Kosten bei Trennung und Scheidung

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    • Kosten bei Trennung und Scheidung

      Ich wurde damit konfrontiert, dass mein Mann die Scheidung möchte. Den Trennungszeitpunkt möchte er nach hinten schieben, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt noch um Urlaub waren. Ich hatte zwar schon eine andere Wohnung, aber es gab gute Kommunikation und Zukunftspläne. Jetzt bin ich sogzusagen im Zugzwang. Nach aussen wurden Fakten geschaffen durch Infos an Arbeitgeber, Finanzamt und Versicherung. Mein Unterhalt wurde auf etwa die Hälfte reduziert. Ich selbst habe keine Einnahmen. Die wirtschaftliche und emotionale Abhängigkeit und das Arbeiten an der Akzeptanz verunsichern mich sehr.

      Kann mir hier jemand sagen,wie ich meine Rechte am besten kenne und die Kosten auch überschaubar bleiben?
    • hallo,

      ich würde ihm mitteilen, dass dieser trennungszeitpunkt nicht korrekt ist. Er möge sich doch bitte an den gemeinsamen Urlaub vom bis erinnern.
      Der trennungszeitpunkt könnte also frühestens der Xx.xx.xxxx sein.
      War das im letzten Jahr oder in diesem Jahr?
      ich würde mich an deiner Stelle arbeitssuchend melden. Denn nach dem trennungsjahr/Scheidung musst du imregelfall deinen eigenen Unterhalt erwirtschaften.
      Hast du Wohngeld etc. Geprüft und ggf. Beantragt?

      hol dir vom Amtsgericht einen beratungshikfeschein und geh zum anwalt.
      gerne kannst du auch die Berechnung für den Unterhalt hier einstellen, dann schauen wir einmal drüber.
      Rein theoretisch ist dir dein nochmal zu Unterhalt verpflichtet. Und im trennungsjahr kannst du auch weiter famileinversichert sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sonnenlicht,
      darf ich fragen wie lange ihr verheiratet ward oder seid? Denn es steht im Bezug von Unterhalt auch die länge der Ehedauer und ob Du während der Ehe voll oder halbtags tätig warst. Denn wie AnnaSophie schon gesagt hat bist Du für Deinen Unterhalt selbst zuständig. Es gilt aber das im Trennungsjahr Unterhalt gezahlt wird. Dann steht Dir ja noch die Baustelle des Versorgungsausgleich mit dem geerbten ( von Dir oder Deinem Mann ) ins Haus. Wie Anna Sophie schon sagte gehe morgen mal zu Deinem Amtsgericht in die Rechtsberatungsstelle und hol Dir dort den Beratungsschein. Dafür musst Du die Belege von Mietkosten , Versicherungen etc. und Deinem Einkommen mitbringen. Such Dir bitte einen Anwalt der sich auch mit Immobielien bei Versorgungsausgleich auskennt.
    • Herzlichen Dank für die beiden Antworten. Ich bin seit 1987 verheiratet und war leider nur 1 Jahr vor Geburt des ersten Kindes berufstätig. Liegt lange zurück. Habe vier Kinder geboren und seitdem nicht mehr berufstätig. Kann mir jmd. einen Hinweis für einen Anwalt geben, der sich mit Versorgungsausgleich sehr gut auskennt?
      Ich bin momentan noch sehr belastet durch die Veränderungen und jede Information ist für mich wie ein Strohhalm. Ich danke Hugoleser und AnnaSophie von ganzem Herzen für die wertvollen Hinweise.
    • Sonnenlicht, da Du nie mehr berufstätig und wenn ich auf die schnelle richtig nachgerechnet habe, warst Du 37 Jahre verheiratet. Ich denke mal das Dir da aufgrund langer Ehedauer nachehelicher Unterhalt bis zu Deiner Rente zu steht. Wegen einem guten Anwalt für Familienrecht der sich auch gut im Versorgungsausgleich ( auch mit Immobilien) auskennt würde ich einfach mal bei der für Dich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen. Du kannst aber auch einfach mal googeln welche Familienrechtler bei Dir tätig sind, da kannst Du dann mal auf die Bewertungen schauen und mal auf die jeweiligen Webseiten schauen. Die nächste Baustelle ist die Rentenversicherung, die würde ich anschreiben wegen Deinem Versicherungsverlauf und da dann schauen ob Dir die Punkte und Kindererziehungszeiten für eure Kinder angerechnet wurden. Wie lange ist es denn noch bis zu Deiner Regelaltersrente wenn ich fragen darf.
    • Entschuldigung für die späte dankbare Antwort. Ich bin noch neu im Forum und hatte große Schwierigkeiten es hinzubekommen, weil ich mich nicht angemeldet habe. Jetzt klappt es nachdem mir ein Kind geholfen hat:

      Ich bin 1966 geboren worden.

