Versicherung -Beihilfe/Beamtenrecht

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    • Versicherung -Beihilfe/Beamtenrecht

      Mein Mann möchte, dass ich von nun an meine Arztrechnungen selbst einreiche. Er datiert den Trennungszeitpunkt im alten Jahr. Bislang ging ich davon aus, dass ich dem widersprechen kann, wenn ein Scheidungsbegehren im Briefkasten ist.

      Wenn ich ab jetzt meine Arztrechnungen selbst einreichen soll und in den nächsten Tagen ein Formular vorfinde, bedeutet dass, dass ich stillschweigend damit dem Trennungszeitpunkt zustimme?

      Hat jemand Erfahrung diesbezüglich?
    • hallo,

      wann war denn der trennungszeitpunkt? Gibt es da etwas nachweisliches? Seid ihr vorher beispielsweise gemeinsam in den Urlaub gefahren und darüber existiert eine Rechnung?

      Ansonsten würde ich ihm den realen trennungszeitpunkt mitteilen und dies auch der Krankenkasse und der beihilfestelle.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Liebe Sophie,

      vielen lieben Dank für die Antwort. Ich habe mich an einen RA gewandt und ihn gebeten den Trennungszeitpunkt zu korrigieren. Leider warte ich seit über einer Woche auf sein Handeln. Er erachtete das als nicht so wichtig. Ich habe zwar die gemeinsame Wohnung in einer anderen Stadt aufgegeben, aber der gemeinsame Urlaub und auch Korrespondenz ließen noch nichts von emotionaler Trennung erahnen.
      Soll ich jetzt schon Widerspruch einlegen oder erst wenn mir ein Scheidungsgesuch postalisch zugestellt wird?

      Danke für sämtliche Informationen.
    • hallo,

      rein theoretisch kannst du auch den scheidungsantrag mit dem richtigen Datum stellen.
      Vielleicht sieht der Anwalt das noch nicht als relevant an, da du ihn nicht beauftragt hast?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sonnenlicht,
      weißt du, ob dein Mann den Scheidungsantrag (zeitnah) stellen wird oder wirst du das machen?

      Ob du "Widerspruch" bei der Beihilfestelle einlegen kannst weiß ich nicht, aber du kannst, falls dir von dort Leistungen verweigert werden sollten, darauf hinweisen, dass du keinen Scheidungsantrag gestellt hast und dir vom Gericht noch keine Mitteilung über einen Scheidungsantrag deines Mannes zugestellt wurde.
      Nach meiner Kenntnis verlierst du den Beihilfeanspruch erst nach rechtskräftiger Scheidung.

      Noch ein Hinweis:
      Falls du unterhaltsberechtigt und nicht selber krankenversichert bist, hast du zusätzlich zum Anspruch auf Ehegatten- oder nachehelichen Unterhalt grundsätzlich auch Anspruch auf Zahlung deines künftigenKrankenversicherungs-Beitrages.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo @Sonnenlicht,

      die Beihilfe endet erst nach der Rechtskraft der Scheidung, eine vergünstige Restkostenversicherung muss dann in eine vollwertige umgewandelt werden, oder falls das 55Lj. noch nicht vollendet ist, ist auch der Eintritt in die GKV noch möglich. Sollte das nicht möglich sein und Du in der PKV bleiben, aber a.G. fehlendem Einkommen, die Beiträge dafür nicht leisten können, greift der Hinweis von @Villa
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Ich danke euch beiden für die wertvollen Antworten. Ich bin schon über 55 - mein Mann hat mir angekündigt, dass er den Scheidungsantrag stellen wird. Bedeutet das, dass er im Rahmen des nachehelichen Unterhalts mir die Kosten für eine private vollwertige KV zahlen muss? Ich sehe vor lauter Ängsten im Moment einen ganzen Dschungel an Ungewissheiten.
      Mit Zustellung eines Scheidungsantrages verliere ich Ansprüche bei seinen Rentenanwartschaften - ich habe große Sorge, weil Altersarmut weiblich ist und es für mich sehr überraschend kam.
    • Schau mal in Deine persönlichen Nachrichten, ich habe Dir etwas geschickt.
      Wenn Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst, achte darauf, dass er sich mit den Besonderheiten des Beamtenrechts auskennt.
      Es gibt immer ein Sachgebiet beim Dienstherrn, das sich hauptsächlich um Pensionsansprüche kümmert. Ein Anruf dort kann Dir sicher weiter helfen.

      Ist Dein Mann Bundes- oder Landesbeamter?
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.