A hat Immobilie geerbt. Diese wurde beim Notar auf einen Wert von 200.000€ festgesetzt, um Gebühren zu sparen. Der tatsächliche Wert lag bei 400.000€. Jetzt ist die Immobilie 450.000€ wert. Wird nun beim Versorgungsausgleich für B 450.000€ - 200.000€ oder 450.000€ - 400.000€ gerechnet?
geerbte Immobilie
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hallo,
das ist schwierig zu beantworten. Ich würde aber vermuten, dass der beim Notar festgelegte Wert zählt.
SophieNiemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten! -
Hallo Sonnenlicht,
deine Frage zielt nicht auf den Versorgungsausgleich sondern auf den Zugewinnausgleich ab.
Die Problematik ist "typisch" für die geschilderte Situation: Weil man aus "Sparsamkeitsgründen" gegenüber dem Notar falsche Angaben zum tatsächlichen Wert der Immobilie macht, gibt es nun möglicherweise Diskussionen beim Zugewinnausgleich.
Leider kann ich keine eindeutige Antwort auf die gestellte Frage geben.
Denkbar ist folgendes: Der Erbe ist damit einverstanden, dass 400 000 € (zuzüglich Indexierung) zugrundegelegt werden, oder es gibt keine Einigung, und dann möglicherweise einen Rechtsstreit. In diesem werden vermutlich die 200 000 € als Berechnungsgrundlage genommen, denn wer kann schließlich beweisen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Erbschaft den doppelten Wert hatte? Außerdem mögen es die Richter nicht, wenn - wie in diesem Fall - "getrickst" wird.
Gruß
VillaLeben und leben lassen