      Ganz lieben Dank für die ausführliche Info - mir hilft das enorm weiter. Ich setze gerade einen Schritt nach dem anderen. Herzlichsten Dank.
    • Da brauchst Du dich nicht zu entschuldigen. Wenn ich richtig gerechnet habe müßtest Du noch 9 Jahre bis zur Regelaltersrente arbeiten. Ich denke mal ( da must Du aber den Anwalte genau nach fragen) muss Dein Mann Dir bis dahin den ehe angemessenen Unterhalt zahlen ( wegen der langen ehedauer und sog. Hausfrauenehe) Wie hoch der Unterhalt ausfällt liegt am Verdienst Deines Mannes. Ich habe mal grade gegoogelt, aber wie gesagt das muss der Anwalt genau berechnen, ich hoffe Du hast Kopien der Gehaltsabrechnungen und Auszüge etc. So als groben Masstab mal das was ich ergoogelt habe
      Ist die unterhaltsberechtigte Person nicht erwerbstätig, stehen ihr als nachehelicher Unterhalt 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens und zusätzlich 50 Prozent der anrechenbaren sonstigen Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung, Verpachtung und Kapiteleinnahmen) des Ex-Partners zu-
    • Hallo Sonnenlicht,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Ich empfehle dir, eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht im Bereich des für die Scheidung zuständigen Amtsgerichts zu kontaktieren und dort ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
      Wenn du ISUV-Mitglied bist erhältst du von der ISUV-Bundesgeschäftsstelle einen Berechtigungsschein für ein Beratungsgespräch mit einer ISUV-Anwältin oder einem ISUV-Anwalt in deiner Nähe für eine Stunde. das ca. 50 Euro kostet.
      Ich empfehle weiter, dass du dich balgmöglicht, also nicht erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres, möglichst nachweislich um einen Arbeitsplatz bemühst. Nach Ablauf von einem Trennungsjahr kann dir ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Dieses wird deinen Anspruch auf Trennungsunterhalt verringern.
      Über die Durchführung des Versorgungsausgleichs würde ich mir keine Gedanken machen, denn dieser wird vom Gericht im Scheidungsverfahren geklärt. Wenn dein Mann einen deutlich höheren Anspruch auf Versorgungs- oder Rentenanwartschaften als du hat, muss er davon einen (deutlich höheren) Teil an dich abgeben".

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Liebe Villa, allerherzlichsten Dank für diese wertvollen Informationen, das hilft mir sehr sehr weiter. Wie schaut es aus, wenn ich wegen Depressionen schon eine ganze Weile in Behandlung bin. Ich war seit den 90er Jahren nicht mehr berufstätig.
      ich bin unendlich dankbar für dieses tolle Forum. LG
    • hallo,

      ich gehe davon aus, dass du bei einem Facharzt in Behandlung bist.
      Bist du seitdem arbeitsunfähig geschrieben? Dies solltest du machen, damit du beim Arbeitsamt als nicht vermittelbar giltst mit deiner Erkrankung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen ☀️, ich habe einen Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik hinter mir und werde noch von einem Therapeuten begleitet.
      Die ganze Trennungssituation verstärkt wieder meine Ängste, die vielen juristischen Fragestellungen, der Alltag und die neu Situation überfordern mich. Ich hatte eine Hausfrauenehe seit 1987 und eine nicht leichte Ehe. Eigentlich wollte ich mich um meine körperliche und seelische Gesundheit kümmern.
      Es kommt alles auf mich überein. Ich weiß gar nicht, wo anfangen.
      Liebe AnnaSophie, allerherzlichsten Dank für diesen wertvollen Hinweis. Danke.
    • Guten Morgen Sonnenlicht,
      Du hast mit Sicherheit 4 tolle Kinder die Dich auf diesem für Dich schwierigen Weg unterstützen, auch Dein Therapeut wird Dir den Rücken stärken für diese Herausforderungen. Wir helfen Dir mit unserem Rat soweit wir es können auch. Denk immer daran wenn Du meinst Du schaffst es nicht, Berge erklimmst Du auch nicht mit einem Schritt, sondern nur mit einem Schritt nach dem anderen. Der Rat von AnnaSophie und Villa ist sehr gut, vor allem wegen Deiner Erkrankung, denn diese wirkt sich auch aus auf die Dauer der Unterhaltszahlungen.