Hilfe bei Herausforderungen der gemeinsamen Elternschaft gesucht, Sorgerecht

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    • Hilfe bei Herausforderungen der gemeinsamen Elternschaft gesucht, Sorgerecht

      Ich stehe vor einem Dilemma und würde gerne eure Meinung hören. Meine Ex-Frau schweigt beharrlich zu Fragen bezüglich der gemeinsamen Erziehung unseres Kindes. Ich habe dokumentiert, dass sie sich weigert, an vermittelten Gesprächen teilzunehmen.

      Trotz mindestens drei Anfragen für Treffen, von denen eins zu einem unpassenden Zeitpunkt stattfand, und die anderen beiden bislang unbeantwortet blieben (obwohl ich um Vorschläge gebeten habe, wann es der anderen Partei passen würde), gibt es keine Reaktion.

      Zahlreiche Nachrichten und Anfragen bleiben unbeantwortet. Zudem werden willkürliche Entscheidungen bezüglich der Gelder unseres Kindes getroffen, obwohl ich darum gebeten habe, sich zu treffen und darüber zu sprechen (eine Summe Bargeld wurde aus dem gemeinsamen Anlagekonto entnommen, aber es gibt keine Informationen von der anderen Partei, wohin es gegangen ist).

      Es entsteht ein Gefühl der Stagnation, da wichtige Themen der gemeinsamen Elternschaft, die am besten gemeinsam besprochen werden, einfach nicht stattfinden. Zum Beispiel wurde ein Thema von mir vor vier Monaten erstmals angesprochen, und es gab keine Reaktion darauf.

      Alles in allem wird die Idee, trotz Scheidung die Last der Elternschaft zu teilen, ad absurdum geführt.

      Wenn ich dokumentierten Beweis dafür habe, dass ich immer wieder um ein Treffen und einen Dialog bitte, aber nirgendwohin komme, wann ist dann der richtige Zeitpunkt, um zum Jugendamt oder sogar zu einem Anwalt zu gehen, um die Dinge in Bewegung zu setzen?
      Keines der Probleme an sich ist besonders gravierend, aber wenn man sie alle zusammen betrachtet, bleibt nur das Gefühl des Wartens und Wartens.

      Edit: Zuletzt wurde eine aktuelle Anfrage gestellt, dass jegliche Kommunikation mit meiner Ex-Frau schriftlich erfolgen sollte. Das mache ich. Form ist nicht festgelegt, es folgte Briefe, Postkarten, SMS- und WhatsApp Nachrichten sowie Mails.
    • Hintergrund: Tagtägliche Entscheidungen, die beide Eltern betreffen (aufgrund des Wechselmodells, gemeinsames Sorgerecht), die aus reiner Höflichkeit miteinander besprochen werden sollten, werden nicht berücksichtigt.

      Beispiele:

      1. Mit 16 Jahren war unser Kind daran interessiert, anstelle des aktuellen Taschengeldes einen höheren monatlichen Zuschuss zu erhalten, den wir 50:50 aufteilen. Seit November habe ich viermal gebeten, gebettelt, dass wir uns treffen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Es gab bisher keine Antwort. Das Kind muss also Geduld (3 Monate!) üben.
      2. Später in diesem Schuljahr soll unser Kind ein Schülerpraktikum machen. Als wir noch verheiratet waren, hatten wir bereits ein Unternehmen ausgewählt, bei dem er sein Praktikum absolvieren könnte. Erst nachdem ich im Oktober Kontakt aufgenommen hatte, nachdem einige E-Mails mit dem Unternehmen hin und her gegangen waren, und dann im Januar die Möglichkeit bestätigt hatte, war es nicht mehr akzeptabel für meine Ex, dass unser Kind dorthin geht. Zuerst hieß es, wenn ich dafür bezahle, ist es in Ordnung, jetzt nicht mehr. Ich verstehe, dass sie ein gewisses Vetorecht hat, aber sie hat keine Alternativen vorgeschlagen. Normalerweise können alltägliche Entscheidungen über die Bildung von einem Elternteil getroffen werden - da dieses Unternehmen im Ausland liegt, sehe ich Probleme bei der Erlaubnis, dorthin zu reisen.
      3. Als Eltern mit 50:50 Aufenthaltsbestimmungsrecht war ich sehr überrascht von dem Gespräch, das meine Ex mit unserem Kind geführt hat - sie schlug unserem 16-jährigen Abiturienten vor, dass er vielleicht als Minderjähriger ausziehen möchte/sollte/kann. Ich wurde nicht nach meiner Meinung gefragt, finde aber, dass sie dazu gehört.
      4. Nachdem sie sich geweigert hatte, ein Gespräch mit einem Mediator anzunehmen (damals ging es nicht nur, aber auch um eine Geldsumme, die wir für unser Kind verwalten), sind 50% seiner Ersparnisse weg. Meine Ex sagte, sie werde etwas Sinnvolles damit tun - und ich glaube ihr, sie ist nicht jemand, der es für Urlaub oder Alkohol ausgibt, etc. Ich habe explizit und schriftlich ein nach einem Gespräch gefragt, um das Thema zu besprechen. Dies wurde abgelehnt, und ich habe von ihr keine Informationen, wo das Geld ist und was sie damit vorhat.


