Unterhaltsberechnung bei Einzug von Sohn (14)

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    • Unterhaltsberechnung bei Einzug von Sohn (14)

      Guten Morgen,

      vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen. Folgender Sachverhalt:

      Bis Dezember 2023 lebten meine Tochter (16) und mein Sohn (14) bei der Kindsmutter und ihrem neuem Partner ca. 20 km entfernt auf einem Einsiedlerhof der Familie.
      Meine Tochter macht seid September 2023 eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin, mein Sohn geht in die 9. Klasse der Realschule.
      Mein Sohn war letztes Jahr regelmäßig 3 bis 4 Tage die Woche bei mir.

      Seid Januar 2024 lebt nun mein Sohn komplett bei mir, weil er es in der neuen Familie nicht mehr aushält und es ständig zu Streit und Auseinandersetzungen kommt.
      Das ist auch so mit meiner Exfrau abgesprochen, bis sich die wogen etwas geglättet haben.
      Weswegen ich für Januar und Februar 2024 auch den vollen Unterhalt überwiesen habe, abzgl. einer vereinbarten Kürzung von 15% aufgrund der erhöhten Betreuungskosten, die mir jetzt entstehen.

      Mein Sohn möchte aber definitiv nicht mehr zurück, wodurch ich plane, die Unterhaltszahlungen ab März 2024 komplett einzustellen.

      Unterhalt für meine Tochter und 2x Kindergeld (vorerst) erhält die Kindsmutter dann noch.

      Jetzt zu meiner Frage.

      Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall und was könnt ihr mir raten, wie ich hier vorgehen soll.

      Danke und LG
      Simon
    • Hallo @Simon G.,

      Diese Konstellation kommt schon immer mal wieder vor.
      Grundsätzlich wärst Du weiterhin für die Tochter unterhaltspflichtig.
      Auf Grund dessen, dass Dein Sohn jetzt bei Dir lebt wäre die KM für diesen unterhaltspflichtig. Es müssten also das Einkommen der KM herangezogen werden, um die Unterhaltshöhe bestimmen zu können...
      Auch die Kindergeldstelle müßte - auf Grund Wohnsitzwechsel des Sohnes - informiert werden, damit das Kindergeld (für den Sohn) jetzt zu Dir fließt...
      Eine grundsätzliche Frage:
      Wie wurde das mit dem Unterhalt bisher geregelt; gibt es Unterhaltstitel (die Du ggf bedienen müßtest)?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu und danke für die Antwort.

      Ja, ich hab damals beim JA freiwillig einen JA Urkunde über 100 % ausgestellt. Wurde mir von meiner Anwältin angeraten, als "gutes Zeichen" im Scheidungsverfahren vor Gericht.

      Meine Exfrau geht nur max. 20 Stunden die Woche arbeiten. Wodurch Barunterhalt vermutlich schwierig wird. Hab gelesen, dass in solchen Fällen auch eine Mischkalkulation von beiden Einkommen gemacht werden muss, um festzustellen, wer wen in welcher Höhe Barunterhaltspflichtig ist. Eine einfache Aufrechnung Unterhalt Tochter gegen Unterhalt Sohn wird nicht möglich sein, aufgrund der unterschiedlichen Einkommen.

      Muss man das der Kindergeldkasse zwingend melden. Vorerst hätte ich damit kein Problem, dass die KM weiterhin das Kindergeld bekommt.
      Da ich Beamter bin, wäre es gut, wenn mein Sohn weiterhin bei ihr Krankenversichert ist.
    • hallo,

      ich würde mit ihr sprechen. Denn eigentlich ist die Mutter dann ab März gesteigert erwerbspflichtig. Ihr könnte von einem Gericht fiktiv eine vollzeitstelle angerechnet werden. Wenn der einsiedlerhof ihrer ist, wäre hier ein wohnvorteil anzurechnen. Ein weiterer Punkt wäre, dass sie einem leistungsfähigen Dritten, ihrem Lebensgefährten den Haushalt führt bzw. Zusammenlebt und ihr deshalb ihr selbstbehalt reduziert werden kann.

      insofern würde ich an deiner Stelle mit ihr sprechen, diese Infos auf den Tisch legen und ihr mitteilen, dass ab März das Kindergeld auf dich umgeschrieben wird, Junior weiterhin bei ihr krankenversichert bleibt und sie monatlich Summe x an Unterhalt zahlt. Und sie den Titel für Junior an dich herausgibt. Und Junior ab 01.03. bei dir angemeldet wird.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @Simon G.

      den Ausführungen von AnnaSophie schließe ich mich voll an und als ebenfalls Beamtin kann ich Dir sagen, dass Du die Aufenthaltsänderung von Deinem Sohn sowohl bei der Familienkasse der Agentur, wie bei der Familienkasse Deines Dienstherren melden musst. Die Familienversicherung bei Deiner Frau in der GKV kann weiter bestehen bleiben, aber die neue Anschrift bei Dir muss beim Kind eingetragen werden. Sämtliche Post kommt dann über Dich aber der Sohn kann weiter mit der Krankenversicherungskarte über die GKV zum Arzt. Ich würde hier auch nicht mit evtl. verrechnen anfangen, sondern gleich von Anfang an klare Trennungen und Berechnungen . Alles andere führt nur zu stressigen und oft unschönen Diskussionen.

      Erhält Deine Tochter kein Ausbildungsentgelt, das auf den Unterhalt angerechnet wird?

      PS: wenn solche Dinge nicht ordnungsgemäß bei den Stellen gemeldet werden, geht man Gefahr vorläufige Einstellungen und auch Bußgelder zu provozieren.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo und danke für die schnellen und aufschlussreichen Antworten.

      @Testmama
      Ja, sie bekommt Schülerbafög und nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen kann ich das Schülerbafög zu 50 % auf den Unterhalt anrechnen.

      Zu den restlichen Sachen versuche ich mal ein Termin mit meiner Exfrau zu finden, bei dem wir die von euch genannten Punkte besprechen können.

      Danke schon mal für die Hinweise.

      LG Simon
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