Hallo zurück!
Meine Ex ist nun, nachdem sie ihre Klage gegen meine eingereichte Zwangsversteigerung vor dem OLG verloren hat, Hals über Kopf aus dem von ihr bewohnten Haus ausgezogen.
Drei Jahre hatte ich ihr diverse Vorschläge bezüglich des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Hauses unterbreitet und nicht eine Antwort bekommen. Eine Miete/ Nutzungsentschädigung wollte sie natürlich auch nicht zahlen. Ich hatte diese rechtswirksam gefordert, aber bisher auf eine Klage verzichtet, weil es zu einer Anrechnung über den Trennungsunterhalt/ Wohnvorteil kommen sollte. Meine Anwältin riet mir von einer Klage ab.....aber auch darüber hat das Gericht nach 4 Jahren noch nicht entschieden, Ich hätte mal klagen sollen.
Nun kam gestern ihr Schreiben, dass sie auf meinen Wunsch ausgezogen sei. Sie fordert von mir die hälftige Beteiligung an dem noch bestehenden Hypothekendarlehen. Wir sind beide Darlehensnehmer. Ich hatte mich von ihr vor einem Jahr mit einem von ihr unterzeichneten Schreiben im Innenverhältnis von den Forderungen der Bank aus dem Vertrag freistellen lassen.
Das Schreiben hat sie nun widerrufen, weil es angeblich nur unter psychischen Druck meinerseits unterschrieben wurde.
Klar ist, wenn die Bank ihr Geld nicht kriegt, wird sie es selbst in die Zwangsversteigerung geben. Ich hoffe mal, dass sie weiterzahlt. Es sind 500,- und bei ihrem leistungslosen Einkommen sind das Peanuts. Hätte eine Klage ihrerseits auf hälftige Beteiligung trotz Freistellungsschreiben an mich Aussicht auf Erfolg?
Wie ist es mit der Nutzungsentschädigung? Sie zieht aus ohne Absprache, lässt das Haus leer stehen, weil sie es sich leisten kann und ich habe keine Einkünfte aus meinem hälftigen Eigentum?
Danke!
P.S. : Lustigerweise ist sie trotz mehrerer Stalking-/ Gewalt-/ Diebstahlvorwürfe in meine Nähe gezogen......kann ich jetzt auch einen Stalkingvorwurf erheben?
Meine Ex ist nun, nachdem sie ihre Klage gegen meine eingereichte Zwangsversteigerung vor dem OLG verloren hat, Hals über Kopf aus dem von ihr bewohnten Haus ausgezogen.
Drei Jahre hatte ich ihr diverse Vorschläge bezüglich des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Hauses unterbreitet und nicht eine Antwort bekommen. Eine Miete/ Nutzungsentschädigung wollte sie natürlich auch nicht zahlen. Ich hatte diese rechtswirksam gefordert, aber bisher auf eine Klage verzichtet, weil es zu einer Anrechnung über den Trennungsunterhalt/ Wohnvorteil kommen sollte. Meine Anwältin riet mir von einer Klage ab.....aber auch darüber hat das Gericht nach 4 Jahren noch nicht entschieden, Ich hätte mal klagen sollen.
Nun kam gestern ihr Schreiben, dass sie auf meinen Wunsch ausgezogen sei. Sie fordert von mir die hälftige Beteiligung an dem noch bestehenden Hypothekendarlehen. Wir sind beide Darlehensnehmer. Ich hatte mich von ihr vor einem Jahr mit einem von ihr unterzeichneten Schreiben im Innenverhältnis von den Forderungen der Bank aus dem Vertrag freistellen lassen.
Das Schreiben hat sie nun widerrufen, weil es angeblich nur unter psychischen Druck meinerseits unterschrieben wurde.
Klar ist, wenn die Bank ihr Geld nicht kriegt, wird sie es selbst in die Zwangsversteigerung geben. Ich hoffe mal, dass sie weiterzahlt. Es sind 500,- und bei ihrem leistungslosen Einkommen sind das Peanuts. Hätte eine Klage ihrerseits auf hälftige Beteiligung trotz Freistellungsschreiben an mich Aussicht auf Erfolg?
Wie ist es mit der Nutzungsentschädigung? Sie zieht aus ohne Absprache, lässt das Haus leer stehen, weil sie es sich leisten kann und ich habe keine Einkünfte aus meinem hälftigen Eigentum?
Danke!
P.S. : Lustigerweise ist sie trotz mehrerer Stalking-/ Gewalt-/ Diebstahlvorwürfe in meine Nähe gezogen......kann ich jetzt auch einen Stalkingvorwurf erheben?