      Das Wechselmodell impliziert, dass wir als Eltern vorbildlich miteinander kommunizieren können. Dies ist hier nicht der Fall; selbst banale Entscheidungen werden aufgeschoben, und ich glaube, mein Kind fühlt sich nicht gesehen.

      Ich möchte einfach die Möglichkeit haben, diese Dinge mit ihr zu besprechen. Sie hat oft gute Ideen, aber sie werden mir im Moment nicht mitgeteilt.

      Wie weit gehe ich, bis ich aufgebe und das alleinige Sorgerecht beantrage?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kartoffelspalte ()

    • Hmm...
      Wenn deine Ex-Frau nicht mit dir reden will, kannst du das nicht erzwingen.
      Dein Sohn ist alt genug. Wenn er bestimmte Dinge will, sollte er selber für deren Durchsetzung sorgen (Taschengeld, Praktikum).

      Bedenklich finde ich allerdings, dass sie ihm den Auszug vorschlug. Was ist denn da der Hintergrund?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Kartoffelspalte,

      wenn Deine Ex nicht (mehr) mit Dir reden will, ist das halt so.
      Bei einem 16Jährigen würde ich mich eher daran orientieren, was das Kind so für Ideen hat.
      Du kannst ja auch das Jugendamt um Beratung bitten.
      Ich persönlich sehe wenig Chancen, Deine Ex zu mehr/anderer Mitarbeit zu "zwingen".
      Was eine Übertragung des Sorgerechts angeht: Bist Du Dir sicher, dass sich der (gerichtliche) Kampf noch lohnt?
      Das Kind ist in 2 Jahren volljährig...

      Ansonsten scheint mir, Du klebst zu sehr am "was der andere im Wechselmodell müsste" als zu schauen, was tatsächlich angebracht ist.
      In Alltagsentscheidungen (Höhe des Taschengeldes beim jeweiligen ET, ich würde sogar den Praktikumsplatz darunter packen) braucht es keine gemeinsamen Entscheidungen - auch wenn sie wünschenswert wären um dem Kind Kompromissfähigkeit und das Aushandeln von Regeln etc. vorzuleben.

      Mein Kind würde sich mit 16 jedenfalls nicht mehr eine Idee der Eltern aufdrücken lassen.

      Gruß Tanja

      P.S.
      Das Wechselmodell impliziert, dass wir als Eltern vorbildlich miteinander kommunizieren können
      mehr, als es in der Ursprungsfamilie möglich war?
      Das finde ich bewundernswert und frage mich, woher Du das hast.
    • @Euklid Hintergrund zum Auszug? Kenne ich nicht. Ich habe Vermutungen, aber das hilft ja keinem.

      @TanjaW9 Das Praktikum ist in Ausland. Als Minderjährige ohne Mütterliche Erlaubnis beim Passkontrolle an zu kommen darf Schwierigkeiten mit sich bringen. Er will diese Praktikum machen, ich unterstütze ihn dabei, meine Ex hat ihre Unterstützung entzogen, was (in schlimmsten Fall) zur Rückführung an der Grenze kommen könnte. Um diese Praktikum zu machen, benötigen wir ihre Segen, ggf. Machen wir was anders, dann hat sie eine Recht auf Input.

      Ich kenne mich wenig aus mit diesem rechtliche Kampf, wie sieht er aus?
    • Hallo Kartoffelspalte,
      wenn das Kind dieses Auslandspraktikum umbedingt will, gibt es immer noch die möglichkeit die Unterschrift der Mutter durch das Familiengericht zu ersetzen. Das würde ich als allerletzten Notnagel betrachten, da ja dann auch mit Sicherheit Druck durch die KM kommt.

      LG Hugoleser
    • Hallo Kartoffelspalte,
      ich empfehle dir dringend die ISUV-Mitgliedschaft, falls du noch kein Mitglied bist.
      Wenn du in der Sache weiterkommen willst hilft dir eine Einzelberatung am meisten, denn ich habe den Eindruck, dass du mehr rechtliche Informationen benötigst als du bislang hast.
      Geh doch mal auf diese Seite: isuv.de/kontakt-vor-ort/kontaktstellen-vor-ort/magdeburg
      und nimm mit dem dortigen Leiter Kontakt auf.

