Guten Morgen,
ich beschäftige mich mal wieder aus gegebenem Anlass mit dem Thema Unterhalt für privilegiert volljährige Kinder. Ich habe mich bereits eingelesen und wollte mich nochmal Rückversichern das ich es richtig verstanden habe.
1. vom bereinigten Netto beider Elternteile wird der Selbstbehalt abgezogen und dann die Haftungsquote ermittelt?
2. Der Selbstbehalt in 2024 für Erwerbstätige liegt bei 1450€ ?
3. Das Kindergeld wird in voller Höhe vom Unterhaltsbedarf abgezogen?
4. In den Leitlinien des OLG Frankfurt steht das bei nur einer Unterhaltsverpflichtung, bei volljährig privilegierten Kindern "KEINE" Stufe höher eingestuft wird. Richtig?
5. In den Leitlinien steht auch das die Fahrkosten, grundsätzlich mit 5 % max. 150€ monatlich, bzw. nicht höher als bei der Nutzung durch öffentlich rechtliche Verkehrsmittel geltend gemacht werden können. Ausnahmen ergeben sich bei schlechter bzw. unzumutbarer Verkehrsanbindung, wodurch das Auto genutzt werden muss(ist bei mir der Fall). Wobei pro gefahrenen Kilometer 0,42€ angesetzt werden können. Bei 220 Arbeitstagen wären das bei mir 32 x 0,42= 13,44€ x 220 /12= 246,40€?
6. Wenn ich bei meiner Freundin lebe muss ich mir keinen Wohnwert anrechnen lassen? Da wird der Selbstbehalt nochmal um 10% gekürzt?
Ich ärgere mich über die Tatsache, das der betreuende Elternteil, wenn das Kind 18 wird( dann keine Betreuung mehr) nicht zwanghaft (z. B. durch ein fiktives Einkommen) dazu verdonnert wird seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit in vollem Maße nachzukommen. Vor allem wenn der Unterhaltszahler dies tut.
(nur ein volljähriges Kind im Haushalt und keine Einschränkung durch Krankheit, Behinderung etc. vorhanden)
Es geht mir eigentlich nur noch ums Prinzip, da egal wie man es dreht oder wendet, der Zahlbetrag für den bisher Unterhalt leistenden ab 18 (zumindest in in meinem Fall) sich nicht viel ändert.
Das empfinde ich immer wieder als Unrecht. Ich werde es so akzeptieren müssen.
Wäre schön wenn ihr zu den einzelnen Punkten mal Euren Senf dazu gebt damit ich mir den Unterhalt möglichst fachlich richtig selbst berechnen kann.
Vielen Dank
LG Theo
ich beschäftige mich mal wieder aus gegebenem Anlass mit dem Thema Unterhalt für privilegiert volljährige Kinder. Ich habe mich bereits eingelesen und wollte mich nochmal Rückversichern das ich es richtig verstanden habe.
1. vom bereinigten Netto beider Elternteile wird der Selbstbehalt abgezogen und dann die Haftungsquote ermittelt?
2. Der Selbstbehalt in 2024 für Erwerbstätige liegt bei 1450€ ?
3. Das Kindergeld wird in voller Höhe vom Unterhaltsbedarf abgezogen?
4. In den Leitlinien des OLG Frankfurt steht das bei nur einer Unterhaltsverpflichtung, bei volljährig privilegierten Kindern "KEINE" Stufe höher eingestuft wird. Richtig?
5. In den Leitlinien steht auch das die Fahrkosten, grundsätzlich mit 5 % max. 150€ monatlich, bzw. nicht höher als bei der Nutzung durch öffentlich rechtliche Verkehrsmittel geltend gemacht werden können. Ausnahmen ergeben sich bei schlechter bzw. unzumutbarer Verkehrsanbindung, wodurch das Auto genutzt werden muss(ist bei mir der Fall). Wobei pro gefahrenen Kilometer 0,42€ angesetzt werden können. Bei 220 Arbeitstagen wären das bei mir 32 x 0,42= 13,44€ x 220 /12= 246,40€?
6. Wenn ich bei meiner Freundin lebe muss ich mir keinen Wohnwert anrechnen lassen? Da wird der Selbstbehalt nochmal um 10% gekürzt?
Ich ärgere mich über die Tatsache, das der betreuende Elternteil, wenn das Kind 18 wird( dann keine Betreuung mehr) nicht zwanghaft (z. B. durch ein fiktives Einkommen) dazu verdonnert wird seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit in vollem Maße nachzukommen. Vor allem wenn der Unterhaltszahler dies tut.
(nur ein volljähriges Kind im Haushalt und keine Einschränkung durch Krankheit, Behinderung etc. vorhanden)
Es geht mir eigentlich nur noch ums Prinzip, da egal wie man es dreht oder wendet, der Zahlbetrag für den bisher Unterhalt leistenden ab 18 (zumindest in in meinem Fall) sich nicht viel ändert.
Das empfinde ich immer wieder als Unrecht. Ich werde es so akzeptieren müssen.
Wäre schön wenn ihr zu den einzelnen Punkten mal Euren Senf dazu gebt damit ich mir den Unterhalt möglichst fachlich richtig selbst berechnen kann.
Vielen Dank
LG Theo