Unterhaltsberechnung bei Einzug von Sohn (14)

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    • Unterhaltsberechnung bei Einzug von Sohn (14)

      Guten Morgen,

      vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen. Folgender Sachverhalt:

      Bis Dezember 2023 lebten meine Tochter (16) und mein Sohn (14) bei der Kindsmutter und ihrem neuem Partner ca. 20 km entfernt auf einem Einsiedlerhof der Familie.
      Meine Tochter macht seid September 2023 eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin, mein Sohn geht in die 9. Klasse der Realschule.
      Mein Sohn war letztes Jahr regelmäßig 3 bis 4 Tage die Woche bei mir.

      Seid Januar 2024 lebt nun mein Sohn komplett bei mir, weil er es in der neuen Familie nicht mehr aushält und es ständig zu Streit und Auseinandersetzungen kommt.
      Das ist auch so mit meiner Exfrau abgesprochen, bis sich die wogen etwas geglättet haben.
      Weswegen ich für Januar und Februar 2024 auch den vollen Unterhalt überwiesen habe, abzgl. einer vereinbarten Kürzung von 15% aufgrund der erhöhten Betreuungskosten, die mir jetzt entstehen.

      Mein Sohn möchte aber definitiv nicht mehr zurück, wodurch ich plane, die Unterhaltszahlungen ab März 2024 komplett einzustellen.

      Unterhalt für meine Tochter und 2x Kindergeld (vorerst) erhält die Kindsmutter dann noch.

      Jetzt zu meiner Frage.

      Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall und was könnt ihr mir raten, wie ich hier vorgehen soll.

      Danke und LG
      Simon
    • Hallo @Simon G.,

      Diese Konstellation kommt schon immer mal wieder vor.
      Grundsätzlich wärst Du weiterhin für die Tochter unterhaltspflichtig.
      Auf Grund dessen, dass Dein Sohn jetzt bei Dir lebt wäre die KM für diesen unterhaltspflichtig. Es müssten also das Einkommen der KM herangezogen werden, um die Unterhaltshöhe bestimmen zu können...
      Auch die Kindergeldstelle müßte - auf Grund Wohnsitzwechsel des Sohnes - informiert werden, damit das Kindergeld (für den Sohn) jetzt zu Dir fließt...
      Eine grundsätzliche Frage:
      Wie wurde das mit dem Unterhalt bisher geregelt; gibt es Unterhaltstitel (die Du ggf bedienen müßtest)?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu und danke für die Antwort.

      Ja, ich hab damals beim JA freiwillig einen JA Urkunde über 100 % ausgestellt. Wurde mir von meiner Anwältin angeraten, als "gutes Zeichen" im Scheidungsverfahren vor Gericht.

      Meine Exfrau geht nur max. 20 Stunden die Woche arbeiten. Wodurch Barunterhalt vermutlich schwierig wird. Hab gelesen, dass in solchen Fällen auch eine Mischkalkulation von beiden Einkommen gemacht werden muss, um festzustellen, wer wen in welcher Höhe Barunterhaltspflichtig ist. Eine einfache Aufrechnung Unterhalt Tochter gegen Unterhalt Sohn wird nicht möglich sein, aufgrund der unterschiedlichen Einkommen.

      Muss man das der Kindergeldkasse zwingend melden. Vorerst hätte ich damit kein Problem, dass die KM weiterhin das Kindergeld bekommt.
      Da ich Beamter bin, wäre es gut, wenn mein Sohn weiterhin bei ihr Krankenversichert ist.
    • hallo,

      ich würde mit ihr sprechen. Denn eigentlich ist die Mutter dann ab März gesteigert erwerbspflichtig. Ihr könnte von einem Gericht fiktiv eine vollzeitstelle angerechnet werden. Wenn der einsiedlerhof ihrer ist, wäre hier ein wohnvorteil anzurechnen. Ein weiterer Punkt wäre, dass sie einem leistungsfähigen Dritten, ihrem Lebensgefährten den Haushalt führt bzw. Zusammenlebt und ihr deshalb ihr selbstbehalt reduziert werden kann.