      Viele Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Kartoffelspalte,

      unabhängig von der Isuv-Mitgliedschaft stelle ich mir folgende Frage:
      Du möchtest, dass der 16jährige ein Auslandspraktikum macht, regst Dich aber andererseits darüber auf, dass die KM sich vorstellen kann, dass das Kind ausziehen kann?
      Wenn Du das nicht willst, kannst Du ja dem Kind die Beendigung des Wechselmodells mit dauerhaftem Aufenthalt bei Dir besprechen.
      Und, wenn die KM so gar nicht (mehr) entscheiden will, versuche doch, eine umfassende Sorgevollmacht unterschrieben zu bekommen.
      Und, darauf wies ich schon mal hin, lasst Euch vom JA beraten. Also Du und Junior.
      Egal, welchen Sorgerechtsantrag (1628 oder 1671) Du stellen würdest, das JA wird angehört. Und es gilt eigentlich, der kleinstmögliche Eingriff in die Elternrechte.
      Wenn es also "nur" um das Praktikum geht, sollte erst mit Vermittlungshilfe des JA die Zustimmung versucht werden.
      Erst danach sollte gerichtlich versucht werden, nach 1628 Antrag zu stellen.
      Das Gericht braucht aber auch immer eine Zeit lang, deswegen würde ich immer versuchen, JA einzuschalten und danach zum Anwalt (am Besten die anderen Probleme bei Ausübung der gem. Sorge "sammeln").
      Der Anwalt sollte dann vor Einreichung eines gerichtlichen Antrags noch mal sie umfassende Sorgevollmacht versuchen...2 Jahre sind fix um ...

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9!

      Danke für deine Antwort und deine Frage, die mich zum Nachdenken angeregt hat.

      Ich plane, zunächst ein Treffen mit ISUV zu vereinbaren, danach möglicherweise mit dem Jugendamt oder sogar mit einem Rechtsanwalt.

      Deine Frage deutet darauf hin, dass du eine Diskrepanz zwischen "Ausziehen dürfen" und "Praktikum im Ausland" siehst.

      Ich war nicht am Gespräch über das Ausziehen beteiligt, und mein Kind hat sich dazu wenig geäußert, daher kann ich dazu wenig sagen.

      Ja, mein Kind ist in der Lage, ein einwöchiges Praktikum im Ausland zu absolvieren. Meine Ex-Frau war damit einverstanden (oder war es zumindest bis vor Kurzem).

      Ich bin jedoch der Meinung, dass die Übernahme von Aufgaben wie Kochen, Einkaufen, Putzen, Heizen, Lüften, Kleiderwaschen, Anmelden und alles andere, was beim Auszug anfällt, sich negativ auf die Fähigkeit zum Lernen und zur Konzentration auf das Abitur auswirken wird.

      Meine Ex-Frau beklagt, dass sie die Beziehung zwischen Kind und Mutter als sehr belastend empfindet - das ist ihr gutes Recht. Ich finde jedoch, dass ein Auszug des Kindes (anstatt an der Beziehung zu arbeiten) nicht der richtige Weg ist, um das Problem zu lösen.

      Vielleicht siehst du das anders; jedoch würde es den Rahmen sprengen, hier meine Vermutungen und Erfahrungen aufzuzählen.
    • Hallo Kartoffelspalte,

      ich freu mich, wenn ich zum Nachdenken anregen kann.
      Für ein einwöchiges Praktikum im Ausland wäre mir persönlich der Aufwand zu hoch.
      Vielleicht kannst Du das Vorhaben "retten", wenn Du die gesamten Kosten übernimmst?
      Muss man sich halt auch ehrlich fragen, was einem wichtig(er) ist: einen anderen Erwachsenen versuchen zu erziehen (Stichwort: Verlässlichkeit) oder dem Kind eine besondere Erfahrung ermöglichen.

      Manchmal wünschte ich, ich hätte meinen heutigen Erfahrungsschatz schon 10 Jahre früher gehabt und mein inzwischen erwachsenes Kind im Wechselmodell mehr "gesehen"...
      Du scheinst sehr reflektiert zu sein. Deswegen glaube ich, Du wirst gemeinsam mit dem Sohn einen guten Weg finden.
      Wenn der KM das im Moment zu viel ist, billige ihr (und dem Sohn) einen momentanen Rückzug zu.

      Ich kenn solche schwierigen Phasen (als Mutter) auch und vergleiche das immer mit einem Pendel...mal näher, mal ferner.

      Viel Glück und ein gutes Händchen bei Deinen/Euren Entscheidungen!

      Gruß Tanja