Hallo,
ich bin neu hier, zahle aber auch seit einigen Jahren Unterhalt. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle hat sich meine Situation noch einmal ziemlich verschärft. Die Mutter ist voll Berufstätig und verdient ähnlich wie ich. Meine Kinder sind 13 und 17. Ein Kind ist im WM das andere im RM.
Was mich nun umtreibt ist der Fakt, dass der Bedarf kontinuierlich mit höherem Alter der Kinder steigt. Das kann ich nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, dass nur einer, der Unterhaltszahler, diesen steigenden Bedarf bis zum 18. Geburtstag tragen muss. Das fällt vor allem in den höheren Stufen extrem ins Gewicht. Ich rede hier also nicht von Fällen, bei denen die Bedarfe kaum gedeckt werden können.
Hier stellen sich für mich ein paar grundsätzliche Fragen. Ich möchte gerne die Gedankengänge der Düsseldorfer Richter verstehen:
1. Was leistet der ET bei dem der/die Jugendliche wohnt eigentlich konkret an Naturalunterhalt? Ich kann vollkommen verstehen, dass junge Kinder viel Betreuung benötigen und daher der Unterhalt durch die "Naturalleistungen" vollständig abgegolten sind. Nur ist doch der "Betreuungsbedarf" bei Jugendlichen fast null und beschränkt sich darauf, die Barleistungen durchzureichen. Und die Sätze sind ja stets ein Vielfaches des Mindestbedarfes, sodass der, der keinen Unterhalt zahlt normalerweise keine zusätzlichen finanziellen Aufwende hat.
2. Was ändert sich beim erreichen des 18. Lebensjahres. Warum des dann Erwachsene Kind von einem Tag auf den anderen keinen Naturalunterhalt mehr?
Aus meiner Sicht müsste es doch eigentlich genau umgedreht sein: Da der Aufwand für den Naturalunterhalt in jungen Jahren sehr hoch ist, müsste auch ein hoher Barunterhalt geleistet werden. Später kann der betreuende Elternteil mehr arbeiten und sich damit auch selbst an den Kosten beteiligen. Eine Staffelung in diese Richtung hätte natürlich auch den Vorteil, dass so manches böse Erwachen für den ET der Naturalunterhalt leistet mit erreichen des 18. Lebensjahres nicht so groß wäre. Und ich kenne inzwischen einige Fälle, in denen extreme Ungleichgewichte entstehen, wenn beide ähnlich verdienen und sich einer ein zweites goldenes Einkommen schafft, während der andere kaum über die Runden kommt.
Wie ist eure Meinung?
Liebe Grüße, Wolle.
ich bin neu hier, zahle aber auch seit einigen Jahren Unterhalt. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle hat sich meine Situation noch einmal ziemlich verschärft. Die Mutter ist voll Berufstätig und verdient ähnlich wie ich. Meine Kinder sind 13 und 17. Ein Kind ist im WM das andere im RM.
Was mich nun umtreibt ist der Fakt, dass der Bedarf kontinuierlich mit höherem Alter der Kinder steigt. Das kann ich nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, dass nur einer, der Unterhaltszahler, diesen steigenden Bedarf bis zum 18. Geburtstag tragen muss. Das fällt vor allem in den höheren Stufen extrem ins Gewicht. Ich rede hier also nicht von Fällen, bei denen die Bedarfe kaum gedeckt werden können.
Hier stellen sich für mich ein paar grundsätzliche Fragen. Ich möchte gerne die Gedankengänge der Düsseldorfer Richter verstehen:
1. Was leistet der ET bei dem der/die Jugendliche wohnt eigentlich konkret an Naturalunterhalt? Ich kann vollkommen verstehen, dass junge Kinder viel Betreuung benötigen und daher der Unterhalt durch die "Naturalleistungen" vollständig abgegolten sind. Nur ist doch der "Betreuungsbedarf" bei Jugendlichen fast null und beschränkt sich darauf, die Barleistungen durchzureichen. Und die Sätze sind ja stets ein Vielfaches des Mindestbedarfes, sodass der, der keinen Unterhalt zahlt normalerweise keine zusätzlichen finanziellen Aufwende hat.
2. Was ändert sich beim erreichen des 18. Lebensjahres. Warum des dann Erwachsene Kind von einem Tag auf den anderen keinen Naturalunterhalt mehr?
Aus meiner Sicht müsste es doch eigentlich genau umgedreht sein: Da der Aufwand für den Naturalunterhalt in jungen Jahren sehr hoch ist, müsste auch ein hoher Barunterhalt geleistet werden. Später kann der betreuende Elternteil mehr arbeiten und sich damit auch selbst an den Kosten beteiligen. Eine Staffelung in diese Richtung hätte natürlich auch den Vorteil, dass so manches böse Erwachen für den ET der Naturalunterhalt leistet mit erreichen des 18. Lebensjahres nicht so groß wäre. Und ich kenne inzwischen einige Fälle, in denen extreme Ungleichgewichte entstehen, wenn beide ähnlich verdienen und sich einer ein zweites goldenes Einkommen schafft, während der andere kaum über die Runden kommt.
Wie ist eure Meinung?
Liebe Grüße, Wolle.