Beteiligung an Hypothekendarlehen trotz Freistellung im Innenverhältnis

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    • Beteiligung an Hypothekendarlehen trotz Freistellung im Innenverhältnis

      Hallo zurück!
      Meine Ex ist nun, nachdem sie ihre Klage gegen meine eingereichte Zwangsversteigerung vor dem OLG verloren hat, Hals über Kopf aus dem von ihr bewohnten Haus ausgezogen.
      Drei Jahre hatte ich ihr diverse Vorschläge bezüglich des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Hauses unterbreitet und nicht eine Antwort bekommen. Eine Miete/ Nutzungsentschädigung wollte sie natürlich auch nicht zahlen. Ich hatte diese rechtswirksam gefordert, aber bisher auf eine Klage verzichtet, weil es zu einer Anrechnung über den Trennungsunterhalt/ Wohnvorteil kommen sollte. Meine Anwältin riet mir von einer Klage ab.....aber auch darüber hat das Gericht nach 4 Jahren noch nicht entschieden, Ich hätte mal klagen sollen.
      Nun kam gestern ihr Schreiben, dass sie auf meinen Wunsch ausgezogen sei. Sie fordert von mir die hälftige Beteiligung an dem noch bestehenden Hypothekendarlehen. Wir sind beide Darlehensnehmer. Ich hatte mich von ihr vor einem Jahr mit einem von ihr unterzeichneten Schreiben im Innenverhältnis von den Forderungen der Bank aus dem Vertrag freistellen lassen.
      Das Schreiben hat sie nun widerrufen, weil es angeblich nur unter psychischen Druck meinerseits unterschrieben wurde.
      Klar ist, wenn die Bank ihr Geld nicht kriegt, wird sie es selbst in die Zwangsversteigerung geben. Ich hoffe mal, dass sie weiterzahlt. Es sind 500,- und bei ihrem leistungslosen Einkommen sind das Peanuts. Hätte eine Klage ihrerseits auf hälftige Beteiligung trotz Freistellungsschreiben an mich Aussicht auf Erfolg?
      Wie ist es mit der Nutzungsentschädigung? Sie zieht aus ohne Absprache, lässt das Haus leer stehen, weil sie es sich leisten kann und ich habe keine Einkünfte aus meinem hälftigen Eigentum?
      Danke!
      P.S. : Lustigerweise ist sie trotz mehrerer Stalking-/ Gewalt-/ Diebstahlvorwürfe in meine Nähe gezogen......kann ich jetzt auch einen Stalkingvorwurf erheben?
    • Hallo Bigpuster,
      der Bank ist es egal, was ihr im Innenverhältnis vereinbart habt: Sie will die monatlichen Raten haben, gleichgültig von wem.
      Wenn niemand zahlt wird sie nach ca. 3 Monaten die Zwangsversteigerung beantragen und ihr erhaltet bei der Schufa einen Negativ-Eintrag.
      Ich empfehle ein Gespräch mit der Bank, auch unter Hinweis auf die von dir beantragte Teilungsversteigerung.

      Die Nutzungsentschädigung fällt nun weg, weil auch deine Frau das Haus nicht nutzt.

      Ggf. kann sie nun eine Neuberechnung des Trennnungsunterhalts fordern.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo und Danke!
      Das der Bank es egal ist, ist mir klar. Schufa ist mir auch egal. Ich komme sowieso finanziell nicht mehr auf die Beine.
      Meine Ex scheint - ich muss da vorsichtig sein, denn ihre Wünsche wechseln häufig - kein Interesse an der Zwangsversteigerung zu haben, sonst hätte sie das Ding auch aussitzen können. Also hoffe ich mal, dass sie blufft und weiterzahlt. Die Frage ist
      1. kann sie trotz ihres Schreibens, in dem sie mich von den Forderungen der Bank aus dem Kreditvertrag freigestellt hat, erfolgreich auf Zahlung der halben monatlichen Rate verklagen?
      2. sie zieht nach vier Jahren Hals über Kopf ohne Kommunikation über die weitere Verwendung des Hauses aus, lässt es leer stehen und trägt keine Verantwortung für den Verlust durch leerstand?
      3. kann ich eigentlich jetzt einziehen?!
      Danke
    • Du stellst Fragen, die wir hier nicht beantworten können, sondern nur ein Gericht

      1. wenn Ihre Argumente vor Gericht schlüssig vorgetragen werden können, dann ja, sonst nein
      2. was hindert dich an 3.?
      3. warum nicht? Dann bist du allerdings dran mit Nutzungszahlung bzw. Miete

      Wir können dich hier weder rechtssicher beruhigen noch in Panik versetzen. In deinem Fall würde ich das ganze mit einem Anwalt besprechen.
      An deinen Fragen sieht man auch, dass du das ganze sehr emotional nimmst. Fahr ein wenig runter und versuche das sachlich zu klären. Irgendwelcher Stalking Quatsch wird dich nullkommanull weiterbringen und nur Energie rauben. Such dir einen Anwalt oder eine Anwältin, die das ganze nüchtern und pragmatisch handhabt. Und heul der bitte nicht die Ohren voll in den Gesprächen, ich weiß, ist manchmal schwer, aber das ist Zeitverschwendung.