Hallo ich bin verwirrt.
Ich habe mich die letzten Tage explizit mit der Kindergrundsicherung beschäftigt aber auch mit der Aussage das der Unterhaltsvorschuss dann wegfällt, was Fragen bei mir aufwirft.
Doch zuerst meine Geschichte:
Mit meiner EX habe ich 2 Kinder eins 16 und eins 12 Jahre alt, wir hatten uns auf einen Unterhalt X geeinigt, jetzt will sie allerdings Unterhaltsvorschuss beantragen, weil ich deutlich unter DD Tabelle liege. (Anm v. Verfasser, die DD Tabelle ist menschenunwürdig, die Beträge die da abgerufen werden, werde ich im Leben im Osten als Mittelschicht nicht verdienen, das ist utopisch und natürlich sehen Realitäten in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich aus)
Nicht falsch verstehen, das ist ihr gutes Recht und ich stelle das nicht in Frage.
Mit meiner jetzigen Partnerin habe ich ein Kind. Das heißt ich bin 3 Kindern Unterhalt verpflichtet. Ich habe einen Selbstbehalt von 1450 Euro + 150 Euro Werbekosten. Mit dem Unterhalt für das letztgeborene Kind komm ich auf ca. 1750 Euro die mir von meinem Gehalt übrig bleiben würden. Ich überlege eine private Altersvorsorge zu machen, bin mir aber nicht sicher ob es mein bereinigtes Einkommen überhaupt verändert, weil ich ja eine Mangelfallberechnung bin.
So wie es aussieht wird meine Ex also UV je Kind von 395 € minus meinen zahlbaren Unterhalt beantragen. Das was das JA als Unterhaltsvorschuss ausgleicht, sind meine Schulden. Das kann ich auch nicht ändern, auch nicht wenn ich mich woanders bewerbe. Da würde ich eher weniger verdienen, und auch kann ich keine 30 Bewerbungen im Monat schreiben, weil es keine Stellen gibt die dazu auch noch besser bezahlt werden. Egal. Kommen wir zur Kindergrundsicherung:
Laut kinder-grund-sicherung. de soll die Kindergrundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes sichern. Jetzt zitiere ich: "Da der bisherige Unterhaltsvorschuß diesen Bedarf abdeckte, ist er durch die Kindergrundsicherung obsolet geworden. Gleiches gilt bei Unterhaltsanspruch des Kindes bei niedrigem Einkommen. Nur ein Unterhaltsanspruch der über den Zahlbetrag der Kindergrundsicherung hinausgeht, kann eingeklagt werden"
Meine Fragen:
1)Wenn der Unterhaltsvorschuss obsolet ist, heißt das auch das nach in Kraft treten des Gesetzes, das JA diesen Betrag vom Vater nicht mehr zurückfordern kann?
Meiner Einschätzung ist das so! Eine Leistung die nicht mehr existiert, nicht mehr beantragt werden kann, kann man dann auch nicht zurückfordern, da die Grundlage fehlt.
2) Wenn ich das richtig verstehe kann eine Unterhaltsleistung nur dann eingeklagt werden, wenn es über die Kindergrundsicherung hinaus geht. Das heißt ich rechne zukünftig den Unterhalt den ich zahlen muss- die Kindergrundsicherung??
3)Wenn das sozioökonomische Existenzminimum an erster Stelle steht, dann mindern ja andere "Leistungen" die vorher nicht beantragt wurden den Betrag des imaginären Unterhaltsvorschu& Was meine: derzeit wurde der Unterhaltsvorschuss - zahlender Unterhalt berechnet. Das wären sagen wir 395 Euro - 200 € geleisteter Unterhalt. UV wäre dann 195 Euro. Durch die Grundsicherung und das Exitenzminimum wäre ja dann z.B. der Kinderzuschlag mit drin, was wieder den UV verringern würde.
4)Bringt die Grundsicherung mehr Gerechtigkeit für Unterhaltspflichtige/Unterhaltsempfänger? Ich meine, mir wäre schon geholfen, wenn ich 195 € weniger Schulden hätte, sollte das Gesetz im Januar 25 in Kraft treten. Gleichzeitig wird erhaltener Unterhalt nur noch mit 45 % angerechnet statt mit 100 Prozent.
Nicht falsch verstehen, ich möchte Unterhalt zahlen und wenn ich 3000 Euro Netto hätte, wäre das kein Thema. Aber ich kenne niemanden hier (es sei den leitend) der auch nur annährend in Ostdeutschland wo ich lebe soviel bekommt. Ganz im Gegenteil...
Bitte lasst uns ergebnisoffen diskutieren. Das Unterhaltsrecht ist weder für Unterhaltsempfänger noch für Unterhaltsleistende einfach und gerecht. Ganz im Gegenteil, eine Seite kann und wird sich immer als Verlierer sehen. Daher würde ich mich über eine unaufgeregte Diskussion freuen
Ich habe mich die letzten Tage explizit mit der Kindergrundsicherung beschäftigt aber auch mit der Aussage das der Unterhaltsvorschuss dann wegfällt, was Fragen bei mir aufwirft.
