Hallo,
Ich hatte hier mal einen großen Beitrag wo es um Berechnung von Unterhalt des nun volljährigen Kindes ging. Letztendlich wurde dann ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, der an sich dann für Klarheit sorgen sollte.
Leider hat der Anwalt von mir Fehler gemacht, die in Kombination zwei meiner Rechte ausgehebelt hat. Kommt mich gerade teuer zu stehen, mein ehemaliger Anwalt wird nun in Haftung genommen.
Im Vergleich wurde festgelegt, dass das Kind Prüfungsergebnisse und Immatrikulationsbescheinigungen, etc. unverzüglich nach Erhalt an mich übermitteln soll.
Anfangs bekam ich lediglich eine bestandene Prüfung per Screenshot übermittelt und eine Immatrikulationsbescheinigung. Auf dem Screenshot war nicht einmal ein Name zu erkennen.
Ich wollte also eine vollstreckbare Ausfertigung und das Gericht teilte mit, es gäbe für mich keinen vollstreckbaren Inhalt.
Mein ehemaliger Anwalt hat immer wieder bestätigt, dass der Inhalt vollstreckbar wäre. Das Mandat war auch bereits gekündigt.
Vom dritten Semester bekam ich mit Mühe noch mal die Immatrikulationsbescheinigung, nachdem ich mitteilte, dass ich diese als Nachweis für die Steuererklärung benötige.
Inzwischen hat ein neuer Anwalt auch über §888 ZPO versucht, eine vollstreckbare Ausfertigung zu erhalten, erfolglos. Der Inhalt wurde eben nicht ausreichend detailliert festgelegt.
Man hätte also Abänderungsklage einreichen müssen. Da der Anwalt ohne mich vernünftig aufzuklären jedoch auch nicht mitgedacht hat, als vereinbart wurde, dass eine Abänderung zu meinem Vorteil nicht mehr möglich ist, wurde der Sack zugemacht.
Mir wurde gesagt, dass es nicht weniger Unterhalt werden darf, aber es bezieht eben auch eine Änderung bzgl. der mir zustehenden Auskunft mit ein.
Laut Anwalt wurden mir zwei Rechte entzogen, was sogar verboten ist und nun bekomme ich nichts mehr vom Kind.
Der Weg wird jetzt sehr kompliziert und der Ausgang, ob ich meine Rechte zurück erlangen kann, ist ungewiss.
Im nächsten Schritt muss nun der andere Anwalt in Haftung genommen werden. Ich habe echt gehofft, dass das Thema endlich geregelt ist.
Das Kind hat auch bereits über den Anwakt mitteilen lassen, dass ich nicht berechtigt wäre, die Auskünfte zu erhalten und es außerdem jetzt eine Therapie machen müsste wegen des Kontrollwahns, dass ich Leistungsbelege verlange.
Fakt ist, dass nun das vierte Semester begonnen hat und das Kind Ende des Semesters die Leistungsnachweise für das Bafög Amt vorlegen muss.
Wir vermuten, dass das Kind sich zu lange Zeit mit dem Studium ließ oder nicht mitgekommen ist und es gab bis vor kurzem nur wenig Möglichkeiten, dass Bafög zu verlängern.
Zu meinem nächsten Nachteil habe ich aufgrund eines Anzeigefehlers beim Onlinebanking auch noch den Unterhalt für April doppelt überwiesen. Das Kind weiß Bescheid und wollte Geld zurückerstattet was zu viel ist. Aber es wurde bisher noch nichts zurückgezahlt.
Ja, ich komme nicht zur Ruhe, weil ein Anwalt grobe Fehler gemacht hat.
Ich hatte hier mal einen großen Beitrag wo es um Berechnung von Unterhalt des nun volljährigen Kindes ging. Letztendlich wurde dann ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, der an sich dann für Klarheit sorgen sollte.
Leider hat der Anwalt von mir Fehler gemacht, die in Kombination zwei meiner Rechte ausgehebelt hat. Kommt mich gerade teuer zu stehen, mein ehemaliger Anwalt wird nun in Haftung genommen.
Im Vergleich wurde festgelegt, dass das Kind Prüfungsergebnisse und Immatrikulationsbescheinigungen, etc. unverzüglich nach Erhalt an mich übermitteln soll.
Anfangs bekam ich lediglich eine bestandene Prüfung per Screenshot übermittelt und eine Immatrikulationsbescheinigung. Auf dem Screenshot war nicht einmal ein Name zu erkennen.
Ich wollte also eine vollstreckbare Ausfertigung und das Gericht teilte mit, es gäbe für mich keinen vollstreckbaren Inhalt.
Mein ehemaliger Anwalt hat immer wieder bestätigt, dass der Inhalt vollstreckbar wäre. Das Mandat war auch bereits gekündigt.
Vom dritten Semester bekam ich mit Mühe noch mal die Immatrikulationsbescheinigung, nachdem ich mitteilte, dass ich diese als Nachweis für die Steuererklärung benötige.
Inzwischen hat ein neuer Anwalt auch über §888 ZPO versucht, eine vollstreckbare Ausfertigung zu erhalten, erfolglos. Der Inhalt wurde eben nicht ausreichend detailliert festgelegt.
Man hätte also Abänderungsklage einreichen müssen. Da der Anwalt ohne mich vernünftig aufzuklären jedoch auch nicht mitgedacht hat, als vereinbart wurde, dass eine Abänderung zu meinem Vorteil nicht mehr möglich ist, wurde der Sack zugemacht.
Mir wurde gesagt, dass es nicht weniger Unterhalt werden darf, aber es bezieht eben auch eine Änderung bzgl. der mir zustehenden Auskunft mit ein.
Laut Anwalt wurden mir zwei Rechte entzogen, was sogar verboten ist und nun bekomme ich nichts mehr vom Kind.
Der Weg wird jetzt sehr kompliziert und der Ausgang, ob ich meine Rechte zurück erlangen kann, ist ungewiss.
Im nächsten Schritt muss nun der andere Anwalt in Haftung genommen werden. Ich habe echt gehofft, dass das Thema endlich geregelt ist.
Das Kind hat auch bereits über den Anwakt mitteilen lassen, dass ich nicht berechtigt wäre, die Auskünfte zu erhalten und es außerdem jetzt eine Therapie machen müsste wegen des Kontrollwahns, dass ich Leistungsbelege verlange.
Fakt ist, dass nun das vierte Semester begonnen hat und das Kind Ende des Semesters die Leistungsnachweise für das Bafög Amt vorlegen muss.
Wir vermuten, dass das Kind sich zu lange Zeit mit dem Studium ließ oder nicht mitgekommen ist und es gab bis vor kurzem nur wenig Möglichkeiten, dass Bafög zu verlängern.
Zu meinem nächsten Nachteil habe ich aufgrund eines Anzeigefehlers beim Onlinebanking auch noch den Unterhalt für April doppelt überwiesen. Das Kind weiß Bescheid und wollte Geld zurückerstattet was zu viel ist. Aber es wurde bisher noch nichts zurückgezahlt.
Ja, ich komme nicht zur Ruhe, weil ein Anwalt grobe Fehler gemacht hat.