sie es nicht einkommensmindernd berücksichtigen? Die Altschulden, nicht mehr viel, möchte sie bei Hausübernahme gemeinsam ablösen. Wenn sie die Altschulden übernehmen würde und weiter tilgt, wäre das vielleicht eher anrechenbar.
Vielen Dank für Eure Antworten
LG Theo
ich mal wieder. Hier eine stichpunktartige Sachlage. Geschieden seit Frühjahr 2022. Zwei Kinder, einer volljährig in Ausbildung fällt aus der Unterhaltsberechnung raus, der andere 17 macht Schule, wird demnächst 18 (dann privilegiert volljährig, weil Schule und unter 21). Ich wohne (immer noch , seit 5 Jahren), getrennt und geschieden in einem Einfamilienhaus mit meine beiden Söhnen und Ex-Frau. Für den 17jährigen zahle ich, trotz der gemeinsamen Unterbringung, seit längerem Unterhalt nach DT.
Jetzt bin ich am rechnen wie sich der Unterhalt ab 18 aufgrund der Barunterhaltspflicht beider Elternteile nach Bildung einer Quote berechnet (vorausgesetzt beide arbeiten und sind Leistungsfähig).Meine Ex Frau möchte gerne das Haus übernehmen (Eigentumsverhältnisse 50/50) und mich auszahlen. Würde Sie das Haus übernehmen, muss sie einen Kredit aufnehmen und hätte Schulden. Ebenfalls müsste sie sich für die Unterhaltsberechnung ca.1200€ Wohnwert (Miete Haus) als Einkommen anrechnen lassen. Jetzt zu meiner Frage: Im Unterhaltsrechner steht, das man sich Schulden die während oder vor der Ehe entstanden sind, oder als Ehebedingte Schulden betitelt werden, als einkommensmindernd wieder bei der Unterhaltberechnung abziehen kann.
Wären diese beschriebenen, aus meiner Sicht, "NEUEN" Schulden mein Ex Frau, bei einer hypothetischen Unterhaltsberechnung überhaupt abziehbar, weil nicht ehebedingt?
Aus meiner Sicht darf sie es nicht einkommensmindernd berücksichtigen? Die Altschulden, nicht mehr viel, möchte sie bei Hausübernahme gemeinsam ablösen. Wenn sie die Altschulden übernehmen würde und weiter tilgt, wäre das vielleicht eher anrechenbar.
Vielen Dank für Eure Antworten
LG Theo