Doch zuerst meine Geschichte:
Mit meiner EX habe ich 2 Kinder eins 16 und eins 12 Jahre alt, wir hatten uns auf einen Unterhalt X geeinigt, jetzt will sie allerdings Unterhaltsvorschuss beantragen, weil ich deutlich unter DD Tabelle liege. (Anm v. Verfasser, die DD Tabelle ist menschenunwürdig, die Beträge die da abgerufen werden, werde ich im Leben im Osten als Mittelschicht nicht verdienen, das ist utopisch und natürlich sehen Realitäten in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich aus)
Nicht falsch verstehen, das ist ihr gutes Recht und ich stelle das nicht in Frage.
Mit meiner jetzigen Partnerin habe ich ein Kind. Das heißt ich bin 3 Kindern Unterhalt verpflichtet. Ich habe einen Selbstbehalt von 1450 Euro + 150 Euro Werbekosten. Mit dem Unterhalt für das letztgeborene Kind komm ich auf ca. 1750 Euro die mir von meinem Gehalt übrig bleiben würden. Ich überlege eine private Altersvorsorge zu machen, bin mir aber nicht sicher ob es mein bereinigtes Einkommen überhaupt verändert, weil ich ja eine Mangelfallberechnung bin.
So wie es aussieht wird meine Ex also UV je Kind von 395 € minus meinen zahlbaren Unterhalt beantragen. Das was das JA als Unterhaltsvorschuss ausgleicht, sind meine Schulden. Das kann ich auch nicht ändern, auch nicht wenn ich mich woanders bewerbe. Da würde ich eher weniger verdienen, und auch kann ich keine 30 Bewerbungen im Monat schreiben, weil es keine Stellen gibt die dazu auch noch besser bezahlt werden. Egal. Kommen wir zur Kindergrundsicherung:
Laut kinder-grund-sicherung. de soll die Kindergrundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes sichern. Jetzt zitiere ich: "Da der bisherige Unterhaltsvorschuß diesen Bedarf abdeckte, ist er durch die Kindergrundsicherung obsolet geworden. Gleiches gilt bei Unterhaltsanspruch des Kindes bei niedrigem Einkommen. Nur ein Unterhaltsanspruch der über den Zahlbetrag der Kindergrundsicherung hinausgeht, kann eingeklagt werden"
Meine Fragen:
1)Wenn der Unterhaltsvorschuss obsolet ist, heißt das auch das nach in Kraft treten des Gesetzes, das JA diesen Betrag vom Vater nicht mehr zurückfordern kann?
Meiner Einschätzung ist das so! Eine Leistung die nicht mehr existiert, nicht mehr beantragt werden kann, kann man dann auch nicht zurückfordern, da die Grundlage fehlt.
2) Wenn ich das richtig verstehe kann eine Unterhaltsleistung nur dann eingeklagt werden, wenn es über die Kindergrundsicherung hinaus geht. Das heißt ich rechne zukünftig den Unterhalt den ich zahlen muss- die Kindergrundsicherung??
3)Wenn das sozioökonomische Existenzminimum an erster Stelle steht, dann mindern ja andere "Leistungen" die vorher nicht beantragt wurden den Betrag des imaginären Unterhaltsvorschu& Was meine: derzeit wurde der Unterhaltsvorschuss - zahlender Unterhalt berechnet. Das wären sagen wir 395 Euro - 200 € geleisteter Unterhalt. UV wäre dann 195 Euro. Durch die Grundsicherung und das Exitenzminimum wäre ja dann z.B. der Kinderzuschlag mit drin, was wieder den UV verringern würde.
4)Bringt die Grundsicherung mehr Gerechtigkeit für Unterhaltspflichtige/Unterhaltsempfänger? Ich meine, mir wäre schon geholfen, wenn ich 195 € weniger Schulden hätte, sollte das Gesetz im Januar 25 in Kraft treten. Gleichzeitig wird erhaltener Unterhalt nur noch mit 45 % angerechnet statt mit 100 Prozent.
Nicht falsch verstehen, ich möchte Unterhalt zahlen und wenn ich 3000 Euro Netto hätte, wäre das kein Thema. Aber ich kenne niemanden hier (es sei den leitend) der auch nur annährend in Ostdeutschland wo ich lebe soviel bekommt. Ganz im Gegenteil...
Bitte lasst uns ergebnisoffen diskutieren. Das Unterhaltsrecht ist weder für Unterhaltsempfänger noch für Unterhaltsleistende einfach und gerecht. Ganz im Gegenteil, eine Seite kann und wird sich immer als Verlierer sehen. Daher würde ich mich über eine unaufgeregte Diskussion freuen