      insofern würde ich an deiner Stelle mit ihr sprechen, diese Infos auf den Tisch legen und ihr mitteilen, dass ab März das Kindergeld auf dich umgeschrieben wird, Junior weiterhin bei ihr krankenversichert bleibt und sie monatlich Summe x an Unterhalt zahlt. Und sie den Titel für Junior an dich herausgibt. Und Junior ab 01.03. bei dir angemeldet wird.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @Simon G.

      den Ausführungen von AnnaSophie schließe ich mich voll an und als ebenfalls Beamtin kann ich Dir sagen, dass Du die Aufenthaltsänderung von Deinem Sohn sowohl bei der Familienkasse der Agentur, wie bei der Familienkasse Deines Dienstherren melden musst. Die Familienversicherung bei Deiner Frau in der GKV kann weiter bestehen bleiben, aber die neue Anschrift bei Dir muss beim Kind eingetragen werden. Sämtliche Post kommt dann über Dich aber der Sohn kann weiter mit der Krankenversicherungskarte über die GKV zum Arzt. Ich würde hier auch nicht mit evtl. verrechnen anfangen, sondern gleich von Anfang an klare Trennungen und Berechnungen . Alles andere führt nur zu stressigen und oft unschönen Diskussionen.

      Erhält Deine Tochter kein Ausbildungsentgelt, das auf den Unterhalt angerechnet wird?

      PS: wenn solche Dinge nicht ordnungsgemäß bei den Stellen gemeldet werden, geht man Gefahr vorläufige Einstellungen und auch Bußgelder zu provozieren.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo und danke für die schnellen und aufschlussreichen Antworten.

      @Testmama
      Ja, sie bekommt Schülerbafög und nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen kann ich das Schülerbafög zu 50 % auf den Unterhalt anrechnen.

      Zu den restlichen Sachen versuche ich mal ein Termin mit meiner Exfrau zu finden, bei dem wir die von euch genannten Punkte besprechen können.

      Danke schon mal für die Hinweise.

      LG Simon
    • Hallo zusammen,

      kurzes Update mit einer Nachfrage, weil ich das in einem anderen Thread gelesen habe.

      Mein Sohn wohnt nun seit 01.04.2024 offiziell bei mir. Ummeldung hat stattgefunden. Kindergeld wird an mich ausbezahlt. Unterhalt zahle ich nur noch für mein 17 Jährige Tochter abzgl. des anteiligen Schüler Bafögs an die Kindsmutter.
      Bisher habe ich auf Unterhaltszahlungen seitens der Kindsmutter für unseren 15 Jährigen Sohn verzichtet.

      Jedoch habe ich jetzt gerade in einem anderen Thread gelesen, dass man auf Unterhaltszahlungen vom Gesetz her gar nicht verzichten kann. Heißt das, die Kindsmutter muss mir für unseren Sohn Unterhalt zahlen, auch wenn ich darauf verzichten würde, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt?
    • Hallo @Simon G.,
      Das Du bisher keinen Unterhalt eingefordert hast, ist nicht gleichbedeutend, dass Du grundsätzlich auf Unterhalt verzichtest...
      Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

      Da ich hier nichts gelesen habe:
      Da Dein Sohn noch minderjährig ist und bei Dir dauerhaft lebt ist die KM BarunterhaltsPFLICHTIG!
      Das bedeutet eben auch, dass sie sich nicht auf ihre Teilzeitstelle berufen (ausruhen) kann, um keinen Unterhalt zahlen zu können/ müssen...
      Die KM ist - genau wie Du - gesteigert Erwerbspflichtig um zumindest den Mindestunterhalt (ggf. sogar mehr) zu zahlen. Je nach Umstand/ Verhältnis kann man die KM freundlich darauf ansprechen oder aber man zieht die Zügel an..., Stichwort "Beistandsschaft beim JA" , oder Beantragung von "Unterhaltsvorschuss"...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo @Kakadu59,

      ich versuche halt jeden Streit aus dem Weg zu gehen und deshalb hab ich das bisher auch nicht eingefordert.

      Aber mir wurde gerade jetzt erst klar, dass der Unterhalt, den die Kindsmutter "bezahlen" müsste ja unserem gemeinsamen Sohn zusteht und nicht mir. Ich verwalte ja nur das Geld, solange er minderjährig ist.
      Also kann ich ja auch gar nicht darauf verzichten, da ich den Unterhalt ja nur in Vertretung beziehe, wenn ich den Sinn und Zweck des Barunterhalts richtig verstehe. Oder?

      Das Problem ist nur, dass ich das mit der Teilzeit ihr gegenüber nicht als Argument hernehmen kann. Wenn ich z. B. den Unterhaltsrechner von ISUV hernehme und mit den Daten füttere, die mir bekannt sind,
      dann sagt er, dass ich in der Einkommensgruppe 4 bin und 564 € Barunterhalt leisten muss, während meine Exfrau in der Einkommensgruppe 1 ist und nur 190 € Barunterhalt leisten muss.

      Auf eine erhöhte Erwerbspflicht oder sonstiges wird nicht hingewiesen. Das heißt, damit das richtig ausgerechnet wird oder anerkannt wird, kann ich gar nicht anders als einen Rechtsstreit hervor zu rufen und das will ich eigentlich nicht.
    • Hi @Simon G.,
      naja, einen Tod muß man wohl sterben...
      Ansonsten: lies Dich bitte mal hier:
      § 1603 Abs. 2 BGB
      ein...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Simon,

      deinem Sohn steht Unterhalt (wie auch deiner Tochter für die du ja Unterhalt bezahlst) zu. Ist denn der Unterhalt für deine Tochter tituliert?
      Warum solltest du im Namen deines Sohnes auf Unterhalt für ihn von deiner Ex verzichten, sie nimmt den Unterhalt für eure Tochter aber dankend an!?

      Lese dir mal BGB §1614 durch. Auf Unterhalt kann nicht verzichtet werden. Du bist nun auch der Vertreter deines Kindes um seine Ansprüche geltend zu machen.

      Wie kommst du auf 190 EUR?
      Mindestunterhalt für ein 15 jähriges Kind in der Einkommensstufe 1 sind 520 EUR monatlich, den deine Ex eurem Sohn schuldet. Sollte sie nicht zahlen (können) kannst du noch immer Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser beträgt immerhin 395 EUR.

      Auf die nächsten Jahre kommt da doch eine ganz schön große Summe für ihn zusammen, die man (auch wenn man sie eigentlich nicht möchte) für zB Führerschein, 1. Wohnung, Studium etc. verwenden kann.

      Wie Kakadu bereits schrieb, eine Beistandschaft beim Jugendamt würde sich um alles kümmern.
      Du kannst es aber auch zuerst bei deiner Ex ohne JA versuchen und sie auffordern ihre Einkünfte offenzulegen, bevor du auf das JA zugehst.
      Oder fordere sie auch ab sofort den Mindestunterhalt von 520 EUR zu bezahlen. Vielleicht überweist sie ja auch? (um ihrerseits Streitigkeiten oder einem Titel aus dem Weg zu gehen, oder macht dir ein Gegenangebot - das meiner Meinung nach mind. in der Höhe des Unterhaltsvorschusses sein sollte)

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    • Hallo zusammen,
      nochmal: im Innenverhältnis kann man durchaus Unterhaltsverzicht praktizieren, indem man diesen gar nicht erst fordert. Im Innenverhältnis kann man auch - abseits der Düsseldorfer Tabelle - andere (zB. niedrigere) Unterhaltsbeträge vereinbaren!
      Diesbezügliche (bezogen auf Unterhaltsverzicht) schriftliche Vereinbarungen sind aber spätestens dann gegenstandslos, wenn öffentliche Töpfe in Anspruch genommen werden....
      Dies soll schlicht und ergreifend verhindern, daß die Allgemeinheit für Kindesunterhalt aufkommt und der eigentlich Unterhaltspflichtige sich zurücklehnt...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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